§ 755 BGB, Berichtigung einer Gesamtschuld
Paragraph 755 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind, so kann jeder Teilhaber bei der Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, dass die Schuld aus dem gemeinschaftlichen Gegenstand berichtigt wird.


(2) Der Anspruch kann auch gegen die Sondernachfolger geltend gemacht werden.


(3) Soweit zur Berichtigung der Schuld der Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands erforderlich ist, hat der Verkauf nach § 753 zu erfolgen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Merkblatt zur gemeinsamen Sorgerechtserklärung - Landkreis Rostock

https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/formulare/jugendamt/Sozialpaedagogis...
Auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die gemeinsame Sorge für ihr Kind/ ihre Kinder ausüben (§ 1626a BGB). Inhalt der elterlichen ... Ansprechpartner im Jugendamt des Landkreises Rostock für Beratungen in Sorgerechtsangelegenheiten


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Erbteilungsklage

http://www.erbrecht-ka.de/images/stories/pdfs/die%20erbteilungsklage.pdf
21.06.2010 - BGB, § 2042 BGB, § 755 BGB, §. 766 BGB, § 2044 BGB, § 750. BGB, § 2044 BGB, § 749 BGB, §. 1629a BGB, § 1629a BGB, §. 2043 BGB, § 2045 BGB, § 2046. BGB, § 148 ZPO, § 2042 BGB,. § 758 BGB, § 1235 BGB. Fundstelle: AnwZert ErbR 10/2009, Anm. 2.

Erbrecht in der Praxis - Redeker Sellner Dahs

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vortrag-01-06-2011.pdf
01.06.2011 - Gesetzliche Grundlagen. • Die Erbengemeinschaft besteht aus mehreren Erben, die auf der Grundlage gesetzlicher Erbfolge oder einer letztwilligen Verfügung berufen wurden. • Der Nachlass ist gemeinschaftliches Vermögen der Erben,. § 2032 Abs.

Entscheidung des Monats.fm - Alpmann Schmidt

https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201408.pdf
99, 100, 292, 421 ff., 546, 546 a, 986, 987, 988, 990, 991 BGB;. §§ 138, 322, 331, 338, 555 ZPO. Gesamtschuld ... I. Der Anspruch auf die Miete aus § 535 Abs. 2 BGB steht der Klägerin auf- grund der Kündigung zum 30.06.2012 ab dem .... (OLG Düsseldorf, Z

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Buergerliches-Gesetzbuch-BG...
Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services

MMR 2013, 755 – Rechtliche Probleme bei ... - Wilde Beuger Solmecke

https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2015/01/MMR-2013-755-Rechtliche-Probl...
Der Dienst wäre. MMR 12/2013. Solmecke/Nondrlik: Rechtliche Probleme bei Produkten mit serverbasierten Zusatzdiensten 755 .... S 437 BGB. Das Eingreifen der Sachmangelgewähr setzt gem. S 437 BGB zunächst das Vorliegen eines Sachmangels voraus. Ein Sach-


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 755 Berichtigung einer Gesamtschuld - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_755/
20.07.2017 - 755 Berichtigung einer Gesamtschuld. (1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solche

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 755 – Ber ... / B ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 2 § 755 I setzt voraus, dass es sich um gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten handelt, die 1) Gesamtschulden der oder einzelner Teilhaber und 2) Verbindlichkeiten iSd § 748 sind, also Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands oder Ko

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 756 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Hat ein Teilhaber gegen einen anderen Teilhaber eine Forderung, die sich auf die Gemeinschaft gründet, so kann er bei der Aufhebung der Gemeinschaft die Berichtigung seiner Forderung aus dem auf den Schuldner entfallenden Teil des gemeinschaftlichen Geg

§ 755 Berichtigung einer Gesamtschuld / Titel 17 Gemeinschaft ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
(3) Soweit zur Berichtigung der Schuld der Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands erforderlich ist, hat der Verkauf nach § 753 zu erfolgen. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änderungsnachweis Top. Zitieren: B

FG Nürnberg, Urteil v. 29.10.2013 – 2 K 755/11, 2 K ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-96624?hl=...
762 BGB. § 807 BGB. Orientierungsätze: 1. Der Unternehmer führt eine Leistung gegen Entgelt aus, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so d


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 17: Gemeinschaft › § 755

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 755 BGB
    § 755 Abs. 1 BGB oder § 755 Abs. I BGB
    § 755 Abs. 2 BGB oder § 755 Abs. II BGB
    § 755 Abs. 3 BGB oder § 755 Abs. III BGB

  • Werbung