Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Sachdarlehen. Verwahrung. Wie haftet der Verleiher? Grds. keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 600 BGB). Vertretenmüssen: nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 598 BGB). Ausnahme: Arglist (§ 600 BGB). → negatives Interesse (Vertrauensschaden). A
http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2014-1018.pdf
02.11.2015 - Die Leihe ist in den §§ 598–606 BGB geregelt. Hieran schließen sich die Vorschriften über das Sachdarlehen. (§§ 607–609 BGB) an. Vor der Schuldrechtsreform im Jahre. 2002 wurde in den §§ 607–610 BGB a.F. nicht nur das. Sachdarlehen, sondern
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_1_969.pdf
25.01.2016 - ten der §§ 598 ff. BGB sind grds. anwendbar, da die zu über- lassende „Sache“ alle körperlichen Gegenstände sowie auch. Sachgesamtheiten erfasst.26. Der Übergang von der Überlassung nur aus Gefälligkeit zur Leihe als Gefälligkeitsvertrag ist
http://www.zivilrecht.wi.tu-darmstadt.de/media/jus1/lehre_1/vertragsrecht_4/tag...
dem Vertragspartner übereignet. Es sind Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Entgelt. Gegenstand. Rückgabe. § 535 BGB Miete. +. Sache gleiche Sache. § 581 BGB Pacht. +. Gegenstand= Sachen und Rechte. Gleicher Gegenstand. § 598 BGB Leihe. -.
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/54941/einhaltung-der-th%C3%BC...
12.05.2015. Drucksache 6/598. THÜRINGER LANDTAG. 6. Wahlperiode. Druck: Thüringer Landtag, 28. Mai 2015. Einhaltung der Thüringer Kommunalordnung/Vertragskündigung durch Stadtmar- ... SMV eine Aufhebung des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181 Bürgerli
https://openjur.de/g/bgb/598.html
598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe →. Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&find=Leihvertrag%20%3E%3ERechte%20un...
Begriff und Bedeutung. Der Leihvertrag ist ein Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten (§ 598 BGB). Die Sache kann eine b
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_598/
20.07.2017 - Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 6: Leihe. § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe. Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. Fun
https://jura-online.de/lernen/leihe-598-ff-bgb/3713/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Leihe, §§ 598 ff. BGB ' im Bereich 'Schuldrecht BT 2'
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. A. Allgemeines. Rz. 1 Der Leihvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis. Die Pflichten des Ver- und des Ent