§ 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
Paragraph 551 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.


(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.


(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.


(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Kaution - Mieterschutzbund eV

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reformgesetz umbenannt worden, er lautet nunmehr § 551 BGB. Eine Kaution muß nur dann gezahlt werden, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Wird zu einem späteren Zeitpunkt seitens des Vermieters nach dem. Abschluss des Mietvertrages urplötzlich doc

Skript Mietrechtssymposium 01.03.11 - Bayerisch Grund

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11.03.2011 - Die zentrale Norm des § 551 BGB „Begrenzung und Anlage von. Mietsicherheiten“ gilt ausschließlich für die Wohnraummiete, nicht für. Geschäftsraum. § 551 BGB stellt für sich keine Anspruchsgrundlage für den. Vermieter auf Leistung einer Siche

Besonderheiten bei Wohnraummiete - jura | Uni Bonn

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Kündigung. Was ist die Mietkaution (§ 551 BGB)?. Höchstens dreifache Monatsmiete ohne Nebenkosten. (Abs. 1). Abweichung unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB). • Aber: geltungserhaltende Reduktion. Anspruch auf Rückzahlung nach Beendigung. • Angemessene Frist (bis

Kaution - vhw

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09.06.2015 - Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 – 3 BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheitsleistung über- lassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger. Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen; die Vertragsparteien

Mietkaution - Rechtsanwalt Marco Hesser

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Mietkaution - alles zu Höhe, Zahlung, Anlage und Rückgabe

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551 BGB kurz und einfach zusammengefasst. Die Höhe der Kautionssumme darf nicht mehr als drei Monatsmieten betragen. Die Zahlung darf der Mieter in drei monatlichen Raten vornehmen. Der Vermieter muss das Geld bei einer Bank auf einem Sparbuch getrennt v

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Die Formulierung der Norm in § 551 I BGB („Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, …“) eröffnet, dass kein gesetzlicher Anspruch des Vermieters auf die Leistung einer Mietsicherheit besteht. Die Anwendbarkei

§ 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - openJur

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Mietkaution - Mietsicherheit - Mietbürgschaft § 551 BGB

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11.01.2016 - Interessant für Mieter ist insbesondere, dass § 551 Abs. 2 BGB die Berechtigung vorsieht, die Mietsicherheit zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen vorzunehmen, sofern sie in Zahlung einer Geldsumme (Barleistung) erbracht wird. Insoweit

Mietkaution - Mietkaution Rückzahlung - Mietsicherheit

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 551

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 551 BGB
    § 551 Abs. 1 BGB oder § 551 Abs. I BGB
    § 551 Abs. 2 BGB oder § 551 Abs. II BGB
    § 551 Abs. 3 BGB oder § 551 Abs. III BGB
    § 551 Abs. 4 BGB oder § 551 Abs. IV BGB

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