Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
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https://www.hamburger-sportbund.de/system/files/downloads/files/vereinsaufloesu...
Auflösung hat lediglich die Einstellung bzw. Beendigung des dem Vereinszweck dienenden Vereinslebens zur Folge, während das Erlöschen nach Beendigung des. Abwicklungsverfahrens eintritt mit Löschung im Vereinsregister. Die Auflösung erfolgt entweder durc
http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/Checkliste_Aufloesung_%20FBG_201...
Gemäß Vereinsrecht, BGB § 41, kann eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) durch Beschluss der Mitgliederver- sammlung (MV) aufgelöst werden. Zu diesem Beschluss ist eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfor- derlich, sofern in der gültigen Satzung ni
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit...
Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Auflösung des Vereins ist in einer Mitgliederversammlung unter Beachtung eventueller besonderer Regelungen in der Satzung ausdrücklich zu beschließen und die Liquidatoren unter Bestimmung der Vertretungsmacht zu b
https://agwil.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Amts...
41 BGB) mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen oder der. Mehrheit, die die hierfür einschlägige Satzungsregelung vorschreibt. Sofern in der Mitgliederversammlung keine besonderen Liquidatoren bestellt werden, gilt. § 48 BGB, wonach
https://www.bpg-muenster.de/fachpublikationen/artikel-scheffer.pdf
SS 33 und 41 BGB. Allerdings kann die Satzung für diese und andere Entscheidungen andere. 8. Wahlen. Mehrheiten vorschreiben. Eine Ausnahme gilt für Umwand-. Bei der Besetzung von Ämtern hat grundsätzlich eine lungen. Das Gesetz schreibt eine qualifizier
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91690.htm
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_41/
41 Auflösung des Vereins [1]. 1Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 2Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt. Fundstelle
http://www.beck-shop.de/koehler-bgb-allgemeiner-teil/productview.aspx?product=2...
Köhler, BGB Allgemeiner Teil, Ein Studienbuch, 2017, Buch, Lehrbuch/Studienliteratur, 978-3-406-71613-3, portofrei.
http://www.iww.de/vb/archiv/vereinsrecht-das-ende-des-vereins--teil-i-f18080
06.02.2009 - Nach § 41 BGB kann der Verein durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Damit dieser Beschluss wirksam wird, müssen einige Formalien beachtet werden: Der Auflösungsbeschluss muss durch die Mitgliederversammlung gefass
https://www.uwebwerner.de/wie-man-einen-verein-auflost/
Eine „stille Auflösung“ ist nicht vorgesehen und widerspricht den rechtlichen Grundlagen, dies sollte man unbedingt beachten! Die Auflösung eines Vereins ist im BGB im § 41 geregelt.Darin heißt es, das der Beschluss grundsätzlich nur durch die Mitglieder