(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
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Fehlende Rechtskraft mangels Unterschrift laut BGB § 126, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwGO. Der Beschluß wird daher als rechtsunwirksam und wegen Sach- Formmängel als unbegründet unter Beschwerde zurückgewiesen. 1. Festgestellt Verstoß gegen BG
https://www.bpg-muenster.de/fachpublikationen/artikel-scheffer.pdf
meinen Formvorschriften des BGB zu beachten. 2. Gründe für die Einberufung der Mitgliederver- sammlung. 4.1 Schriftform. Die Mitgliederversammlung ist gemäß SS 36, 37 BGB. Schriftform setzt nach 126 BGB eine eigenhändige Na- einzuberufen, wenn die Satzun
http://www.vahlen.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Brox-Allgemeiner-Teil-BGB-9783...
Allgemeiner Teil des BGB. Begründet von. Dr. Hans Brox † ehem. Bundesverfassungsrichter, o. Professor der Rechte an der Universität Münster. (Westfalen) seit der 31. Auflage fortgeführt von. Dr. Wolf-Dietrich Walker. Universitätsprofessor an der Justus-L
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Klausur BGB für Fortgeschrittene vom 19.05.2017. Notenspiegel. Teilnehmerzahl: 198 ungen ügend mangelhaft ausreichend befriedigend vollbefriedigend gut sehr gut. 0. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16 17 18 Gesamt. Teilneh mer. 1. 10. 3
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zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Erläuterungen: Die §§ 36, 37 BGB regeln das sog. Minderbegehren zur Einberufung einer. Mitgliederversammlung. Zu unterscheiden sind dabei zwei Fallgruppen: • Satzung definiert die Voraussetzungen d
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01.08.2008 | Bundesdatenschutzgesetz gilt auch für Vereine. Datenschutz im Verein: Diese Maßnahmen muss der Vorstand ergreifen von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn. Datenschutz ist nicht nur in der politischen Öffentlichkeit ein wichtiges Thema. Auch Ve
http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/mitgliederversa...
Das Gesetz gibt in § 37 BGB einer Minderheit von Vereinsmitgliedern das Recht, die Einberufung einer Mitgliederversammlung (meist als außerordentliche Mitgliederversammlung bezeichnet) zu verlangen und sie auch gegen den Willen des Einberufungsorgans (no
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91686.htm
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) Wird dem.
http://www.iww.de/vb/vereinsrecht/mitgliederversammlung-mitbestimmung-im-verein...
03.06.2013 - 03.06.2013 · Fachbeitrag · Mitgliederversammlung. Mitbestimmung im Verein: Mit dem Minderheitenverlangen nach § 37 BGB richtig umgehen. von Rechtanwalt Michael Röcken, Bonn. | Das Leben eines Vereins wird sowohl durch die Mitglieder als auch
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) 1Wird
http://sportbund-pfalz.vibss.de/recht/die-mitgliederversammlung/muster-schriftl...
07.07.2016 - Muster: Schriftliches Verlangen der Minderheit gem. § 37 BGB an den Vorstand auf Einberufung einer Mitgliederversammlung. In der Vereinspraxis verlangen Vereinsmitglieder am häufigsten die Einberufung einer Mitgliederversammlung mit dem Ziel