§ 37 BGB, Berufung auf Verlangen einer Minderheit
Paragraph 37 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.


(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.


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Unterschrift fehlt laut BGB - staatenlos.info

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Fehlende Rechtskraft mangels Unterschrift laut BGB § 126, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwGO. Der Beschluß wird daher als rechtsunwirksam und wegen Sach- Formmängel als unbegründet unter Beschwerde zurückgewiesen. 1. Festgestellt Verstoß gegen BG


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Allgemeiner Teil des BGB. Begründet von. Dr. Hans Brox † ehem. Bundesverfassungsrichter, o. Professor der Rechte an der Universität Münster. (Westfalen) seit der 31. Auflage fortgeführt von. Dr. Wolf-Dietrich Walker. Universitätsprofessor an der Justus-L

2. Klausur BGB für Fortgeschrittene vom 19.05.2017 Durchschnitt ...

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Klausur BGB für Fortgeschrittene vom 19.05.2017. Notenspiegel. Teilnehmerzahl: 198 ungen ügend mangelhaft ausreichend befriedigend vollbefriedigend gut sehr gut. 0. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16 17 18 Gesamt. Teilneh mer. 1. 10. 3

BGB

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zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Erläuterungen: Die §§ 36, 37 BGB regeln das sog. Minderbegehren zur Einberufung einer. Mitgliederversammlung. Zu unterscheiden sind dabei zwei Fallgruppen: • Satzung definiert die Voraussetzungen d

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Minderheitenbegehren (§ 37 BGB) - Landessportbund Berlin

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Das Gesetz gibt in § 37 BGB einer Minderheit von Vereinsmitgliedern das Recht, die Einberufung einer Mitgliederversammlung (meist als außerordentliche Mitgliederversammlung bezeichnet) zu verlangen und sie auch gegen den Willen des Einberufungsorgans (no

§ 37 BGB Berufung auf Verlangen einer Minderheit Bürgerliches ...

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(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) Wird dem.

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03.06.2013 - 03.06.2013 · Fachbeitrag · Mitgliederversammlung. Mitbestimmung im Verein: Mit dem Minderheitenverlangen nach § 37 BGB richtig umgehen. von Rechtanwalt Michael Röcken, Bonn. | Das Leben eines Vereins wird sowohl durch die Mitglieder als auch

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Gesetzestext (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) 1Wird

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07.07.2016 - Muster: Schriftliches Verlangen der Minderheit gem. § 37 BGB an den Vorstand auf Einberufung einer Mitgliederversammlung. In der Vereinspraxis verlangen Vereinsmitglieder am häufigsten die Einberufung einer Mitgliederversammlung mit dem Ziel


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 1: Personen › Titel 2: Juristische Personen › Untertitel 1: Vereine › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 37

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 37 BGB
    § 37 Abs. 1 BGB oder § 37 Abs. I BGB
    § 37 Abs. 2 BGB oder § 37 Abs. II BGB

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