§ 329 BGB, Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme
Paragraph 329 Bürgerliches Gesetzbuch

Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.


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Klausurenkurs vom 03.12.2011 - Lösungsskizze

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
Dies erfordert allerdings einen Akt der Übertragung, da im Fall der Erfüllungsübernahme (§ 415 III BGB) der Gläubiger ohne besondere Vereinbarung gerade keinen selbständigen Leistungsanspruch erwirbt. (§ 329 BGB). Der Anspruch des F gegen D könnte im vor

Vertrag zugunsten Dritter, mit Schutzwirkung für Dritte ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
im Zweifel nur unechter. Vertrag zugunsten Dritter (kein. Forderungsrecht). Erfüllungsüber- nahme (§ 329 BGB). → Forderungsrecht (damit Rente überhaupt relevant). Leibrentenvertrag. (§ 330 BGB). → Forderungsrecht im Todesfall. Leistung auf. Todesfall. (§

Forderungsabtretung Privative (befreiende) Schuldübernahme ...

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ss_1...
Entweder schuldrechtlicher Verfügungsvertrag zw. Gläubiger und neuem. Schuldner (§ 414 BGB) oder. Vertrag zw. altem und neuem Schuldner mit Genehmigung des Gläubigers. (§ 415 BGB, Abgrenzung von der Erfüllungsübernahme, § 329 BGB), nach. hM Fall einer ge

Entscheidung des Monats.fm - Alpmann Schmidt

https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201411.pdf
nahme des Mitgesellschafters gemäß §§ 414 ff. BGB entfallen, während sie bei einer bloßen Erfüllungsübernahme des Mitgesellschafters i.S.d. § 329 BGB weiterhin bestünde. „[8] … [Der Beklagte ist] auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft Si- cher

Systematik des BGB

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329 BGB im Zweifel kein echter. Vertrag zugunsten Dritter. Die Benennung eines begünstigten Dritten in einem Lebensversicherungsvertrag ist dagegen gem. § 330 S. 1 BGB im Zweifel ein echter Vertrag zugunsten. Dritter,(allerdings mit der Maßgabe, daß das


Webseiten zum Paragraphen

§ 329 BGB - Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme - openJur

https://openjur.de/g/bgb/329.html
329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme →. Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Rec

Schuldübernahme - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/Vorlesung/schulduebernahme.htm
Bei der so genannten Erfüllungsübernahme (§ 329 BGB) wird der Übernehmende nicht Schuldner der Forderung. Er verpflichtet sich vielmehr gegenüber dem Schuldner, diesen von seiner Schuld zu befreien. Letzterer hat damit einen Anspruch gegen den Übernehmen

Erfüllungsübernahme - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/erfuellungsuebernahme/erfuellungsuebernahme.htm
Erfüllungsübernahme. ist ein Vertrag, in dem sich der eine Teil zur Befriedigung des Gläubigers des anderen Teils verpflichtet, ohne daß der Gläubiger einen eigenen Anspruch gegen den Verpflichteten erlangen soll (§ 329 BGB). Es handelt sich somit um ein

BGB § 329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_329/
20.07.2017 - 329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme. Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittel

Erfüllungsübernahme | Finance Office Professional | Finance | Haufe

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/erfuellungsuebernahme_...
Die Erfüllungsübernahme ist ein typischer Fall des unechten Vertrages zu Gunsten Dritter und deshalb auch in Gestalt einer Auslegungsregel in § 329 BGB, also innerhalb der Vorschriften des BGB zum "Versprechen der Leistung an einen Dritten" rudimentär ge


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 3: Versprechen der Leistung an einen Dritten › § 329

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 329 BGB
    § 329 Abs. 1 BGB oder § 329 Abs. I BGB

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