(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70047692/Folien_Hausarbeit_Schuldrecht_AT_AC....
Cordes, BGB AT, SS 13. Anspruch V gegen B auf Rückzahlung der Kosten für die fehlenden 20 Brötchen, §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB. Werklieferungsvertrag gem. § 651 S. 1 BGB. Angebot des V. Eigene WE von V (-); WE der T mit Wirkung für und gege
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/philippbrennecke.doc
Da die Neuregelung in § 323 BGB keinen Verzug mehr voraussetzt, könnte der Gläubiger für den Fall der späteren Nichtleistung nunmehr schon bei Vertragsschluß, etwa in AGB, eine Aufforderung zur Nacherfüllung mit Fristsetzung bestimmen. Zumindest der Wort
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
(1) Rücktritt nach §§ 346 I, 323 I Alt. 1 oder 2 BGB. Prüfschema: AGL: §§ 346 I, 323 I Alt. 1 oder 2 BGB (Hinweis: In der Klausur müsste man sich für Alt. 1 oder 2 entscheiden, je nachdem ob eine Nichtleistung oder eine. Schlechtleistung vorliegt). I. Be
http://www.myjurazone.de/app/download/12663050/R%C3%BCcktritt%2C+%C2%A7+323+BGB...
II. Rücktrittsgrund, § 323 I BGB. → Nichtleistung oder Schlechtleistung. → Sonderfall, § 323 IV BGB vertraglich/gesetzlich, § 437 Nr. 2 BGB. 1. Angemessene Fristsetzung/Entbehrlichkeit a). Setzung (bestimmbarer Zeitraum/-punkt) b). Angemessen c). Erfolgl
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/323-346-Schema....
323-346-Schema T. Bezzenberger 2007. Der Rücktritt des Gläubigers vom Vertrag. (§§ 323 ff., 346 ff. BGB). 1. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB) a) dem Vertragspartner gegenüber abgegeben b) Zugang c) Auslegung. 2. Rücktrittsgrund a) Vertraglicher Rücktritts
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201506.pdf
Entscheidung des Monats. RÜ: Jeden Monat die aktuellen examenswichtigen Entscheidungen in Klausurform. RÜ 6/2015. §§ 323, 437 BGB. Fristsetzung ohne Angabe eines Zeitraums oder Termins. BGH, Urt. v. 18.03.2015 – VIII ZR 176/14. Fall. Die begeisterte Hobb
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-10F.pdf
Die einzelnen gesetzlichen Rücktrittsrechte. – Rücktritt wegen Ausbleiben der Leistung (§. 323 BGB). – Rücktritt wegen Verletzung von. Rücksichtnahmepflichten (§ 324 BGB). – Rücktritt (und „Rücktrittsautomatik“) wegen. Unmöglichkeit der Leistung. • Die A
https://www.lecturio.de/magazin/leistungsstoerungsrecht-erfuellungsverweigerung...
Die Paragraphen 280, 281, 323 BGB sind Säulen des Leistungsstörungsrechts. Wir zeigen Ihnen die 10 Schritte von der Fristsetzung bis zum Rücktritt und Anspruch.
http://www.onlinerecht24.de/vertragl/323BGB.html
323 BGB gilt nur im gegenseitigen Vertrag. Allerdings ist anders als im alten Recht (zB §§ 325, 326 BGB aF) nicht mehr erforderlich, dass eine im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Leistungspflicht verletzt wird. Pflichtverletzung des Schuldners. Nichte
https://www.juracademy.de/schuldrecht-at2/ruecktritt-voraussetzungen.html
Rücktritt gegenseitiger Vertrag gem. § 323 - Voraussetzungen lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Schuldrecht Allgemeiner Teil 2 JETZT ONLINE LERNEN!
https://jura-online.de/blog/2014/08/26/bgh-wann-ist-eine-pflichtverletzung-uner...
26.08.2014 - „Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn die in der Mangelhaftigkeit der Kaufsache liegende Pflichtverletzung unerheblich ist, das heißt, wenn der Mangel geringfügig ist (Senatsurteile vom 29. Juni 2011 – VIII ZR
https://juraeinmaleins.de/schema-ruecktritt/
Der Rücktritt gem. § 323 ff. BGB ist eines der wichtigsten Rücktrittsgründe im Schuldrecht AT/ BGB. Hier hast Du eine gutes Schema zum Prüfungsaufbau.