§ 2368 BGB, Testamentsvollstreckerzeugnis
Paragraph 2368 Bürgerliches Gesetzbuch

Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers wird das Zeugnis kraftlos.


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Prof

http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
b) Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ( § 2368 BGB ). Die Testamentsvollstreckung als solche kann nur durch einseitige Verfügung von Todes wegen angeordnet werden, § 2197 Abs. 1 BGB, also nicht nachträglich von Amts wegen durch das Nachlass


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Änderungen im deutschen Erbscheinsverfahren durch das Gesetz ...

https://www.erbrecht-dav.de/dateien/erbr/Leseproben/ErbR-Leseprobe-7.pdf
Auch § 2368 BGB a.F. wurde in § 2368 BGB n.F. und § 354. Abs. 2 FamFG n.F. aufgeteilt. Die Vorgaben zum Inhalt des. Testamentsvollstreckerzeugnisses in § 2368 Abs. 1 Satz 2. BGB a.F. wurden entsprechend der Vorgehensweise beim Erb- schein inhaltsgleich i

BWNotZ 5-6/2004 - Württembergischer Notarverein e.V.

http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-6-2004.pdf
auf entsprechendes Ersuchen (§ 2200 BGB), so geschieht dies durch Beschluss. Der Ernennungsbeschluss hat nicht die rechtlichen Wirkungen eines Testamentsvollstrecker- zeugnisses. Auf Antrag des Ernannten ist ihm deshalb ein Testamentsvollstreckerzeugnis

Erbrecht in der Praxis - Redeker Sellner Dahs

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-15-06-2011.pdf
15.06.2011 - 2368 BGB. ▻ Bei Gefährdung des Nachlasses: Anordnungen des. Erblassers können außer Kraft gesetzt werden,. § 2216 Abs. 2 BGB. ▻ Das Nachlassgericht entscheidet bei. Meinungsverschiedenheiten gemeinschaftlich eingesetzter. Testamentsvollstrec

Praxiskommentar Erbrecht - Damrau, ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/erbrecht_leseprobe.pdf
Abs. 1 und 2368 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht in bestimmten Situationen Mitwirkungs- und Entscheidungsbefugnisse. II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung. Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser unterschiedliche Zie

Verfügungen im Todesfall des Kontoinhabers ... - Bankstudent

https://www.bankstudent.de/bankkaufmann/erben.pdf
Erbschein (BGB § 2353, § 2367). - beglaubigte Testamentskopie. Testamentsvollstrecker - Testament. - Testamentsvollstreckerzeugnis oder Testamentskopie mit Eröff- nungsniederschrift (BGB § 2368). Nachlasspfleger. Nachlassgericht. - Bestallungsurkunde. Ge


Webseiten zum Paragraphen

§ 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2368-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a94034.htm
Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des.

Kommentierung zu § 2368 BGB –Testamentsvollstreckerzeugnis– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-8/Testamentsvollstreckerzeugnis
2368 Testamentsvollstreckerzeugnis. Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amt

BGB § 2368 Testamentsvollstreckerzeugnis - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2368/
2368 Testamentsvollstreckerzeugnis [1]. 1Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. 2Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung d

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2368 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Auch für den Nachweis der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Handelsregister dient das Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368 BGB. Zwar ist nach wie vor str., ob die Testamentsvollstreckung zum Handelsregister eintragungsfähig ist, jedoch dient das Tes


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 8: Erbschein › § 2368

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2368 BGB
    § 2368 Abs. 1 BGB oder § 2368 Abs. I BGB

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