Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers wird das Zeugnis kraftlos.
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http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
b) Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ( § 2368 BGB ). Die Testamentsvollstreckung als solche kann nur durch einseitige Verfügung von Todes wegen angeordnet werden, § 2197 Abs. 1 BGB, also nicht nachträglich von Amts wegen durch das Nachlass
https://www.erbrecht-dav.de/dateien/erbr/Leseproben/ErbR-Leseprobe-7.pdf
Auch § 2368 BGB a.F. wurde in § 2368 BGB n.F. und § 354. Abs. 2 FamFG n.F. aufgeteilt. Die Vorgaben zum Inhalt des. Testamentsvollstreckerzeugnisses in § 2368 Abs. 1 Satz 2. BGB a.F. wurden entsprechend der Vorgehensweise beim Erb- schein inhaltsgleich i
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-6-2004.pdf
auf entsprechendes Ersuchen (§ 2200 BGB), so geschieht dies durch Beschluss. Der Ernennungsbeschluss hat nicht die rechtlichen Wirkungen eines Testamentsvollstrecker- zeugnisses. Auf Antrag des Ernannten ist ihm deshalb ein Testamentsvollstreckerzeugnis
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-15-06-2011.pdf
15.06.2011 - 2368 BGB. ▻ Bei Gefährdung des Nachlasses: Anordnungen des. Erblassers können außer Kraft gesetzt werden,. § 2216 Abs. 2 BGB. ▻ Das Nachlassgericht entscheidet bei. Meinungsverschiedenheiten gemeinschaftlich eingesetzter. Testamentsvollstrec
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/erbrecht_leseprobe.pdf
Abs. 1 und 2368 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht in bestimmten Situationen Mitwirkungs- und Entscheidungsbefugnisse. II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung. Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser unterschiedliche Zie
https://www.bankstudent.de/bankkaufmann/erben.pdf
Erbschein (BGB § 2353, § 2367). - beglaubigte Testamentskopie. Testamentsvollstrecker - Testament. - Testamentsvollstreckerzeugnis oder Testamentskopie mit Eröff- nungsniederschrift (BGB § 2368). Nachlasspfleger. Nachlassgericht. - Bestallungsurkunde. Ge
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2368-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a94034.htm
Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des.
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-8/Testamentsvollstreckerzeugnis
2368 Testamentsvollstreckerzeugnis. Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2368/
2368 Testamentsvollstreckerzeugnis [1]. 1Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. 2Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung d
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Auch für den Nachweis der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Handelsregister dient das Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368 BGB. Zwar ist nach wie vor str., ob die Testamentsvollstreckung zum Handelsregister eintragungsfähig ist, jedoch dient das Tes