§ 2365 BGB, Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
Paragraph 2365 Bürgerliches Gesetzbuch

Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei.


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16.07.2010 - Familien- und Erbrecht (5). Der Erbschein. • Zuständig: Nachlassgericht im FG-. Verfahren. • Keine endgültige Entscheidung über das Erbrecht! • Aber: Öffentlicher Glaube ähnlich wie bim Grundbuch (§ 2365 BGB). – Gutgläubiger Erwerb nach § 23

Familien- und Erbrecht - Leseprobe - Beck Shop

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tung des § 2365 BGB für die Richtigkeit und Vollständigkeit seines In- halts. Dem Erbschein kommt daher zentrale Bedeutung als Legitima- tionspapier des Erben zu, zumal der Erbschein öffentlichen Glauben genießt. Er ist wegen seiner Ausstellung durch das

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Vermutungswirkung, § 2365 BGB. 4. Gutglaubensschutz, §§ 2366, 2367 BGB a) Allgemeines, Reichweite b) Verfügungen über Nachlassgegenstände, § 2366 BGB c) Leistungen an den Erbscheinserben, § 2367 BGB. Fall 18 (vgl. Leipold, Erbrecht, Fall 3 zu § 18):. Auf

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Lösungshinweise zur 2. Hausarbeit. A) Ansprüche und Rechte des F. I. Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Grundstück aus Kaufvertrag gemäß §§ 433 I, 311 b I, 398 BGB. 1. Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen A und B liegt vor, insbesondere wurde der. K

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20.07.2017 - Abschnitt 8: Erbschein. § 2365 Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins. Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als

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2365 Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins →. Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschrän

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05.12.2014 - Vermutung der Richtigkeit gem. § 2365 BGB. Gemäß § 2365 BGB wird vermutet, dass der ausgestellte Erbschein richtig und vollständig ist. Dadurch entfaltet der Erbschein Legitimationswirkung für den Erben. Zu unterscheiden sind positive und ne


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 8: Erbschein › § 2365

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2365 BGB
    § 2365 Abs. 1 BGB oder § 2365 Abs. I BGB

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