§ 2362 BGB, Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben
Paragraph 2362 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen.


(2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.


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Prof

http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
Dem vermeintlich richtigen Erbe verbleibt, um sicher zu gehen, die Möglichkeit, im für ihn allerdings deutlich kostenungünstigeren, regelmäßig auch zeitaufwendigeren streitigen Zivilprozess den Erbscheinsbesitzer auf Herausgabe des Erbscheins gem. § 2362


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Lösungshinweise zur 2. Hausarbeit

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Kaufvertrag gemäß § 311 b I BGB notariell beurkundet. 2. F könnte durch Übertragung der Forderung ... Allgemeine Voraussetzung: C und F haben sich über deren Übergang geeinigt, § 398 BGB. Besondere .... C, D und E haben gegen C einen Anspruch aus § 2362

Familien- und Erbrecht - Uni Trier

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16.07.2010 - Anfechtung nicht durch den. Erklärenden, sondern durch die nach §. 2080 BGB berechtigten Dritten. 2080 BGB berechtigten Dritten. • Sonderregelung in §§ 2078 f. BGB. –Nach § 2078 Abs. 2 BGB berechtigt auch der Motivirrtum zur Anfechtung. – §

Auskunftsrecht Erbe - Hans, Dr. Popp & Partner

http://www.hans.de/media/download_gallery/Auskunftsrecht_Erbe.pdf
Erbe. Inhaber eines unrichtigen Erbscheins. Vorschrift: § 2362 Abs. 2 BGB e.V. nach § 260 Abs. 2 BGB. Auskunftsanspruch. Berechtigter Verpflichteter. Auskunft über Verbleib der. Nachlassgegenstände und erbrechtliche Geschäfte. Erbe. Hausgenosse. Vorschri

Erbrechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzung

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2011/24/vorlesung-09-12-2011.pdf
09.12.2011 - Erbrecht des Erben, § 2353 BGB. ▫ Der Erbschein hat keine rechtsbegründende ... Fall BGB. 2. Gemeinschaftlicher Erbschein, § 2357 BGB. Bei Erbengemeinschaften wird die Erbfolge in den gesamten Nachlass bezeugt. 3. Teilerbschein. 4. Gegenstän

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

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24.04.2008 - und 2362 BGB soll weiterhin die 30-jährige Sonderverjäh- rung gelten. Der Anspruch gegen den Erbschaftsbesitzer auf. Herausgabe des aus dem Nachlass Erlangten soll dem wah- ren Erben den Zugriff auf die Erbschaft sichern und erleich- tern un


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2362 Herausgabe ...

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Der Herausgabeanspruch nach § 2362 BGB ist ein direkter Anspruch des wirklichen Erben gegenüber dem bisherigen durch den Erbschein ausgewiesenen Erben. Dieser Anspruch auf Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht stellt für den wirklichen Erben e

§ 2362 BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch des ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a94028.htm
(1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft.

§ 2362 BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch ... - Erbrecht Ratgeber

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2362-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2362 BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2362/
2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben. (1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, h

§ 2362 BGB - Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen ...

https://openjur.de/g/bgb/2362.html
2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben →. (1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist,


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 8: Erbschein › § 2362

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2362 BGB
    § 2362 Abs. 1 BGB oder § 2362 Abs. I BGB
    § 2362 Abs. 2 BGB oder § 2362 Abs. II BGB

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