Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.
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http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/imp...
Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, ist er durch Beschluss nach den Regeln des § 2361 Abs. 2 BGB für kraftlos zu erklären. Die Kraftloserklärung erfolgt ebenfalls durch Beschluss nach §§ 2361 Abs. 2 BGB, 38 Abs. 1. Der Beschluss über die Kraf
http://www.raspoelgen.de/OLGKoeln2Wx23912.doc
Gegenstand des Verfahrens ist die erfolgte Einziehung eines unrichtigen Erbscheins gemäß § 2361 BGB und damit die Durchführung eines Abänderungs-/Aufhebungsverfahrens im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 FGG-RG, das auf Hinweis des Nachlasspflegers
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
2361 BGB, § 351 FamFG: Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins. Das Verfahren ist von Amts wegen einzuleiten, wenn das Nachlassgericht Kenntnis von der Unrichtigkeit eines Erbscheins erhält. Der durch den Erbschein gefährdete wirkliche Erbe ka
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/fgg/fgg09.pdf
Gegen die Einziehung eines Erbscheins steht das Beschwerderecht nicht nur demjenigen, der die Erteilung des Erbscheins beantragt hat, sondern allen Antragsberechtigten zu. Entscheidungsgründe: Es handelt sich um die Auslegung des § 20 Abs. 2 FGG und des
https://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503165506.pdf
2356 I, II BGB aufgehoben, neu § 352 III FamFG. – § 2356 III BGB gestrichen. – § 2357 BGB aufgehoben, neu § 352a FamFG. – § 2358 I BGB ersatzlos aufgehoben; vgl. § 26 FamFG. – § 2358 II BGB jetzt in § 352d FamFG geregelt. – § 2359 BGB aufgehoben, nun in
https://www.erbrecht-dav.de/dateien/erbr/Leseproben/ErbR-Leseprobe-7.pdf
BGB a.F. beseitigt damit eine nicht erforderliche Doppelrege- lung, ohne zu einer inhaltlichen Änderung zu führen.13. § 352 FamFG a.F. und § 2359 BGB a.F. finden sich in. § 352e FamFG n.F. wieder,14 der die Bestimmungen zu der. Entscheidung des Nachlassg
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
c) Einziehung unrichtiger Erbscheine, § 2361 BGB. 3. Vermutungswirkung, § 2365 BGB. 4. Gutglaubensschutz, §§ 2366, 2367 BGB a) Allgemeines, Reichweite b) Verfügungen über Nachlassgegenstände, § 2366 BGB c) Leistungen an den Erbscheinserben, § 2367 BGB. F
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung14
a) Verfahren, §§ 2353 ff. BGB, 1 ff., 72 ff. FGG. -. Zuständigkeit des Nachlassgerichts (Rechtspfleger, Richter). -. Antragsbedürftigkeit. -. Amtermittlungsgrundsatz b) Inhalt. -. Erbe. -. Erbteil. -. Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung c) Einziehung u
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2361-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Auch die Einziehung eines nach §§ 36, 37 GBO erteilten Zeugnisses, eines Hoffolgezeugnisses, wie auch des Testamentsvollstreckerzeugnisses erfolgt nach § 2361 BGB. Ein unrichtiger Erbschein ist immer vom Nachlassgericht einzuziehen, die bloße Ergänzung g
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschein_einziehen.html
Einen weiteren Weg, einen unrichtigen Erbschein aus dem Verkehr zu ziehen, eröffnet § 2361 BGB. Danach hat dasjenige Nachlassgericht, das den unrichtigen Erbschein ausgestellt hat, aus eigenem Antrieb den Erbschein einzuziehen oder, sollte der Erbschein
https://openjur.de/g/bgb/2361.html
2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins →. Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a94027.htm
Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.