§ 2361 BGB, Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
Paragraph 2361 Bürgerliches Gesetzbuch

Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Die einzelnen Nachlassverfahren nach dem FamFG - Justiz in Baden ...

http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/imp...
Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, ist er durch Beschluss nach den Regeln des § 2361 Abs. 2 BGB für kraftlos zu erklären. Die Kraftloserklärung erfolgt ebenfalls durch Beschluss nach §§ 2361 Abs. 2 BGB, 38 Abs. 1. Der Beschluss über die Kraf


Word Dokumente zum Paragraphen

Beschluss des OLG Köln vom 4.10.2012 - 2 Wx 239/12 - Rechtsanwalt ...

http://www.raspoelgen.de/OLGKoeln2Wx23912.doc
Gegenstand des Verfahrens ist die erfolgte Einziehung eines unrichtigen Erbscheins gemäß § 2361 BGB und damit die Durchführung eines Abänderungs-/Aufhebungsverfahrens im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 FGG-RG, das auf Hinweis des Nachlasspflegers

Prof

http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
2361 BGB, § 351 FamFG: Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins. Das Verfahren ist von Amts wegen einzuleiten, wenn das Nachlassgericht Kenntnis von der Unrichtigkeit eines Erbscheins erhält. Der durch den Erbschein gefährdete wirkliche Erbe ka


PDF Dokumente zum Paragraphen

BGH, Beschl - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/fgg/fgg09.pdf
Gegen die Einziehung eines Erbscheins steht das Beschwerderecht nicht nur demjenigen, der die Erteilung des Erbscheins beantragt hat, sondern allen Antragsberechtigten zu. Entscheidungsgründe: Es handelt sich um die Auslegung des § 20 Abs. 2 FGG und des

Erbschein – Erbscheinsverfahren ... - Erich Schmidt Verlag

https://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503165506.pdf
2356 I, II BGB aufgehoben, neu § 352 III FamFG. – § 2356 III BGB gestrichen. – § 2357 BGB aufgehoben, neu § 352a FamFG. – § 2358 I BGB ersatzlos aufgehoben; vgl. § 26 FamFG. – § 2358 II BGB jetzt in § 352d FamFG geregelt. – § 2359 BGB aufgehoben, nun in

Änderungen im deutschen Erbscheinsverfahren durch das Gesetz ...

https://www.erbrecht-dav.de/dateien/erbr/Leseproben/ErbR-Leseprobe-7.pdf
BGB a.F. beseitigt damit eine nicht erforderliche Doppelrege- lung, ohne zu einer inhaltlichen Änderung zu führen.13. § 352 FamFG a.F. und § 2359 BGB a.F. finden sich in. § 352e FamFG n.F. wieder,14 der die Bestimmungen zu der. Entscheidung des Nachlassg

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
c) Einziehung unrichtiger Erbscheine, § 2361 BGB. 3. Vermutungswirkung, § 2365 BGB. 4. Gutglaubensschutz, §§ 2366, 2367 BGB a) Allgemeines, Reichweite b) Verfügungen über Nachlassgegenstände, § 2366 BGB c) Leistungen an den Erbscheinserben, § 2367 BGB. F

14: Rechtsstellung des Erben - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung14
a) Verfahren, §§ 2353 ff. BGB, 1 ff., 72 ff. FGG. -. Zuständigkeit des Nachlassgerichts (Rechtspfleger, Richter). -. Antragsbedürftigkeit. -. Amtermittlungsgrundsatz b) Inhalt. -. Erbe. -. Erbteil. -. Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung c) Einziehung u


Webseiten zum Paragraphen

2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des ... - Erbrecht Ratgeber

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2361-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2361 Einziehung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Auch die Einziehung eines nach §§ 36, 37 GBO erteilten Zeugnisses, eines Hoffolgezeugnisses, wie auch des Testamentsvollstreckerzeugnisses erfolgt nach § 2361 BGB. Ein unrichtiger Erbschein ist immer vom Nachlassgericht einzuziehen, die bloße Ergänzung g

Unrichtiger Erbschein - Gericht zieht Erbschein ein - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschein_einziehen.html
Einen weiteren Weg, einen unrichtigen Erbschein aus dem Verkehr zu ziehen, eröffnet § 2361 BGB. Danach hat dasjenige Nachlassgericht, das den unrichtigen Erbschein ausgestellt hat, aus eigenem Antrieb den Erbschein einzuziehen oder, sollte der Erbschein

§ 2361 BGB - Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen ...

https://openjur.de/g/bgb/2361.html
2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins →. Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.

§ 2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a94027.htm
Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 8: Erbschein › § 2361

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2361 BGB
    § 2361 Abs. 1 BGB oder § 2361 Abs. I BGB

  • Werbung