§ 2309 BGB, Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge
Paragraph 2309 Bürgerliches Gesetzbuch

Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Erbrecht Vorlesung 6 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6.ppt.pdf
27.06.2014 - Ansprüche eines vorrangigen Berechtigten, § 2309 BGB nicht zum Zuge kommt, hat auch keinen Pflichtteilsanspruch. Rechtsdogmatisch interessant ist BGHZ 193, 369: Die Tochter hatte allein für sich gegenüber dem Vater auf ihr Erb- und Pflichtte

tanck.rechtsanwälte newsletter Inhalt - TANCK Rechtsanwalts GmbH

http://www.tanck.de/downloads/8_Newsletter_11_12_2.pdf
Leitsatz. 1. Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Ab- kömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RG, 19. Mai 1905, VII 489/04,. RGZ 61, 14). 2. § 2309 BGB setzt eine Pflichtte

BGH, Urteil vom 13.04.2011 – IV ZR 204/09 (OLG Frankfurt am Main ...

http://www.dr-klassen.de/Resources/Anmerkung%20zu%20BGH%20IV%20ZR%20204%2009.pdf
der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RGZ 61, 14; 93, 193). 2. § 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings vo- raus, beschränkt diese aber zur Vermeidung einer Vervielfältigung d

Risikofaktor Pflichtteil - EconStor

https://www.econstor.eu/bitstream/10419/130161/3/856311855.pdf
wobei sich die Reihenfolge der Berechtigten dann nach § 2309 BGB richtet. Durch § 2309 BGB soll letztendlich eine Vervielfältigung der Pflichtteilslast vermieden werden, die sonst durch das Nachrücken entfernter Abkömmlinge oder eines Elternteils in den

Merkblatt „Gesetzlicher Pflichtteil“

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/merkblatt_pfli...
2309 BGB bestimmt: „Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Ab- kömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterl


Webseiten zum Paragraphen

§ 2309 BGB - Pflichtteil der Eltern und Kinder - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2309-bgb.html
2309 BGB - Pflichtteilsrecht der Eltern und von Abkömmlingen - Pflichtteil kann nicht beliebig oft geltend gemacht werden.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2309 Pflichtteilsrecht ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Das Wichtigste zuerst: § 2309 BGB ist keine Anspruchsgrundlage! Sie begründet keinen zusätzlichen, nach §§ 2303 ff. BGB nicht bestehenden Pflichtteilsanspruch, sondern hat ausschließlich zum Ziel, das Pflichtteilsrecht der Eltern und der entfernteren Abk

Kommentierung zu § 2309 BGB –Pflichtteilsrecht der Eltern und ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-5/Pflichtteilsrecht-der-Eltern-und-en...
2309 Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge. Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflic

BGH zu § 2309 BGB › Krau Rechtsanwälte

http://rechtsanwalt-krau.de/aktuellesrakrau/bgh-zu-%C2%A7-2309-bgb/
20.05.2017 - Etwas anderes könne sich zwar aus § 2309 BGB ergeben, weil der Vater der Parteien wirksam enterbt und ihm der Pflichtteil entzogen worden sei, so dass dieser wie ein bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls verstorbener Abkömmling zu betrachten se

§ 2309 BGB Pflichtteilsrecht der Eltern und ... - Erbrecht Ratgeber

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2309-bgb-erbrecht....
2309 BGB Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge. Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den P


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 5: Pflichtteil › § 2309

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2309 BGB
    § 2309 Abs. 1 BGB oder § 2309 Abs. I BGB

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