§ 2307 BGB, Zuwendung eines Vermächtnisses
Paragraph 2307 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. Schlägt er nicht aus, so steht ihm ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht.


(2) Der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe kann den Pflichtteilsberechtigten unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme des Vermächtnisses auffordern. Mit dem Ablauf der Frist gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen, wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

11: Pflichtteilsrecht und Erbverzicht - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung11
c) Pflichtteilsrechte bei Zuwendung eines Vermächtnisses. -. Ausschlagungsmöglichkeit und Erwerb des Pflichtteilsrechts gemäß. § 2307 Abs. 1 S. 1 BGB unabhängig von der Höhe des. Vermächtnisses. -. Zusatzpflichtteil, § 2307 Abs. 1 S. 2 BGB. -. Kombinatio

Erbrecht Vorlesung 6 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6.ppt.pdf
27.06.2014 - 2307 BGB). Wahlrecht des mit einem Vermächtnis bedachten Pflichtteilsberechtigten unabhängig von dessen Höhe: a) Vermächtnisanspruch (ggf. zuzüglich Pflichtteilsrest nach § 2305 BGB bei. Vermächtnishöhe < Wert der Hälfte des gesetzlichen Erb

Lösungshinweise Fälle 18 und 19.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Der Wert dieses Vermächtnisses war freilich schon zur Zeit der Testamentserrichtung so gering, dass er vermutlich nicht einmal den. Pflichtteil des T erreichte. In einem solchen Fall hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf einen. Zusatzpflichtteil n

Der Zugewinnausgleich beim Tod eines Ehegatten

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
Somit hat B gegen den Nachlass zunächst den schuldrechtlichen Anspruch auf Übereignung des. Grundstücks samt Wohnhaus. IV. Zusätzlicher Anspruch auf einen Pflichtteil gem. §§ 2303, 2305, 2307 BGB? Womöglich kann B von Erben S und T darüber hinaus den Pfl

und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 ...

http://d-nb.info/931300991/04
b) Eigene Stellungnahme. 13. 3. Erbersatzberechtigter im Falle der Zuwendung eines Ver- mächtnisses, § 2307 BGB. 14. V. Zessionar im Falle der Abtretung von Hauptansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht. 14. VI.. Mehrere Pflichtteilsberechtigte als Auskunfts


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2307 Zuwendung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Voraussetzung der Anwendung des § 2307 BGB ist, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis hinterlassen ist. Auf die weitere Ausgestaltung des Vermächtnisses (Belastungen oder Beschwerungen) kommt es nicht an. Vermächtnis i.S.d. Vorschrift ist auc

2307 BGB - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2307-bgb.html
2307 BGB - Zuwendung eines Vermächtnisses - Pflichtteilsberechtigter kann Vermächtnis ausschlagen und Pflichtteil verlangen.

§ 2307 BGB Zuwendung eines Vermächtnisses - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2307-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2307 BGB Zuwendung eines Vermächtnisses - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Zusatzpflichtteil - Advocatio

https://www.advocatio.de/zusatzpflichtteil.html
Gehört ein Vermächtnisnehmer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten (§ 2303 BGB), kann er das Vermächtnis ausschlagen und gemäß § 2307 Absatz 1 Satz 1 BGB seinen Pflichtteil verlangen. Schlägt er nicht aus, muss er sich den Wert des Vermächtnisses auf se

BGB § 2307 Zuwendung eines Vermächtnisses - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2307/
20.07.2017 - 2307 Zuwendung eines Vermächtnisses. (1) 1Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. 2Schlägt er nicht aus, so steht ihm ein Recht auf den Pflicht


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 5: Pflichtteil › § 2307

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2307 BGB
    § 2307 Abs. 1 BGB oder § 2307 Abs. I BGB
    § 2307 Abs. 2 BGB oder § 2307 Abs. II BGB

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