§ 2299 BGB, Einseitige Verfügungen
Paragraph 2299 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Jeder der Vertragschließenden kann in dem Erbvertrag einseitig jede Verfügung treffen, die durch Testament getroffen werden kann.


(2) Für eine Verfügung dieser Art gilt das Gleiche, wie wenn sie durch Testament getroffen worden wäre. Die Verfügung kann auch in einem Vertrag aufgehoben werden, durch den eine vertragsmäßige Verfügung aufgehoben wird.


(3) Wird der Erbvertrag durch Ausübung des Rücktrittsrechts oder durch Vertrag aufgehoben, so tritt die Verfügung außer Kraft, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist.


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9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69669609/zrV_2017_skript8.pdf
bb) Durch Dritte, §§ 2279 Abs. 1, 2080, 2285 BGB cc) Wirkung der Anfechtung. (1) Nichtigkeit des gesamten Erbvertrags,. §§ 142 Abs. 1, 2298 BGB. (2) Kein Ersatz des Vertrauensschadens,. §§ 2279 Abs. 1, 2078 Abs. 3 BGB. 2. Einseitige Verfügungen, § 2299 B

Bundesgesetzblatt 2299 - Landtag NRW

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI1068.pdf
01.01.2011 - Artikel 1. Änderung des. Strafgesetzbuches. Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekannt- machung vom 13. November 1998 (BGB!. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober. 2009 (BGB!. I S. 3214) geändert worden ist,

Examensklausur im Zivilrecht (12.10.2015) – Lösungsvorschlag –

http://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/imi1/downloads/probeexamenloesung2...
21.10.2015 - Eine solche einseitige Verfügung ist, auch wenn sie sich in einem Erbvertrag befindet, nach § 2299 Abs. 2. S. 1 i. V. m. § 2258 BGB jederzeit abänderbar. Im vorliegenden Sachverhalt sprechen die überzeugenderen Argumen- te aber dafür, dass E

Erbvertrag - Carl-Isler-Stiftung

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2278 Abs. 2 BGB). Im Erbvertrag kön- nen aber auch nicht vertragsmäßige, also einseitige letztwillige Verfügungen, wie sie auch in einem Testament getroffen werden können, insbesondere Teilungs- anordnung oder Pflichtteilsentziehung enthalten sein (§ 229

Die Beweisvermutung nach § 476 BGB - Rechtsanwälte Schwäbisch ...

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13 U 34/08, DAR 2009, 92, 94 = juris, Rz. 12), zieht der BGH den Anwendungsbereich des §. 476 BGB deutlich enger. Danach beschränkt sich die Vermutung nur auf den Zeitpunkt des Mangels, nicht aber auf den Mangel als solchen (BGH, Urt. v. 2.6.2004 – VIII


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2299 Einseitige ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
2299 BGB ist als Parallelvorschrift zu § 2278 BGB zu sehen; nach § 2278 BGB kann jeder Vertragsschließende vertragsmäßige, nach § 2299 BGB auch einseitige Verfügungen treffen. Nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen können Gegenstand einer vertra

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http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2299-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2299 BGB Einseitige Verfügungen - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2299 Einseitige Verfügungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2299/
20.07.2017 - 2299 Einseitige Verfügungen. (1) Jeder der Vertragschließenden kann in dem Erbvertrag einseitig jede Verfügung treffen, die durch Testament getroffen werden kann. (2) 1Für eine Verfügung dieser Art gilt das Gleiche, wie wenn sie durch Testam

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01.07.2015 - Wie bereits erwähnt können einseitige Verfügungen als einseitige Verfügungen nach § 2299 I BGB auch in der Erbvertragsurkunde mitbeurkundet werden. Nach § 2299 II 1 BGB finden auf diese einseitigen Verfügungen die Vorschriften wie bei einem

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 4: Erbvertrag › § 2299

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2299 BGB
    § 2299 Abs. 1 BGB oder § 2299 Abs. I BGB
    § 2299 Abs. 2 BGB oder § 2299 Abs. II BGB
    § 2299 Abs. 3 BGB oder § 2299 Abs. III BGB

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