§ 2296 BGB, Vertretung, Form des Rücktritts
Paragraph 2296 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Rücktritt kann nicht durch einen Vertreter erfolgen.


(2) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragschließenden. Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung.


Benachbarte Paragraphen


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Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

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29.09.2017 - BGB §§ 2296, 130, 132; ZPO § 178. Zustellung einer Rücktrittserklärung vom Erbvertrag durch die Ex-Ehefrau; Ersatz- zustellung an die neue Ehefrau des erbvertragsbeteiligten Ex-Ehemanns. I. Sachverhalt. A und B waren als Eheleute verheiratet

Gemeinschaftliches Testament - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung9.pdf
32. 3. Auswirkungen der Wechselbezüglichkeit a) Nichtigkeit einer Verfügung, § 2270 Abs. 1 BGB b) Widerruf zu Lebzeiten des anderen Ehegatten, § 2271 Abs. 1 BGB. - freie Widerruflichkeit. -. Form: notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen. Eh

BWNotZ 5/2011 - Württembergischer Notarverein e.V.

http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-2011.pdf
3 § 2278 Absatz 2 BGB beim Erbvertrag; § 2270 Absatz 3 BGB beim gemeinschaftlichen Testament. 4 § 2289 Absatz 1 BGB. 5 § 2271 Absatz 1 Satz 2 BGB. 6 NJW 1960, 33; BGHZ 36, 201 = NJW 1962, 736; BGHZ 48,. 374 = NJW 1968, 496 = DNotZ 1968, 360. 7 §§ 2296 Ab

Prof. Dr. Olaf Sosnitza Übung im Bürgerlichen Recht für ...

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kein wirksamer Rücktritt nach §§ 2271 I, 2296 II BGB. => E ist Alleinerbin geblieben. [Exkurs: Auslegung und Andeutungstheorie: Über den Fall der Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis hinaus kann eine Auslegung von Testamenten im Einzelfall S

Wechselbezügliche Verfügung: in diesen Fällen können Dritte ... - IWW

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V. m . § 2296 BGB beachten. Anders als die Anfechtung erfordert der Widerruf weder einen Grund noch besteht für ihn eine dem § 2283 Abs. 1 BGB vergleichbare Frist. Das Anfechtungsrecht eines Dritten reicht von vornherein nicht weiter als dieses Recht des


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2296 Vertretung ...

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Für die Form des Rücktritts ist entscheidend, ob der Rücktritt zu Lebzeiten des Vertragspartners erfolgt, § 2296 BGB oder nach dessen Ableben, § 2297 BGB. Nach § 2296 BGB muss der Rücktritt zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gegenüber durch den Erb

§ 2296 BGB, Vertretung, Form des Rücktritts - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/2296
(1) 1Der Rücktritt kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. 2Ist der Erblasser in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so bedarf er nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (2) 1Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Vert

§ 2296 BGB Vertretung, Form des Rücktritts - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2296-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2296 BGB Vertretung, Form des Rücktritts - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2296 Vertretung, Form des Rücktritts - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2296/
2296 Vertretung, Form des Rücktritts [1]. (1) Der Rücktritt kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. (2) 1Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragschließenden. 2Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Fundstelle(n):

§ 2296 BGB Vertretung, Form des Rücktritts Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93960.htm
(1) Der Rücktritt kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. (2) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragschließenden. Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 4: Erbvertrag › § 2296

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2296 BGB
    § 2296 Abs. 1 BGB oder § 2296 Abs. I BGB
    § 2296 Abs. 2 BGB oder § 2296 Abs. II BGB

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