§ 2295 BGB, Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung
Paragraph 2295 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu entrichten, insbesondere Unterhalt zu gewähren, getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tode des Erblassers aufgehoben wird.


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10: Gewillkürte Erbfolge VII – Erbvertrag - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung10.pdf
cc) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament, § 2292 BGB d) Rücktritt aa) Rücktrittsvorbehalt, § 2293 BGB bb) Verfehlungen des Bedachten, § 2294 BGB cc) Aufhebung der Gegenverpflichtung, § 2295 BGB dd) Erklärung und Form des Rücktritts, § 2296 BGB ee

Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/04283c98-a57c-46c4-9b93-d873083ff426/12157_1....
25.10.2007 - BGB § 2295. Lösungsmöglichkeit des Bedachten vom Verpfründungsvertrag (entgeltlicher Erbvertrag mit Pflege- und Versorgungsvertrag). I. Sachverhalt. Die Eltern M und V haben zusammen mit ihrem Sohn S in einer notariellen Urkunde zunächst ein

Erbevertrag mit Gegenpflicht als Nachweis für ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2012-N-14109?all=False
31.05.2012 - 2295 BGB. § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO. § 158 Abs. 2 BGB. § 133 BGB. Leitsatz: 1. Auch ein Erbvertrag, der eine Leistungsverpflichtung des Bedachten enthält, ist grundsätzlich geeignet, die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. (amtlic

2288 BGB - TANCK Rechtsanwalts GmbH

http://www.tanck.de/downloads/6_ZErb_07_2003_198.pdf
Ein Anspruch besteht daher nicht, wenn der Bedachte keine berechtigte Erwartung haben durfte, weil er bspw. einer Veräußerung zugestimmt (unter Be- rücksichtigung von § 2348 BGB) oder der Erblasser sich einen Rücktritt vom Erbvertrag vorbehalten hat (§§

Jura Online - Fall: Säge adieu - Lösung

https://jura-online.de/learn/fall-saege-adieu/2295/sol-pdf
Der Anspruch des E gegen M auf Übergabe und Übereignung einer Heckenschere nach § 433 I BGB ist folglich wirksam entstanden. B. Anspruch nicht erloschen. Der Anspruch des E könnte vorliegend jedoch gemäß § 275 I BGB erloschen sein, wenn M die Leistung un


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§ 2295 BGB Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2295-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2295 BGB Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2295 Rücktritt bei ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
2295 BGB ist von der II. Kommission eingeführt worden. Er gilt für Verträge, in denen sich der vertragsmäßig Bedachte in Hinblick auf die vertragsmäßige Zuwendung verpflichtet, für die Lebenszeit des Erblassers wiederkehrende Leistungen zu erbringen, sog

§ 2295 BGB - Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/2295.html
2295 Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung →. Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wie

§ 2295 BGB - Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2295/
2295 BGB - § 2295 Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung.

BGB § 2295 Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2295/
2295 Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung. Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiede


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 4: Erbvertrag › § 2295

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2295 BGB
    § 2295 Abs. 1 BGB oder § 2295 Abs. I BGB

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