(1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht.
(2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
Zur amtlichen Verwahrung von Testamenten: §§ 2258a, 2258b BGB, §§ 346, 347. FamFG. Jedes bei Gerichten oder Notaren in amtliche Verwahrung genommene Testament ist dem Zentralen Testamentsregister, das bei der Bundesnotarkammer als Registerbehörde geführt
https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/exue-kurs/ls171103-meyer-pr...
B ist selbst nicht mehr Eigentümerin des Gemäldes, eventuell kann sie aber den Revokationsanspruch aus §§ 1369 III, 1368, 985 BGB geltend machen. Dann müsste M ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB zustehen. 1. ... 2258 Abs. 1 BGB durch die Abfassung eine
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS2013_2014/br_...
(+) c) Ort und Datum, § 2247 II BGB. => (+) d) Inhaltlicher Widerruf, soweit Widerspruch, § 2258 I BGB aa) E soll nicht mehr Alleinerbin sein („auch meine Kinder“). Verfügungen sind durch Auslegung (§ 133 BGB) zu ermitteln. Bei Einzeltestamenten ist dabe
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/25703650-8566-4021-9535-a652a6e1e25a/11315.pdf
letzte Aktualisierung: 30.04.2003. BGB §§ 2300, 2258a; BeurkG § 45; KonsularG §§ 3, 10, 11. Zuständigkeit zur Verwahrung eines vor der deutschen Botschaft im Ausland beurkunde- ten Erbvertrages. I. Sachverhalt. Ein Notar hatte einen Erbvertrag entworfen,
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_5_ppt.pdf
21.05.2015 - Widerrufstestament, § 2254 BGB (Ich widerrufe meine Verfügungen vom ***). -. Spätere, inhaltlich widersprechende Verfügung, § 2258 BGB. -. Rücknahme aus der gerichtlichen Verwahrung, § 2256 BGB. -. Vernichtung der Urkunde in Änderungsabsicht
https://www.rg1.rw.fau.de/files/2017/11/korrekturhinweise-erbrechtsklausur.pdf
BGB nur zu vergeben, wenn erkannt wird, dass es sich bei § 2077 BGB um eine Zweifelsrege- lung handelt. III. Widerruf gem. §§ 2254, 2258 I BGB (16 Rohpunkte). Das Testament aus dem Jahre 2009 könnte ein Widerrufstestament i.S.d. § 2254 BGB sein, da. N au
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/35__12179_Erbrecht-Zusatzuebersichte...
schlag oder die Namensnennung am Anfang b). Zeit und Ort reine Sollvorschrift, Abs. 2. Beachte § 2247 V i.V.m. § 2258 BGB. 4. Testierwille. 5. keine Unwirksamkeitsgründe a). § 134 BGB i.V.m. § Art. 8 V (Bay)PfleWoqG bzw. § 14 HeimG b). § 138 BGB: Mätress
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Testiert der Erblassers daher zu einem späteren Zeitpunkt neu, ohne seine bisherigen letztwilligen Verfügungen zu widerrufen oder deren Fortgeltung ausdrücklich zu bestimmen, so ist nach § 2258 BGB von einer Aufhebung des früheren Testaments bzw. einzeln
https://www.frag-einen-anwalt.de/-2258-BGB--f39146.html
11.04.2008 - 1) Würden Sie es (aufgrund der hier gemachten Angaben) für gegeben halten, dass die erwähnte Verfügung in der Testamentsergänzung von 2002 mit den Vermächtnissen des Privatestaments von 1996 sachlich unvereinbar ist und das Privattestament i
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2258/
20.07.2017 - Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments. § 2258 Widerruf durch ein späteres Testament. (1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widers
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw81_2745.htm
1. Zur Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments gem. § 2258 I BGB von dem Widerruf eines früheren Testaments gem. § 2254 BGB (Anschluß an LM § 2258 BGB Nr. 1). 2. Der Tatrichter darf sich seiner Aufgabe, eine Verfügung von Todes wegen auszulege
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93920.htm
Frühere Fassungen von § 2258a BGB. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen