Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, so wird vermutet, dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe.
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http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Veränderung (§§ 2254, 2255 BGB). Aber auch die Rücknahme aus der Verwahrung gilt als Widerruf (§ 2256 Abs. 1 BGB). Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Testament angefochten werden. Berechtigt hierzu sind die gesetzlichen Erben, denen die Testaments
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
2255 S. 1 BGB vernichtet hat. Wer sich darauf beruft, es sei bewusst vernichtet worden, trägt insoweit die Feststellungslast ( OLG Schleswig, jurisPR-FamR 25/ 2011 ). Nur wenn auch feststeht, dass es vom Erblasser vernichtet wurde, gilt gem. § 2255 S. 2
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_5_ppt.pdf
21.05.2015 - Widerrufstestament, § 2254 BGB (Ich widerrufe meine Verfügungen vom ***). -. Spätere, inhaltlich widersprechende Verfügung, § 2258 BGB. -. Rücknahme aus der gerichtlichen Verwahrung, § 2256 BGB. -. Vernichtung der Urkunde in Änderungsabsicht
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung5.pdf
31.10.2006 - c) Vernichtung oder Veränderung durch den Erblasser, § 2255 BGB aa) (Vermutung der) Aufhebungsabsicht, § 2255 S. 2 BGB bb) Rechtsnatur. -. Rechtsgeschäft. -. u.U. Anfechtung möglich (§ 2078 BGB) cc) Folgen der Zerstörung durch Dritte oder Ve
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/35__10225_Erbrecht-141209.pdf
eigenhändige Vernichtung durch den Erblasser, § 2255 BGB. Achtung: § 2255 S. 2 BGB vermutet nur den entsprechenden Willen des Erblas- sers, nicht aber die Vernichtung durch den Erblasser selbst. Diese muss derjenige beweisen, der sich auf die Unwirksamke
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/19ce8970-9f24-4597-ada7-696c58071ff4/1222.pdf
14.06.2004 - BGB §§ 2255, 2254, 2247. Widerruf eines Testaments durch Entwertungsvermerk auf Umschlag, in dem Testament aufbewahrt wurde. I. Zum Sachverhalt. Die Erblasserin hatte am 05.03.1970 ein Testament errichtet, in dem sie verschiedene Vermächtnis
http://paritaet-alsopfleg.de/index.php/downloadsnew/themenuebergreifend/verwalt...
Amtshilfen nach ä 3 BGB X“. werden durch diese. ' Verwaltungsvor'sbhriften nicht geregelt. 2.1 Für die Durchführung der Aufgaben na0h diesen. Venvaitungsvorschriften ist in jedem Bezirks'amt ein. Prüfdienst Sozialhiife organisiert; dabei kann dieser orga
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Bei § 2255 BGB handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand, der einen körperlichen Eingriff oder einen Eingriff in die Schrift eines Testaments als Widerruf gelten lässt. Es handelt sich um einen Fall der konkludenten Widerrufserklärung. Widerrufshandlun
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2255/
20.07.2017 - 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen. 1Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Will
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/rgz102_69.htm
Das Berufungsgericht meint, das Gesetz kenne nur die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, nicht aber die Anfechtung der Aufhebung einer solchen, die in anderer Weise als durch Errichtung einer neuen letztwilligen Verfügung, insbesondere durch Vernic
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?74145-Testament-im-Altpapier-Wi...
31.07.2014 - Hallo. Immer, wenn man denkt, man hätte alles schon erlebt ... Folgender Sachverhalt : Nach Aussagen der gesetzlichen Erbin fanden sich im Altpapier zwischen Baumarktprospekten mehrere (nicht zerknitterte oder zerrissene) Testamente, das let
http://www.juraindividuell.de/artikel/testament-wirksamkeitsvoraussetzungen-aus...
04.07.2017 - 5. Testamentswiderruf. Aufgrund der Testierfreiheit ist ein Testament jederzeit widerruflich. Widerrufen werden kann nach §§ 2258 I BGB jederzeit durch ein späteres Testament oder nach § 2255 Satz 1 BGB durch Vernichtung oder Veränderung.