§ 2256 BGB, Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung
Paragraph 2256 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein vor einem Notar oder nach § 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird. Die zurückgebende Stelle soll den Erblasser über die in Satz 1 vorgesehene Folge der Rückgabe belehren, dies auf der Urkunde vermerken und aktenkundig machen, dass beides geschehen ist.


(2) Der Erblasser kann die Rückgabe jederzeit verlangen. Das Testament darf nur an den Erblasser persönlich zurückgegeben werden.


(3) Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten auch für ein nach § 2248 hinterlegtes Testament; die Rückgabe ist auf die Wirksamkeit des Testaments ohne Einfluss.


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Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts - Ruhr-Universität ...

http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Aber auch die Rücknahme aus der Verwahrung gilt als Widerruf (§ 2256 Abs. 1 BGB). Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Testament angefochten werden. Berechtigt hierzu sind die gesetzlichen Erben, denen die Testamentsaufhebung zu Gute kommen würde (§


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5: Gewillkürte Erbfolge II – Errichtung und Widerruf ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung5.pdf
31.10.2006 - Verstoß lässt Wirksamkeit unberührt c) Amtliche Verwahrung gemäß §§ 2258a, b BGB d) Widerrufsfiktion gemäß § 2256 BGB. 2. Das eigenhändige Testament, § 2247 BGB a) Eigenhändigkeit b) Inhaltliche Erfordernisse c) Unterschrift aa) Anforderunge

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69116685/zrV_2017_skript4.pdf
BGB a) Erklärung des Erblassers b) Verfahren vor dem Notar, §§ 27 ff. BeurkG c) Amtliche Verwahrung gemäß §§ 346 f. FamFG d) Widerrufsfiktion gemäß § 2256 BGB. 2. Das eigenhändige Testament, § 2247 BGB a) Eigenhändigkeit b) Inhaltliche Erfordernisse c) U

GUTACHTEN Dokumentnummer: 12153 letzte Aktualisierung: 18.9 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3c5070e1-cb10-4acb-a1b2-9bce93a7206a/12153.pdf
18.09.2007 - BGB §§ 2256, 2300, 2351. Aufhebung der Aufhebung eines Pflichtteilsverzichtsvertrages. I. Sachverhalt. Die Ehegatten S haben am 16.11.1993 einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, in dem die Ehefrau gegenüber dem zuerststerbenden Ehemann insowei

Bebauungsplan Nr. 305 „Lichweg Ost“ - Stadt Sankt Augustin

http://www.sankt-augustin.de/imperia/md/content/cms123/bauen_stadtentwicklung_u...
S 2256 nVerbindung mit der 1 DVO zum BBauG vom 29.11 1960(GWNW1960S 433), der BauNMO in der Fassung vom. S 1763. -0-. Ausgefertigt. Siegburg den 18 1980. - Rhein-Sieg-Kreis -Kreis. 16 91977 BGB NR 63 Der Oberkreisdirektor F Ä der PZWO vom 191 1965 Sege K

Plandarstellung

https://www.o-sp.de/download/brilon/34876
öffentlich ausgelegen BGBl I S. 2256, zuletzt geändert durch. Gesetz vom O071979(BGBS 99 beschlossen egung sind entsprechend der Haupt-. TeTSTETTFTT. Dieser Bebauungsplan ist gem. § 11 88au6 vom 18.08, 976. BGB, S. 2256) zuletzt geandert durch Gesetz vom


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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2256 Widerruf ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Rz. 1. Das in die besondere amtliche Verwahrung (§ 346 FamFG) gebrachte öffentliche Testament gilt nach Abs. 1 als widerrufen, wenn der Erblasser die Herausgabe der Urkunde verlangt. Die Vorschrift bezweckt, öffentliche Testamente vor Manipulationen zu s

Erbvertrag | Widerruf durch Rücknahme aus der notariellen Verwahrung

http://www.iww.de/erbbstg/archiv/erbvertrag-widerruf-durch-ruecknahme-aus-der-n...
Allerdings sind an die Rückgabe unterschiedliche rechtliche Wirkungen geknüpft: die Rückgabe des öffentlichen Testaments gilt als Widerruf (§ 2256 Abs. 1 BGB), das privatschriftliche Testament bleibt hingegen trotz Rückgabe wirksam (§ 2256 Abs. 3, 2. HS

BGB § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der ...

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20.07.2017 - nwb.de · Shop · Akademie · Jobbörse · Kanzleibörse · Community · Blogs · NWB Datenbank · Nachrichten · Datenbank Startseite · Neu registrieren? Neues Produkt freischalten? Anmelden. BGB. BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil. Abschnitt 1: P

Widerruf - Rücknahme Testament aus Verwahrung - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/verwahrung.html
Nach § 2256 Abs. 2 BGB kann der Erblasser aber auch jederzeit die Rückgabe seines Testaments verlangen. Der Erblasser muss sich in diesem Fall aber darüber im Klaren sein, dass sein Testament kraft Gesetz mit der vollzogenen Rückgabe aus der amtlichen Ve

2256 BGB Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der ... - Juris

https://www.juris.de/jportal/prev/jpk-BGBPK5HSR0341
Datum: 15.03.2017. Beschreibung: § 2256 BGB Kommentierung | § 2256 BGB Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung | Bauermeister | jurisPK-BGB Band 5 (8. Aufl 2017). Quelle: juris ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments › § 2256

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2256 BGB
    § 2256 Abs. 1 BGB oder § 2256 Abs. I BGB
    § 2256 Abs. 2 BGB oder § 2256 Abs. II BGB
    § 2256 Abs. 3 BGB oder § 2256 Abs. III BGB

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