(1) Ein vor einem Notar oder nach § 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird. Die zurückgebende Stelle soll den Erblasser über die in Satz 1 vorgesehene Folge der Rückgabe belehren, dies auf der Urkunde vermerken und aktenkundig machen, dass beides geschehen ist.
(2) Der Erblasser kann die Rückgabe jederzeit verlangen. Das Testament darf nur an den Erblasser persönlich zurückgegeben werden.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten auch für ein nach § 2248 hinterlegtes Testament; die Rückgabe ist auf die Wirksamkeit des Testaments ohne Einfluss.
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http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Aber auch die Rücknahme aus der Verwahrung gilt als Widerruf (§ 2256 Abs. 1 BGB). Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Testament angefochten werden. Berechtigt hierzu sind die gesetzlichen Erben, denen die Testamentsaufhebung zu Gute kommen würde (§
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung5.pdf
31.10.2006 - Verstoß lässt Wirksamkeit unberührt c) Amtliche Verwahrung gemäß §§ 2258a, b BGB d) Widerrufsfiktion gemäß § 2256 BGB. 2. Das eigenhändige Testament, § 2247 BGB a) Eigenhändigkeit b) Inhaltliche Erfordernisse c) Unterschrift aa) Anforderunge
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69116685/zrV_2017_skript4.pdf
BGB a) Erklärung des Erblassers b) Verfahren vor dem Notar, §§ 27 ff. BeurkG c) Amtliche Verwahrung gemäß §§ 346 f. FamFG d) Widerrufsfiktion gemäß § 2256 BGB. 2. Das eigenhändige Testament, § 2247 BGB a) Eigenhändigkeit b) Inhaltliche Erfordernisse c) U
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3c5070e1-cb10-4acb-a1b2-9bce93a7206a/12153.pdf
18.09.2007 - BGB §§ 2256, 2300, 2351. Aufhebung der Aufhebung eines Pflichtteilsverzichtsvertrages. I. Sachverhalt. Die Ehegatten S haben am 16.11.1993 einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, in dem die Ehefrau gegenüber dem zuerststerbenden Ehemann insowei
http://www.sankt-augustin.de/imperia/md/content/cms123/bauen_stadtentwicklung_u...
S 2256 nVerbindung mit der 1 DVO zum BBauG vom 29.11 1960(GWNW1960S 433), der BauNMO in der Fassung vom. S 1763. -0-. Ausgefertigt. Siegburg den 18 1980. - Rhein-Sieg-Kreis -Kreis. 16 91977 BGB NR 63 Der Oberkreisdirektor F Ä der PZWO vom 191 1965 Sege K
https://www.o-sp.de/download/brilon/34876
öffentlich ausgelegen BGBl I S. 2256, zuletzt geändert durch. Gesetz vom O071979(BGBS 99 beschlossen egung sind entsprechend der Haupt-. TeTSTETTFTT. Dieser Bebauungsplan ist gem. § 11 88au6 vom 18.08, 976. BGB, S. 2256) zuletzt geandert durch Gesetz vom
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Rz. 1. Das in die besondere amtliche Verwahrung (§ 346 FamFG) gebrachte öffentliche Testament gilt nach Abs. 1 als widerrufen, wenn der Erblasser die Herausgabe der Urkunde verlangt. Die Vorschrift bezweckt, öffentliche Testamente vor Manipulationen zu s
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/erbvertrag-widerruf-durch-ruecknahme-aus-der-n...
Allerdings sind an die Rückgabe unterschiedliche rechtliche Wirkungen geknüpft: die Rückgabe des öffentlichen Testaments gilt als Widerruf (§ 2256 Abs. 1 BGB), das privatschriftliche Testament bleibt hingegen trotz Rückgabe wirksam (§ 2256 Abs. 3, 2. HS
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2256/
20.07.2017 - nwb.de · Shop · Akademie · Jobbörse · Kanzleibörse · Community · Blogs · NWB Datenbank · Nachrichten · Datenbank Startseite · Neu registrieren? Neues Produkt freischalten? Anmelden. BGB. BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil. Abschnitt 1: P
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/verwahrung.html
Nach § 2256 Abs. 2 BGB kann der Erblasser aber auch jederzeit die Rückgabe seines Testaments verlangen. Der Erblasser muss sich in diesem Fall aber darüber im Klaren sein, dass sein Testament kraft Gesetz mit der vollzogenen Rückgabe aus der amtlichen Ve
https://www.juris.de/jportal/prev/jpk-BGBPK5HSR0341
Datum: 15.03.2017. Beschreibung: § 2256 BGB Kommentierung | § 2256 BGB Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung | Bauermeister | jurisPK-BGB Band 5 (8. Aufl 2017). Quelle: juris ...