§ 2253 BGB, Widerruf eines Testaments
Paragraph 2253 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.


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Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts - Ruhr-Universität ...

http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Das sind solche, bei denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen, nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre (§ 2270 Abs. 1 BGB). Testamente, in denen sich die Ehegatten wechselseitig zu Erben einsetzen nennt man „Berliner Testamen

Professor Dr. Rudolf Meyer-Pritzl Examensübungsklausur am 3 ...

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/exue-kurs/ls171103-meyer-pr...
B ist selbst nicht mehr Eigentümerin des Gemäldes, eventuell kann sie aber den Revokationsanspruch aus §§ 1369 III, 1368, 985 BGB geltend machen. Dann müsste M ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB zustehen. 1. Voraussetzungen ... Der Widerruf von Testame


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Rechtssicher pflegen & führen aktuell Widerruf eines Testaments ...

http://www.ra-siefarth.de/wp-content/uploads/2017/06/RPFA-1701-Januar-Seite-5.p...
Voraussetzung ist. Testierfähigkeit. Die Regelungen zum Widerruf finden sich in im Bürgerlichen Ge- setzbuch – und zwar in den §§ 2253 ff. BGB, direkt hinter den Regelun- gen zum Nottestament (§§ 2249 ff. BGB). Das Testament kann als Ganzes widerrufen we

Erbrecht Vorlesung 5 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_5_ppt.pdf
21.05.2015 - Eine testamentarische Verfügung ist im Grundsatz jederzeit frei widerruflich, § 2253. BGB. Gründe bedarf es nicht. Da der Widerruf selbst Verfügung von Todes wegen ist, muss die Testierfähigkeit beim. Widerruf gegeben sein. Erfolgen kann der

15/2253 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/022/1502253.pdf
17.12.2003 - Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2003. (Gz: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/91) das in § 1685 BGB geregelte Umgangs- recht bestimmter Bezugspersonen des Kindes mit Artikel 6 Abs. 1 GG insoweit für unvereinbar erklä

8: Gewillkürte Erbfolge V – Unwirksamkeit und ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung8.pdf
Gliederung zur Vorlesung Erbrecht. § 8: Gewillkürte Erbfolge V – Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten. Wintersemester 2006/2007. Priv.-Doz. Dr. Guido Pfeifer. 26 b) Unwirksamkeitsgründe aa) Gegenstandslosigkeit (z.B. § 1923 Abs. 1 BGB) bb) Wi

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
Unwirksamkeit im engeren Sinne a) Begriff b) Unwirksamkeitsgründe aa) Gegenstandslosigkeit (z.B. § 1923 Abs. 1 BGB) bb) Widerruf, §§ 2253 ff. BGB cc) Zuwendungen an Ehegatten, Verlobten oder Lebenspartner,. §§ 2077 BGB, 10 Abs. 5 LPartG. 3. Teilunwirksam


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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2253 Widerruf ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs eines Testaments ist Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG. Mit Ausnahme von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten (§ 2271 BGB) und vertrag

Kommentierung zu § 2253 BGB –Widerruf eines Testaments– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-7/Widerruf-eines-Testaments
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§ 2253 BGB, Widerruf eines Testaments - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/2253
Abschnitt 3 – Testament → Titel 7 – Errichtung und Aufhebung eines Testaments. Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen. § 2252 BGB, Gültigkeitsdauer der Nottestamente · § 2254 BGB,

§ 2253 BGB Widerruf eines Testaments Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93914.htm
Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.

BGB § 2253 Widerruf eines Testaments - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2253/
... 2251 Nottestament auf See · § 2252 Gültigkeitsdauer der Nottestamente · § 2253 Widerruf eines Testaments · § 2254 Widerruf durch Testament · § 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen · § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments › § 2253

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2253 BGB
    § 2253 Abs. 1 BGB oder § 2253 Abs. I BGB

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