§ 2247 BGB, Eigenhändiges Testament
Paragraph 2247 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.


(2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat.


(3) Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus, so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testaments nicht entgegen.


(4) Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kann ein Testament nicht nach obigen Vorschriften errichten.


(5) Enthält ein nach Absatz 1 errichtetes Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung und ergeben sich hieraus Zweifel über seine Gültigkeit, so ist das Testament nur dann als gültig anzusehen, wenn sich die notwendigen Feststellungen über die Zeit der Errichtung anderweit treffen lassen. Dasselbe gilt entsprechend für ein Testament, das keine Angabe über den Ort der Errichtung enthält.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts - Ruhr-Universität ...

http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Im Gegensatz dazu sind privatschriftliche Testamente eigenhändig abzufassen und so zu unterschreiben, dass der Testierende eindeutig erkennbar ist, § 2247 Abs. 1 und 3 BGB (daher kann z.B. die Unterschrift „euer Papa“ genügen). Um bei Bedarf zu erkennen,

Professor Dr. Rudolf Meyer-Pritzl Examensübungsklausur am 3 ...

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/exue-kurs/ls171103-meyer-pr...
2247 Abs. 3 S. 1 BGB (Nennung des Vornamens der Tochter; Inhalt, der genau einem typischen Berliner Testament entspricht). Die Formerfordernisse der §§ 2267 S. 1, 2247 Abs. 1 BGB sind erfüllt. b) Inhalt. Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Testamen


PDF Dokumente zum Paragraphen

Korrekturhinweise Erbrechtsklausur-1 - Lehrstuhl für Bürgerliches ...

https://www.rg1.rw.fau.de/files/2017/11/korrekturhinweise-erbrechtsklausur.pdf
2247 I BGB ist in der. Person der T erfüllt. (0,5 Rohpunkte für die Herausarbeitung dessen, dass T bereits die Anfor- derungen des § 2247 I BGB erfüllt, § 2267 S. 1 BGB aber dennoch zu prüfen ist, da formwirk- sam – vorbehaltlich des § 2085 BGB – das Tes

Lösungshinweis zu Fall 12.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Zu prüfen ist somit, ob Peter testamentarisch einziger Erbe nach § 1937 BGB geworden ist. Dann müsste ein wirksames Testament vorliegen. Dies erscheint auf den ersten Blick bei einer bloßen Postkarte zweifelhaft. § 2247 BGB setzt jedoch keinen bestimmten

Lösungsskizze zu § 11 neu

http://www.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/lehrstuehle/seif/Do...
Lösungsskizze zu § 11 neu. Teil I: Erbfolge nach Franz Keller. 1. Testament von 1977. Ines Keller geb. Huber könnte Franz Keller auf Grundlage des gemeinschaftlichen. Ehegattentestaments von 1977 als alleinige Vollerbin beerbt haben. a) Wirksame Errichtu

5: Gewillkürte Erbfolge II – Errichtung und Widerruf ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung5.pdf
31.10.2006 - Verstoß lässt Wirksamkeit unberührt c) Amtliche Verwahrung gemäß §§ 2258a, b BGB d) Widerrufsfiktion gemäß § 2256 BGB. 2. Das eigenhändige Testament, § 2247 BGB a) Eigenhändigkeit b) Inhaltliche Erfordernisse c) Unterschrift aa) Anforderunge

Lösung: Das Vermächtnis

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ss_1...
BGB Eigentümer des Porsche geworden sein. Dazu müsste N Erbe gewesen sein. In. Betracht käme hier eine Erbeinsetzung durch Testament gem. § 1937 BGB. Dies setzt ein wirksames Testament des E mit entsprechendem Inhalt voraus. Ein solches. Testament nach §


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 2247 BGB –Eigenhändiges Testament– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-7/Eigenhaendiges-Testament
17.11.2014 - (1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrie

BGB § 2247 Eigenhändiges Testament - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2247/
20.07.2017 - 2247 Eigenhändiges Testament. (1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an wel

Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB - Erbrecht-heute.de

http://www.erbrecht-heute.de/Testament/Testament-die-wichtigsten-Regelungen-im-...
Im BGB finden sich die wichtigsten Regelungen zum Testament vor allen in den Paragraphen § 2247 BGB, § 2267 BGB und § 2232 BGB. Während sich Letzterer mit dem öffentlichen Testament befasst, ist das eigenhändige Testament Thema in § 2247 BGB. Für all die

Eigenhändiges Testament §2247 BGB | Rechtsanwalt Wolf

https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlasspla...
Eigenhändiges Testament §2247 BGB. Ein eigenhändiges Testament ist unwirksam, wenn man bei der Errichtung seine formalen Voraussetzungen missachtet. Der erklärte Wille lässt sich dann nicht mehr umsetzen.

Testament: Wirksamkeitsvoraussetzungen & Auslegung - Jura ...

http://www.juraindividuell.de/artikel/testament-wirksamkeitsvoraussetzungen-aus...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments › § 2247

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2247 BGB
    § 2247 Abs. 1 BGB oder § 2247 Abs. I BGB
    § 2247 Abs. 2 BGB oder § 2247 Abs. II BGB
    § 2247 Abs. 3 BGB oder § 2247 Abs. III BGB
    § 2247 Abs. 4 BGB oder § 2247 Abs. IV BGB
    § 2247 Abs. 5 BGB oder § 2247 Abs. V BGB

  • Werbung