§ 2224 BGB, Mehrere Testamentsvollstrecker
Paragraph 2224 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Mehrere Testamentsvollstrecker führen das Amt gemeinschaftlich; bei einer Meinungsverschiedenheit entscheidet das Nachlassgericht. Fällt einer von ihnen weg, so führen die übrigen das Amt allein. Der Erblasser kann abweichende Anordnungen treffen.


(2) Jeder Testamentsvollstrecker ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Testamentsvollstrecker diejenigen Maßregeln zu treffen, welche zur Erhaltung eines der gemeinschaftlichen Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstands notwendig sind.


Benachbarte Paragraphen


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a) §§ 2216 Abs. 2, 2224, 2226, 2227 BGB ( Begleitung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers [ Beispiele: Befreiung von der Befolgung für den Nachlass schädlicher Wünsche des Erblasser; Entscheidung im Streit mehrerer Testamentsvollstrecker;] und Entla


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Erbrecht in der Praxis - Redeker Sellner Dahs

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15.06.2011 - 2368 BGB. ▻ Bei Gefährdung des Nachlasses: Anordnungen des. Erblassers können außer Kraft gesetzt werden,. § 2216 Abs. 2 BGB. ▻ Das Nachlassgericht entscheidet bei. Meinungsverschiedenheiten gemeinschaftlich eingesetzter. Testamentsvollstrec

Überblick Das Buch 4 des FamFG behandelt die ... - Nomos Shop

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Fristsetzung zur Erklärung über die Annahme oder. Ablehnung des Amtes. (§ 2202 Abs. 3 BGB) . . . . . c). 209. Außerkraftsetzen einer. Anordnung des Erblassers gegenüber dem Testa- mentsvollstrecker. (§ 2216 Abs. 2 S. 2 BGB) d). 219. Streitentscheidung be

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Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckung - Kolodzik & Kollegen

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Erbanteile von bestimmten Miterben. 5. Personelle Aufgabenverteilung bei mehreren Testamentsvollstreckern. (sonst Grundsatz der Gesamtvollstreckung § 2224 BGB). Auch Miterben können in die Testamentvollstreckung eingebunden werden. 6. Besondere Verwaltun

Die Erbengemeinschaft – vom Gesetzgeber zur Handlungsunfähigkeit ...

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Das ist allerdings keine Besonderheit des § 2224 Abs. 2 BGB, sondern gilt gleichermaßen für die parallel gestalteten §§ 2038. Abs. 2 Satz 1 und 744 Abs. 2 BGB. Auf eine der Notverwaltung an sich immanenten Eilbedürftigkeit für Maßnahmen, die kei- nen Auf


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Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2224 Mehrere ...

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Nach § 2224 BGB kann der Erblasser mehrere Testamentsvollstrecker benennen. Die Ernennung selbst erfolgt nach Maßgabe der §§ 2197–2200 BGB, wobei keine zahlenmäßige Beschränkung besteht. Der Vorteil der Ernennung mehrerer Testamentsvollstrecker liegt dar

BGB § 2224 Mehrere Testamentsvollstrecker - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 2224 Mehrere Testamentsvollstrecker. (1) 1Mehrere Testamentsvollstrecker führen das Amt gemeinschaftlich; bei einer Meinungsverschiedenheit entscheidet das Nachlassgericht. 2Fällt einer von ihnen weg, so führen die übrigen das Amt allein. 3D

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Amtsgericht Bad Homburg - Bei der Beschädigung von Kraftfahrzeugen erstreckt sich die Ersatzpflicht nach § 249 BGB nur dann auch auf die Rechtsanwaltskosten, wenn juristische Beratung zur Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche erforderlich war.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 6: Testamentsvollstrecker › § 2224

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2224 BGB
    § 2224 Abs. 1 BGB oder § 2224 Abs. I BGB
    § 2224 Abs. 2 BGB oder § 2224 Abs. II BGB

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