§ 2221 BGB, Vergütung des Testamentsvollstreckers
Paragraph 2221 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Präsentation zum Thema Patientenverfügung ... - Dr. Otto Wienke

http://www.ottowienke.de/media/vortraege/008_patverfue.ppt
Geregelt in § 2197 BGB; Aufgabe § 2203 BGB; Verwaltung, Auseinandersetzung, Dauervollstreckung; Vergütung: angemessen § 2221 BGB. Dr. Otto Wienke | Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament. | Folie 26. Beschränkung der Erben.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers - Deutscher Notarverein

http://www.dnotv.de/_files/Dokumente/Testamentsvollstrecker/TV-Verguetungsempfe...
Vergütung zusteht. Die gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch des Testamentsvoll- streckers findet sich in § 2221 BGB: ‚Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angemes- sene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblas

Vergütung Testamentsvollstrecker - Rose & Partner LLP

https://www.rosepartner.de/fileadmin/Redaktion/PDFs/Verguetung_Testamentsvollst...
Der Testamentsvollstrecker hat gemäß § 2221 BGB einen Anspruch auf eine angemessene. Vergütung, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. I. Abgrenzung zum Aufwendungsersatz. Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers ist abzugrenzen v

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/a9d2a20d-cda7-452c-b0a2-1de5485e3a92/118812-f...
13.07.2012 - BeurkG § 9 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 2221. "Verweis" auf die Richtlinien des Deutschen Notarvereins zur Festsetzung der Höhe der. Vergütung eines Testamentsvollstreckers. I. Sachverhalt/Frage. Ist es beurkundungsrechtlich zulässig, in einem Testam

Erbrecht in der Praxis - Redeker Sellner Dahs

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-29-06-2011.pdf
29.06.2011 - Trifft diese keine Anordnung: § 2221 BGB. → angemessene Vergütung. ▻ BGH (NJW 1963, 487; NJW 1967, 2400):. „Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm i.R.d. Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pfli

Praxiskommentar Erbrecht - Damrau, ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/erbrecht_leseprobe.pdf
2221 BGB sowie den Ersatz seiner notwendigen Aufwendungen gem. §§ 2218, 670 BGB. Die Rechte des Erben gegenüber dem. Testamentsvollstrecker bzw. die Pflichten des Testamentsvollstreckers sind in den §§ 2215 bis 2219 BGB manifestiert und aufgrund § 2220 B


Webseiten zum Paragraphen

§ 2221 BGB: Vergütung des Testamentsvollstreckers » Erbrecht-ABC

https://erbrecht-abc.info/2221-bgb-verguetung-des-testamentsvollstreckers/
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt.

Kommentierung zu § 2221 BGB –Vergütung des ... - BGB-Kommentar

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-6/Verguetung-des-Testamentsvo...
2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers. Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

§ 2221 BGB Vergütung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2221-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2221 BGB Vergütung des Testamentsvollstreckers - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2221 Vergütung des ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Hat der Erblasser, was überwiegend vorkommt, keine Vergütungsregelung getroffen, so erhält der Testamentsvollstrecker nach § 2221 BGB eine angemessene Vergütung. Hat der Erblasser eine Vergütung festgelegt oder ausgeschlossen, wird diese Regelung nicht v

Kosten der Testamentsvollstreckung und Vergütung des ...

http://www.ndtv.info/verguetung-des-testamentsvollstreckers.html
Testamentsvollstreckung ist kein Ehrenamt, sondern ein haftungsträchtiges Tätigwerden. Dies wird auch über die Vergütung des Testamentsvollstreckers kompensiert. Für die Vollstreckertätigkeit kann der Testamentsvollstrecker gemäß § 2221 BGB eine „angemes


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 6: Testamentsvollstrecker › § 2221

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2221 BGB
    § 2221 Abs. 1 BGB oder § 2221 Abs. I BGB

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