§ 218 BGB, Unwirksamkeit des Rücktritts
Paragraph 218 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach § 275 Absatz 1 bis 3, § 439 Absatz 4 oder § 635 Absatz 3 nicht zu leisten braucht und der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt wäre. § 216 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.


(2) § 214 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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Überblick Rücktritt und Minderung (Stand 14.07.16)

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à § 218 BGB lässt den Anspruch auf Rückgewähr nicht verjähren, sondern richtet sich als „Recht sui generis“ direkt gegen das Rücktrittsrecht. Rechtsfolge, § 346 BGB. Rückgewähr der empfangenen Leistungen in natura, § 346 Abs. 1 BGB. Entstehung eines Rück

Lösung Fall 8 - Uni Trier

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Des Weiteren dürfte der Rücktritt nicht wegen § 218 BGB ausgeschlossen sein. Zwar können nur Ansprüche verjähren (§ 194 I BGB), jedoch kann der Rücktritt als Gestaltungsrecht nach § 218 I 1 BGB ausgeschlossen sein, was abhängig von der Verjährung des zug

Hausarbeit

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Unwirksamkeit nach § 218 I S. 1 BGB. d. Kein Interesse an der Teilleistung, § 323 V 1 BGB. e. Ergebnis. Endergebnis. A. Kündigungsschutzklage. I. Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen. II. Zulässigkeit der Klage. 1. Auslegung des Klageantrags. 2.


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Fall 1: Familienauto - jura.uni-mainz.de

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Examenskurs Bereicherungsrecht (Herbst 2012). Fall 1: Familienauto. Probleme: Rücktritt wegen anfänglich unbehebbaren Mangels, §§ 437. Nr. 2, 326 V, 346 I BGB – Bindung der kaufrechtlichen. Gestaltungsrechte Rücktritt und Minderung an die. Verjährung, §§

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25.05.2010 - die regelmäßige Verjährungsfrist, die gem. § 199 I erst mit Kenntnis des Käufers vom. Mangel beginnt. bb) Rücktritt und Minderung, §§ 438 IV,V; 218. (1) Rücktritt und Minderung unterliegen an sich nicht der Verjährung. Rücktritt und Minderun

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen I (9/12) A. Allgemeines zu ...

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22.12.2017 - Rücktritt möglich; Ausnahme zu § 218 BGB. Dingliche Seite: • Wichtig: Dingliche Einigung steht im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung § 158 I BGB vollständiger Kaufpreiszahlung. • Entstehen eines Anwartschaftsrechts gem. § 161 BGB. •

Systematik des BGB

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sich hierauf beruft, § 218 BGB. • nicht aus Verjährung, da Rücktritt Gestaltungsrecht ist! - bei unverzüglicher Erklärung der Aufrechnung durch den Schuldner,. § 352 BGB. Rücktritt wegen Schutzpflichtverletzung, § 324 BGB. - bei Verletzung einer sonstige


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Danach ist der erklärte Rücktritt bzw. die erklärte Minderung unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung bzw. auf Nacherfüllung verjährt ist und sich der Verkäufer darauf beruft (§ 218 Abs. 1 BGB). Ebenso elegant ist die Regelung des § 438 Abs. 4 S. 2

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Gesetzestext (1) 1Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. 2Dies gilt auch, wenn der Schul

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Abschnitt 5 – Verjährung Titel 3 – Rechtsfolgen der Verjährung [Auszug]. § 218 Unwirksamkeit des Rücktritts. (1) 1Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüll


  • Verortung im BGB

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 218 BGB
    § 218 Abs. 1 BGB oder § 218 Abs. I BGB
    § 218 Abs. 2 BGB oder § 218 Abs. II BGB

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