§ 2084 BGB, Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
Paragraph 2084 Bürgerliches Gesetzbuch

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.


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Word Dokumente zum Paragraphen

Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts - Ruhr-Universität ...

http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Diese muss so erfolgen, dass die Anordnung wirksam wird (§ 2084 BGB). Im Übrigen ist der Wille des Erblassers gemäß § 133 BGB maßgeblich. Wegen der besonderen Form von Testamenten fordert die Rechtsprechung allerdings, dass der Wille des Erblassers in de


PDF Dokumente zum Paragraphen

8: Gewillkürte Erbfolge V – Unwirksamkeit und ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung8.pdf
aa) Gegenstandslosigkeit (z.B. § 1923 Abs. 1 BGB) bb) Widerruf, §§ 2253 ff. BGB cc) Zuwendungen an Ehegatten, Verlobten oder Lebenspartner,. §§ 2077 BGB, 10 Abs. 5 LPartG. 3. Teilunwirksamkeit, § 2085 BGB. - favor testamenti, vgl. auch § 2084 BGB. -. Geg

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
4. Bedeutung des Wortlauts. 5. Wille und Form: Umstände außerhalb des Testaments (Andeutungstheorie). II. Besondere erbrechtliche Auslegungs- und Ergänzungsregeln. 1. Regeln für Verfügungen im Allgemeinen a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio)

Dissertation Manfred Reich Endfassung - OPUS Würzburg

https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/2655/Reich.pdf
Voraussetzungen für letztwillige Verfügungen vorliegen müssen. Die §§ 133, 2084 BGB setzen eine letztwillige. Verfügung voraus. § 157 BGB ist auf einseitige. Verfügungen von Todes wegen nicht anwendbar, da sich dieser nach dem Wortlaut lediglich auf „Ver

Lösungshinweise Fälle 6 - 21

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
B. diejenige der Freiwilligen. Feuerwehr. Somit ist die Vollziehung der Auflage – wenn auch in weitgehend anderer Gestalt – weiterhin möglich. Dies genügt nach § 2084 BGB, um die Anordnung der Auflage selbst weiterhin für wirksam zu halten. Daher steht d

§ 8 Auslegung und Anfechtung des Testaments

http://www.uni-giessen.de/~g11100/ErbRTeil5.pdf
Dr. Martin Lipp a. Wohlwollende Auslegung (§ 2084 BGB). - Fehlende Anwendbarkeit (nur § 133 BGB). - Anwendbarkeit im Rahmen des § 133 BGB. Überlegung (BGH, FamRZ 1988, 945ff.): E richtet ein Konto auf seinen Namen ein und erteilt seiner Frau. F Vollmacht


Webseiten zum Paragraphen

§ 2084 BGB Auslegung zugunsten der Wirksamkeit - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2084-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2084 BGB Auslegung zugunsten der Wirksamkeit - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2084 BGB, Auslegung zu Gunsten der Wirksamkeit - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/2084
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann. § 2083 BGB, Anfechtbarkeitseinrede · § 2085 BGB, Teilweise Unwirksamkeit · Top-Rec

Kommentierung zu § 2084 BGB –Auslegung zugunsten der ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-1/Auslegung-zugunsten-der-Wirk...
2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit. Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.

BGB § 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2084/
Abschnitt 3: Testament. Titel 1: Allgemeine Vorschriften. § 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit. Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2084 Ausle ... / a ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift des § 2084 BGB ist zum einen auf die Einzelverfügung, d.h., wenn es sich um eine Erbeinsetzung oder um ein Vermächtnis handelt, anwendbar. Auch für die Fälle, in denen sich die Frage stellt, ob eine Verfügung von Todes wegen oder ein Recht


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 1: Allgemeine Vorschriften › § 2084

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2084 BGB
    § 2084 Abs. 1 BGB oder § 2084 Abs. I BGB

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