Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte.
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http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)]. Die Änderungen durch .... Erster Titel: Allgemeine Vorschriften (§§ 2064 - 2086). Zweiter Titel: Erbeinsetzung (§§ 2087
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
II. Besondere erbrechtliche Auslegungs- und Ergänzungsregeln. 1. Regeln für Verfügungen im Allgemeinen a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für
https://www.jura.uni-freiburg.de/institute/izpr2/downloads/dateienleipold/publi...
06.02.2018 - Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 6, Erbrecht, München 1982 (Einleitung, §§ 1922 - 1966,. §§ 2064 - 2086). 10. Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 20. Aufl., 8. Lieferung (vor § 128 - § 147),. Tübingen 1983. 11. Beweismaß und Bewe
https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/2655/Reich.pdf
(738); OLG Brandenburg FamRZ 1998, S. 985 ff. (986);. BayObLG NJW-RR 1989, S. 1092 f. (1092); G. Otte, in: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetz- buch, 13. Aufl., Bearbeitung 2003, Vorbemerkung zu §§. 2064 – 2086 BGB, Rn. 9 f.; K.-G. Lorit
https://d-nb.info/999191217/04
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. Einleitung. 1. Buch 1. Allgemeiner Teil. 10. Abschnitt 1 Personen - §§ 1-89. 10. Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, .... Titel 1 Allgemeine Vorschriften - §§2064-2086. 2701. Titel 2 Erbeinsetzung - §§2087-2099. 271
https://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/97...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Buch 1. Allgemeiner Teil (§§ 1–240). Abschnitt 1. Personen ..... Anhang EG BGB 248: Informationspflichten bei der Erbringung von. Zahlungsdienstleistungen .................................................... ..... Titel 1.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte. A. Allgemeines Rz. 1 Auch
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-1/Ergaenzungsvorbehalt
2086 Ergänzungsvorbehalt. Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte.
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2086-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2086 BGB Ergänzungsvorbehalt - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2086/
20.07.2017 - 2086 Ergänzungsvorbehalt. Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig
https://www.brennecke-partner.de/2086-BGB-Ergaenzungsvorbehalt_62804
Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt die Ergänzung aber unterblieben so ist die Verfügung wirksam sofern nicht.