(1) Hat der Erblasser nur einen Erben eingesetzt und die Einsetzung auf einen Bruchteil der Erbschaft beschränkt, so tritt in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge ein.
(2) Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser mehrere Erben unter Beschränkung eines jeden auf einen Bruchteil eingesetzt hat und die Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen.
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http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
bb) §§ 2081, 2281 BGB ( Entgegennahme der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung bzw. eines Erbvertrages [ Es geht hier also um die Anfechtung von ... 2973, 2087 Abs. 2, 2088 – 2094, 2097 BGB ); lässt sich aber kein sicherer Wille des Erblassers ermitt
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
2087 Abs. 2 BGB nur Zweifelsregelung (Primat der Auslegung!) 1. Einsetzung auf einen Bruchteil a) Unbestimmte Höhe, § 2091 BGB b) Nicht erschöpfende Bruchteile aa) Erblasserwille bezüglich Bruchteils des Vermögens: Gesetzliche Erbfolge bezüglich des Rest
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Zwei Möglichkeiten der Auslegung stehen zur Wahl: die gesetzliche Erbfolge hinsichtlich dieses Erbteils nach § 2088 BGB oder die. „Anwachsung“ für Uli und Peter nach § 2094 BGB. Nach dem Wortlaut der Vorschrift scheint § 2094. BGB ohne weiteres gegeben z
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69011727/zrV_2017_skript3.pdf
2088). (2) Testamente zu Lasten der Allgemeinheit. („Behindertentestament“: BGHZ 123, 368). (3) Zurücksetzung naher Angehöriger. („Geliebtentestament“: BGHZ 53, 369) c) Numerus clausus der Verfügungsarten d) Zeitliche Grenzen aa) Nacherbeneinsetzung, § 2
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
... Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für Zuwendungen a) Begünstigte, §§ 2066-2073 BGB b) Bedingungen, §§ 2074-2076 BGB c) Erbeinsetzung, § 2087 Abs. 1 und 2
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/debefb49-c7b9-4241-9d82-a897ac2da425/100125-f...
11.02.2010 - BGB §§ 2087, 2088, 2048. Testamentarische Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen; Abgrenzung zwischen. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis; Spätere Vermögensänderungen. I. Sachverhalt. In einer Erbsache wurde ein Erbscheinsantrag protokolli
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Im Gegensatz zu § 2089 BGB regelt § 2088 BGB den Fall, dass die Erbeinsetzung (gewollt) nicht den gesamten Nachlass erschöpft (Auslegungsfrage, §§ 133, 2084 BGB; siehe § 2087 Rn 21); es handelt sich um eine sog. Ergänzungsregel (Ergänzung einer Lücke in
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2088/
2088 Einsetzung auf Bruchteile. (1) Hat der Erblasser nur einen Erben eingesetzt und die Einsetzung auf einen Bruchteil der Erbschaft beschränkt, so tritt in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge ein. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Erblasse
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?29732-Erbfolge-mit-%C2%A7-2088-...
14.08.2008 - Erbfolge mit § 2088 BGB. Prost Gemeinde! Ich habe hier einen aussergewöhnlich ekelhaften Fall und stehe etwas aufm schlauch. Erblasserin war verwitwet und Kinderlos. Sie und ihre 3 Geschwister sind alle um die 70-80 Jahre alt, und heillos ze
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/die-gesetzliche-erbfolge.html
Für genau diese Fälle sieht § 2088 BGB vor, dass der testamentarisch eingesetzte Erbe den ihm zugewiesenen Teil am Nachlass erhält, für den übrigen Teil der Erbschaft jedoch die gesetzliche Erbfolge gelten soll. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser mehr
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/testament
Der Erblasser kann gemäß § 1937 BGB seine Erben und deren Anteile positiv bestimmen. Er kann dabei jedem Erben eine gewisse Erbquote zuteilen. Erreichen die Quoten zusammen nicht 100 % des Nachlasses, greift für den übrigen Teil, wenn eine Auslegung des