(1) Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist.
(2) Sind dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er Erbe sein soll, auch wenn er als Erbe bezeichnet ist.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS2013_2014/br_...
"vermachen" durch juristische Laien, da ihnen der rechtliche Unterschied in aller Regel unbekannt ist (Palandt/Weidlich, § 2087 Rn. 2). 1. Primär ist durch Auslegung (§ 133 BGB) der Wille des Erblassers zu erforschen, soweit er im Testament auch eine And
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/debefb49-c7b9-4241-9d82-a897ac2da425/100125-f...
11.02.2010 - BGB §§ 2087, 2088, 2048. Testamentarische Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen; Abgrenzung zwischen. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis; Spätere Vermögensänderungen. I. Sachverhalt. In einer Erbsache wurde ein Erbscheinsantrag protokolli
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. -. Gesetzliche Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung. (z.B. im Hinblick auf den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge). -. Testamentarische und gesetzliche Erbfolge auch nebeneinander möglich. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_06_2.pdf
02.12.2009 - 1. Erbeinsetzung oder Vermächtnis a) Auslegung gem. § 133 BGB. Ohne Anhaltspunkte kommt es darauf an, ob Einzelgegenstand das wesentliche. Vermögen des Erblassers ausmacht oder eine Aufteilung nach bestimmten Quoten enthält (= Erbeinsetzung)
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
I. Überblick. 1. Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087 ff. BGB. 3. Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge, § 1938 BGB. 4. Vermächtnis, §§ 1939, 2147 ff. BGB. 5. Auflage, §§ 1940, 2192 ff. BGB. 6. Pflichtteilsentziehung, § 2336 BG
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift des § 2087 BGB gilt auch für vertragsgemäße Verfügungen (§ 2279 Abs. 1 BGB). Sie gilt auch für die Einsetzung eines Nacherben (§ 2100 BGB, besondere Form der Erbeinsetzung).
https://www.deubner-recht.de/news/erbrecht/details/show/auslegung-von-testament...
11.06.2008 - Die Ermittlung des Willens des Erblassers bei der Zuwendung von Einzelgegenständen zählt zu den schwierigsten Gebieten der Testamentsauslegung. Der vorliegende Beitrag soll dazu dienen Ansätze zur Lösung derartiger Erbfälle aufzeigen. Da ein
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/erbe-oder-vermaechtnisnehmer...
2087 BGB hat zwei Absätze mit sehr unterschiedlichen Aussagen. Nach § 2087 Abs. 1 BGB soll eine Erbeinsetzung einer Person anzunehmen sein, wenn der Erblasser in seinem Testament einem Bedachten "sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens" zugew
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?36547-Auslegung-%C2%A7-2087-BGB
11.05.2009 - Auslegung/ § 2087 BGB. Hallo, ich bräuchte mal ein wenig Feedback: Folgender Sachverhalt: gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung. Nach dem Tod des Überlebenden sollen Erben sein: unsere 3 Kinder A,B,C. A soll Haupterbin
http://www.iww.de/ee/archiv/testament-auslegung-einer-letztwilligen-verfuegung-...
03.05.2011 - Bei der Frage, ob die Zuwendung von einzelnen Gegenständen entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung beinhaltet, ist entscheidend, ob der Erblasser durch die bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortg