§ 2087 BGB, Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände
Paragraph 2087 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist.


(2) Sind dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er Erbe sein soll, auch wenn er als Erbe bezeichnet ist.


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Prof. Dr. Olaf Sosnitza Übung im Bürgerlichen Recht für ...

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"vermachen" durch juristische Laien, da ihnen der rechtliche Unterschied in aller Regel unbekannt ist (Palandt/Weidlich, § 2087 Rn. 2). 1. Primär ist durch Auslegung (§ 133 BGB) der Wille des Erblassers zu erforschen, soweit er im Testament auch eine And

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

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11.02.2010 - BGB §§ 2087, 2088, 2048. Testamentarische Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen; Abgrenzung zwischen. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis; Spätere Vermögensänderungen. I. Sachverhalt. In einer Erbsache wurde ein Erbscheinsantrag protokolli

6: Gewillkürte Erbfolge III – Inhalt des Testaments - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. -. Gesetzliche Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung. (z.B. im Hinblick auf den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge). -. Testamentarische und gesetzliche Erbfolge auch nebeneinander möglich. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087

BGB P6 Folien T3 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_06_2.pdf
02.12.2009 - 1. Erbeinsetzung oder Vermächtnis a) Auslegung gem. § 133 BGB. Ohne Anhaltspunkte kommt es darauf an, ob Einzelgegenstand das wesentliche. Vermögen des Erblassers ausmacht oder eine Aufteilung nach bestimmten Quoten enthält (= Erbeinsetzung)

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
I. Überblick. 1. Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087 ff. BGB. 3. Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge, § 1938 BGB. 4. Vermächtnis, §§ 1939, 2147 ff. BGB. 5. Auflage, §§ 1940, 2192 ff. BGB. 6. Pflichtteilsentziehung, § 2336 BG


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2087 Zuwendung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift des § 2087 BGB gilt auch für vertragsgemäße Verfügungen (§ 2279 Abs. 1 BGB). Sie gilt auch für die Einsetzung eines Nacherben (§ 2100 BGB, besondere Form der Erbeinsetzung).

Auslegung von Testamenten bei Zuwendung einzelner Gegenstände ...

https://www.deubner-recht.de/news/erbrecht/details/show/auslegung-von-testament...
11.06.2008 - Die Ermittlung des Willens des Erblassers bei der Zuwendung von Einzelgegenständen zählt zu den schwierigsten Gebieten der Testamentsauslegung. Der vorliegende Beitrag soll dazu dienen Ansätze zur Lösung derartiger Erbfälle aufzeigen. Da ein

Erbe oder Vermächtnis - Testament muss ausgelegt werden

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/erbe-oder-vermaechtnisnehmer...
2087 BGB hat zwei Absätze mit sehr unterschiedlichen Aussagen. Nach § 2087 Abs. 1 BGB soll eine Erbeinsetzung einer Person anzunehmen sein, wenn der Erblasser in seinem Testament einem Bedachten "sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens" zugew

Auslegung/ § 2087 BGB - Rechtspflegerforum

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11.05.2009 - Auslegung/ § 2087 BGB. Hallo, ich bräuchte mal ein wenig Feedback: Folgender Sachverhalt: gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung. Nach dem Tod des Überlebenden sollen Erben sein: unsere 3 Kinder A,B,C. A soll Haupterbin

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03.05.2011 - Bei der Frage, ob die Zuwendung von einzelnen Gegenständen entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung beinhaltet, ist entscheidend, ob der Erblasser durch die bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortg


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 2: Erbeinsetzung › § 2087

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2087 BGB
    § 2087 Abs. 1 BGB oder § 2087 Abs. I BGB
    § 2087 Abs. 2 BGB oder § 2087 Abs. II BGB

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