(1) Überlebt eine Person, die für tot erklärt oder deren Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt ist, den Zeitpunkt, der als Zeitpunkt ihres Todes gilt, so kann sie die Herausgabe ihres Vermögens nach den für den Erbschaftsanspruch geltenden Vorschriften verlangen. Solange sie noch lebt, wird die Verjährung ihres Anspruchs nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt vollendet, in welchem sie von der Todeserklärung oder der Feststellung der Todeszeit Kenntnis erlangt.
(2) Das Gleiche gilt, wenn der Tod einer Person ohne Todeserklärung oder Feststellung der Todeszeit mit Unrecht angenommen worden ist.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)] .... Dritter Titel: Erbschaftsanspruch (§§ 2018 - 2031). Vierter Titel: Mehrheit von Erben (§§ 2032 - 2063). Erster Titel
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26.10.2017 - 6. Auflage; BGB §§ 631–656, 1591–1600, 1626–1718, 1922–2031, 2064–2111,. 2116–2204, 2208–2315, 2317–2385; EGBGB Art. 203–206, 213–218; Gesetz betr. die religiöse Kindererzie- hung; Testamentsgesetz;. Prof. Dr. Heinz Thomas†: 28.–62. Auflage;
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Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr. Ort: Neue Universität. HS 13. Grundkurs BGB I. Prof. Dr. Burkhard Hess. WS 2011/2012 ... 903 BGB „Gesetz oder Rechte Dritter“ ... des Todes, § 9 VSchG; daher zwar grundsätzlich Erbfolge, bei „Wiederauftauchen“. Herau
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. Einleitung. 1. Buch 1. Allgemeiner Teil. 10. Abschnitt 1 Personen - §§ 1-89. 10. Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, .... Titel 3 Erbschaftsanspruch - §§2018-2031. 2641. Titel 4 Mehrheit von Erben - §§2032-2063. 265
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Buch 1. Allgemeiner Teil (§§ 1–240). Abschnitt 1. Personen ..... Anhang zu §§ 675-676c ..................................................... 1095. Anhang EG BGB 248: Informationspflichten bei der Erbringung von ..... Erbsch
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Die Regelung in § 2031 BGB gewährt dem nur scheinbar Verstorbenen einen dem Erbschaftsanspruch entsprechenden Gesamtanspruch auf Herausgabe seines Vermögens. Der Anspruch aus § 2031 BGB kann auch von einem bestellten Abwesenheitspfleger (§ 1911 BGB) verf
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Gesetzestext § 2031 BGB Herausgabeanspruch des für tot Erklärten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
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2031 Herausgabeanspruch des für tot Erklärten. (1) 1Überlebt eine Person, die für tot erklärt oder deren Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt ist, den Zeitpunkt, der als Zeitpunkt ihres Todes gilt, so kann sie die Her
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Darin wird insbesondere die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, die Fürsorge des Nachlassgerichts innerhalb der §§ 1942-1966 BGB eingehend dargestellt sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967-2017 BGB) und den Erbschafts