§ 2028 BGB, Auskunftspflicht des Hausgenossen
Paragraph 2028 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist.


(2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden ist, so hat der Verpflichtete auf Verlangen des Erben zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er seine Angaben nach bestem Wissen so vollständig gemacht habe, als er dazu imstande sei.


(3) Die Vorschriften des § 259 Abs. 3 und des § 261 finden Anwendung.


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STUFENKLAGE

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Unter Umständen "hilft" ihm das Gesetz mit einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung (vgl. etwa §§ 666, 1361 Abs. 4 S. 4, 1379, 1580, 1605, 1686, 1890, 2027, 2028, 2057, 2127, 2314 BGB, § 13 Abs. 7 TMG, § 34 Abs. 1 BDSG, 101 UrhG, 51a GmbHG, 31, 1


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Auskunftsansprüche unter Miterben - Kanzlei SHM

http://www.kanzlei-shm.de/fileadmin/user_upload/rechtsinformation/20100806/Ausk...
06.08.2010 - Gegenüber der Erbengemeinschaft ist er nach § 666 BGB zur Auskunft und. Rechenschaft verpflichtet, wenn er vom Erblasser mit der Verwaltung seines. Vermögens beauftragt wurde. - Auskunftsanspruch gegen Hausgenossen: Gemäß § 2028 BGB hat der

und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 ...

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19 d) Sonderfall: Ausgleichspflichtige Zuwendungen, §§ 2316. Abs. 1, 2050 ff. BGB. 20. 3. Literaturansicht zur Frage der Auskunftsberechtigung des pflichtteilsberechtigten Erben. 21 a) Analoge Anwendung des § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB. 21 b) Analogie zu § 2

Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche des ... - Beck Shop

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berechtigten außerhalb von § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB ______ 23. 1. Informationsanspruch aus ... 25. 5. Auskunftsanspruch gegen Hausgenossen gemäß § 2028. BGB ... 26. 8. Anspruch des pflichtteilsberechtigten Nacherben gegen den Vorerben auf Auskunft über den

Gemeinschaftliches Testament §§ 2265 ff BGB - Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/07/L%C3%B6sung-Fall-2-Ehegatt...
Darüber hinaus hat der Erbe nach §§ 2027, 2028 BGB auch Aus- kunftsansprüche gegen den Erblasser. Beachte: Nach § 2026 BGB kann sich der Erbschaftsbesitzer hinsichtlich der. Erbschaftsgegenstände nicht auf Ersitzung nach § 937 BGB berufen, solange nicht

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Vollstreckungsbescheid ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/unirepzivrws1718/I...
Fall [Neuwagen ist mangelhaft] in BGH NJW 2008, 2028, dazu Gsell NJW 2008, 2002, verwiesen.) ... BGB). Der Käufer hätte keine. Finanzierungsschwierigkeiten. Allerdings ist eine Aufspaltung des Vertrages in Kauf und. Tauschelemente im Hinblick auf den Neu


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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2028 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Bedeutung des § 2028 BGB liegt für den Erben vor allem in der Klärung der Frage, ob der Hausgenosse erbschaftliche Geschäfte geführt hat. Hat er solche geführt, ist seine Auskunftspflicht bereits durch §§ 259, 260, 666, 681 BGB begründet, hat er sich

Erbschaftsbesitz | Die Auskunftspflicht des Hausgenossen - IWW

http://www.iww.de/ee/archiv/erbschaftsbesitz-die-auskunftspflicht-des-hausgenos...
01.03.2005 - Ist der Erbschaftsbesitzer oder der unberechtigte Besitzstörer zu Lebzeiten Hausgenosse des Erblassers gewesen, ergibt sich aus § 2028 BGB ein Auskunftsanspruch über den ...

BGB § 2028 Auskunftspflicht des Hausgenossen | W.A.F.

https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/2028
2028:Auskunftspflicht des Hausgenossen. (1) Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat

Erbe kann Auskunft von Hausgenossen fordern - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/auskunft.html
Unter dem etwas altertümlichen Begriff des „Hausgenossen“ ist jede Person zu verstehen, die mit dem Erblasser zur Zeit des Erbfalls in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. In Anbetracht der Zielrichtung des Auskunftsanspruchs in § 2028 BGB, Informationslü

Auskunftsrecht Erbe – Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

https://www.hans.de/erbrecht/auskunftsrecht-erbe/
Vorschrift: § 2362 Abs. 2 BGB e.V. nach § 260 Abs. 2 BGB. Auskunftsanspruch, Berechtigter, Verpflichteter. Auskunft über Verbleib der Nachlassgegenstände und erbrechtliche Geschäfte, Erbe, Hausgenosse. Vorschrift: § 2028 BGB. Auskunftsanspruch, Berechtig


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 3: Erbschaftsanspruch › § 2028

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2028 BGB
    § 2028 Abs. 1 BGB oder § 2028 Abs. I BGB
    § 2028 Abs. 2 BGB oder § 2028 Abs. II BGB
    § 2028 Abs. 3 BGB oder § 2028 Abs. III BGB

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