(1) Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist.
(2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden ist, so hat der Verpflichtete auf Verlangen des Erben zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er seine Angaben nach bestem Wissen so vollständig gemacht habe, als er dazu imstande sei.
(3) Die Vorschriften des § 259 Abs. 3 und des § 261 finden Anwendung.
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Unter Umständen "hilft" ihm das Gesetz mit einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung (vgl. etwa §§ 666, 1361 Abs. 4 S. 4, 1379, 1580, 1605, 1686, 1890, 2027, 2028, 2057, 2127, 2314 BGB, § 13 Abs. 7 TMG, § 34 Abs. 1 BDSG, 101 UrhG, 51a GmbHG, 31, 1
http://www.kanzlei-shm.de/fileadmin/user_upload/rechtsinformation/20100806/Ausk...
06.08.2010 - Gegenüber der Erbengemeinschaft ist er nach § 666 BGB zur Auskunft und. Rechenschaft verpflichtet, wenn er vom Erblasser mit der Verwaltung seines. Vermögens beauftragt wurde. - Auskunftsanspruch gegen Hausgenossen: Gemäß § 2028 BGB hat der
http://d-nb.info/931300991/04
19 d) Sonderfall: Ausgleichspflichtige Zuwendungen, §§ 2316. Abs. 1, 2050 ff. BGB. 20. 3. Literaturansicht zur Frage der Auskunftsberechtigung des pflichtteilsberechtigten Erben. 21 a) Analoge Anwendung des § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB. 21 b) Analogie zu § 2
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783631600184_Excerpt_004.pdf
berechtigten außerhalb von § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB ______ 23. 1. Informationsanspruch aus ... 25. 5. Auskunftsanspruch gegen Hausgenossen gemäß § 2028. BGB ... 26. 8. Anspruch des pflichtteilsberechtigten Nacherben gegen den Vorerben auf Auskunft über den
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/07/L%C3%B6sung-Fall-2-Ehegatt...
Darüber hinaus hat der Erbe nach §§ 2027, 2028 BGB auch Aus- kunftsansprüche gegen den Erblasser. Beachte: Nach § 2026 BGB kann sich der Erbschaftsbesitzer hinsichtlich der. Erbschaftsgegenstände nicht auf Ersitzung nach § 937 BGB berufen, solange nicht
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/unirepzivrws1718/I...
Fall [Neuwagen ist mangelhaft] in BGH NJW 2008, 2028, dazu Gsell NJW 2008, 2002, verwiesen.) ... BGB). Der Käufer hätte keine. Finanzierungsschwierigkeiten. Allerdings ist eine Aufspaltung des Vertrages in Kauf und. Tauschelemente im Hinblick auf den Neu
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Bedeutung des § 2028 BGB liegt für den Erben vor allem in der Klärung der Frage, ob der Hausgenosse erbschaftliche Geschäfte geführt hat. Hat er solche geführt, ist seine Auskunftspflicht bereits durch §§ 259, 260, 666, 681 BGB begründet, hat er sich
http://www.iww.de/ee/archiv/erbschaftsbesitz-die-auskunftspflicht-des-hausgenos...
01.03.2005 - Ist der Erbschaftsbesitzer oder der unberechtigte Besitzstörer zu Lebzeiten Hausgenosse des Erblassers gewesen, ergibt sich aus § 2028 BGB ein Auskunftsanspruch über den ...
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/2028
2028:Auskunftspflicht des Hausgenossen. (1) Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/auskunft.html
Unter dem etwas altertümlichen Begriff des „Hausgenossen“ ist jede Person zu verstehen, die mit dem Erblasser zur Zeit des Erbfalls in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. In Anbetracht der Zielrichtung des Auskunftsanspruchs in § 2028 BGB, Informationslü
https://www.hans.de/erbrecht/auskunftsrecht-erbe/
Vorschrift: § 2362 Abs. 2 BGB e.V. nach § 260 Abs. 2 BGB. Auskunftsanspruch, Berechtigter, Verpflichteter. Auskunft über Verbleib der Nachlassgegenstände und erbrechtliche Geschäfte, Erbe, Hausgenosse. Vorschrift: § 2028 BGB. Auskunftsanspruch, Berechtig