§ 2027 BGB, Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
Paragraph 2027 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.


(2) Die gleiche Verpflichtung hat, wer, ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

STUFENKLAGE

http://www.olg-saarland.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Stufenklage_Urku...
Unter Umständen "hilft" ihm das Gesetz mit einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung (vgl. etwa §§ 666, 1361 Abs. 4 S. 4, 1379, 1580, 1605, 1686, 1890, 2027, 2028, 2057, 2127, 2314 BGB, § 13 Abs. 7 TMG, § 34 Abs. 1 BDSG, 101 UrhG, 51a GmbHG, 31, 1


PDF Dokumente zum Paragraphen

Erbenbesitz und Erbschaftsbesitz - Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/Erbenbesitz.pdf
19.12.2013 - Der nur auf §857 BGB begründete Besitz endet, sobald der Erbe die. Sache tatsächlich ergreift (vgl. §§2025 S.2, 2027 Abs.2 BGB). Auf diesen tatsächlichen Besitz hat die spätere Ausschlagung keine Aus- wirkungen: S ist also nach wie vor unmit

L eits ä tze - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/erb/erb20.pdf
Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers aus § 2027 BGB geht auf dessen. Erben über. Zum Umfang der Auskunftspflicht in diesem Fall. 4. Den Erben des Erbschaftsbesitzers kann daneben auch eine originär eigene Aus- kunftspflicht aus § 2027 BGB treffen

Lösungshinweise Fälle 22 - 34

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Deshalb gewährt § 2027 BGB dem wahren Erben einen solchen. Anspruch. Nach § 254 ZPO kann der Auskunftsanspruch mit dem – zunächst noch unbestimmten –. Hauptanspruch zu einer Stufenklage verbunden werden. Die Ansprüche, die N 1 demnach erheben könnte, ste

Erbrechtliche Auskunftsansprüche - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Sarres-Erbrechtliche-Auskun...
Ansprüche des Alleinerben gegen den Hausgenossen gemäß § 2028 BGB ... 207. IV. Ansprüche des Alleinerben gegen den Besitzstörer, § 2027 Abs. 2 ......... 207. V. Ansprüche des Miterben gegen den Besitzstörer nach § 2027 Abs. 2, § 2039 . 208. VI. Nichterbe

Erbrechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzung

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-27-01-2012.pdf
27.01.2012 - Erbrecht des Erben, § 2353 BGB. ▫ Der Erbschein hat keine ... Alleinerbschein, § 2353, 1. Fall BGB. 2. Gemeinschaftlicher Erbschein, § 2357 BGB. Bei Erbengemeinschaften wird die Erbfolge in den gesamten Nachlass bezeugt. 3. ..... den Erben.


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2027 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Neben der Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers nach § 2027 BGB und derjenigen des Hausgenossen nach § 2028 BGB ergeben sich sowohl aus erbrechtlichen Vorschriften, aber auch aus schuldrechtlichen Vorschriften und aus Richterrecht vielfältige Auskunft

Nachlass | Die Auskunftsansprüche des Erben - IWW

http://www.iww.de/erbbstg/archiv/nachlass-die-auskunftsansprueche-des-erben-f48...
Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft in Form eines schriftlichen Verzeichnisses zu erteilen (§ 2027 Abs. 1, § 260 Abs. 1 BGB). Dieses Verzeichnis muss s

§ 2027 BGB Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2027-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2027 BGB Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2027/
2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers. (1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen. (2) Die gleiche Verpflichtung hat, wer, ohne Erbsch

Auskunftsanspruch des Erben über Nachlass - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbe-auskunft.html
Nach § 2027 Abs. 1 BGB trifft eine solche Auskunftspflicht zunächst einmal den so genannten Erbschaftsbesitzer. Dieser Begriff umschreibt eine Person, die den Nachlass, sei es gut- oder bösgläubig, in Besitz genommen hat, obwohl sie kein Erbrecht hat. We


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 3: Erbschaftsanspruch › § 2027

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2027 BGB
    § 2027 Abs. 1 BGB oder § 2027 Abs. I BGB
    § 2027 Abs. 2 BGB oder § 2027 Abs. II BGB

  • Werbung