§ 2033 BGB, Verfügungsrecht des Miterben
Paragraph 2033 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung.


(2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.


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notarprüfung, Lösungsvorschläge

http://www.dnotv.de/wp-content/uploads/notarpr%C3%BCfung-4-2011.doc
Bestritten ist die Frage, ob Miterben auch mündlich aus der Erbengemeinschaft ausscheiden können. Dies wird bejaht, weil der Schutzzweck der Formvorschriften (= §§ 2033, 2371 BGB) nicht zutreffe, denn der bzw. die verbliebenen Miterben hafteten den Nachl


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Abschichtung - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/2cc181ae-9e98-4a14-98a6-4be64730b142/12105.pdf
12105 letzte Aktualisierung: 17.05.2004. BGB §§ 2033, 2044. "Abschichtung" einer Erbengemeinschaft; Aufgabe eines Erbanteils. I. Sachverhalt. Eine Person ist gesetzliche Miterbin nach ihrer Mutter geworden; die Ausschlagungsfrist ist längst abgelaufen. D

Familien- und Erbrecht - Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Lange-Familien--Erbrecht-97834066863...
entsteht mit dem Erbfall unabhängig vom Willen der Erben kraft Ge- setzes aufgrund testamentarischer oder gesetzlicher Erbfolge. Die. Erbengemeinschaft ist in den §§ 2032–2063 BGB geregelt. Eine Vor- schrift, aus der sich die Rechtsnatur der Erbengemeins

Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 29.10.2007 ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-RepFamErbR/RepFamErb-8H...
2033 Abs. 1 S. 2 BGB: notarielle Form für die Verfügung erforderlich. • § 2033 Abs. 2 BGB : Keine Verfügung über einzelne Gegenstände. → Die Erbengemeinschaft wird – anders als die BGB-Gesellschaft – nicht als teilrechtsfähig angesehen, BGH, NJW 2002,. 3

Apel_Erbauseinandersetzung_01_SR 2-4 - Deutsche Steuerhilfe

http://deutsche-steuerhilfe.com/media/files/Apel_Erbauseinandersetzung_01_SR.pdf
alleine über seinen Anteil am Nachlass verfügen, wenn dies notariell beurkundet wurde (§2033 BGB).Über einen Anteil an bestimmten Nachlassgegenständen kann er demnach nicht verfügen. Die Regeln zum Erbschaftskauf findet man im §. 2371 BGB. Will ein Miter

16: Mehrheit von Erben – Erbengemeinschaft - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung16.pdf
I. Die Erbengemeinschaft. 1. Gesamthandsgemeinschaft, vgl. § 2032 Abs. 1 BGB. 2. (Keine) Rechtsfähigkeit. 3. Verfügungsrecht über den Erbteil als solchen, § 2033 Abs. 1 und 2 BGB. II. Verwaltung des Nachlasses, § 2038 BGB. 1. Grundsatz: Einstimmigkeitspr


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2033 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
BGB geregelt. § 2033 BGB regelt demgegenüber das Verfügungsrecht der Miterben über den ererbten Nachlass. Anders als bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (dort § 719 Abs. 1 BGB) und der ehelichen Gütergemeinschaft (dort § 1419 Abs. 1 BGB) kann bei de

Kommentierung zu § 2033 BGB –Verfügungsrecht des Miterben– im ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-4/Untertitel-1/Verfuegungsrech...
2033 Verfügungsrecht des Miterben. (1) Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgege

Wie muss ich § 2033 BGB verstehen? Erbrecht Forum 123recht.net

https://www.123recht.net/Wie-muss-ich-2033-BGB-verstehen-__f361998.html
quote: § 2033. Verfügungsrecht des Miterben. (1) Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Na

§§ 2033 bis 2041 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=2033-2041&ag=6597
(1) 1Ist der verkaufte Anteil auf den Käufer übertragen, so können die Miterben das ihnen nach § 2034 dem Verkäufer gegenüber zustehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. 2Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung d

Erbengemeinschaft - Rechte & Pflichten der Miterben | Erbrecht LAHN

https://www.erbrecht-lahn.de/erbrecht/erbengemeinschaft/
Bis zur Auseinandersetzung des Nachlassvermögens und damit der Erbengemeinschaft bilden die Miterben nach §§ 2032 Abs. 1, 2033 Abs. 2 BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft steht mehreren Personen ein bestimmtes Vermögen nur


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 4: Mehrheit von Erben › Untertitel 1: Rechtsverhältnis der Erben untereinander › § 2033

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2033 BGB
    § 2033 Abs. 1 BGB oder § 2033 Abs. I BGB
    § 2033 Abs. 2 BGB oder § 2033 Abs. II BGB

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