(1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.
(2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041.
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http://www.jura.uni-koeln.de/sites/instverf/Klausuren/Loesungshinweise_zur_Klau...
Nach weithin anerkannter Auffassung müssen die Absendung der Willenserklärung und der Zugang mit Willen des die Willenserklärung Abgebenden erfolgen (so schon die Materialien zum BGB, Motive I S. 157; ebenso BGH, NJW 1979, 2032; Leipold, AT, Rn. 333). Di
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Lange-Familien--Erbrecht-97834066863...
tragserben beginnt (§ 2287 Abs. 2 BGB). Auf eine Kenntnis von der. Schenkung oder der Beeinträchtigungsabsicht kommt es nicht an. F. Besonderheiten der Erbengemeinschaft. I. Begriff und Rechtsnatur. Damit eine Erbengemeinschaft entstehen kann, muss der E
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung16.pdf
I. Die Erbengemeinschaft. 1. Gesamthandsgemeinschaft, vgl. § 2032 Abs. 1 BGB. 2. (Keine) Rechtsfähigkeit. 3. Verfügungsrecht über den Erbteil als solchen, § 2033 Abs. 1 und 2 BGB. II. Verwaltung des Nachlasses, § 2038 BGB. 1. Grundsatz: Einstimmigkeitspr
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017957/zrV_2017_skript12.pdf
Nachlassverwaltung, § 1975 BGB. 2. Nachlassinsolvenzverfahren, §§ 315 ff. InsO. 3. Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB. III. Die Erbengemeinschaft. 1. Gesamthandsgemeinschaft, vgl. § 2032 Abs. 1 BGB. 2. (Keine) Rechtsfähigkeit. 3. Verfügungsrecht über den Er
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
A, B und F bilden eine Erbengemeinschaft nach § 2032 BGB. Auf diese Erbengemeinschaft ist das Vermögen des E als Nachlass gem. § 1922 BGB übergegangen. B befindet sich allerdings noch in der Ausbildung. Daraus könnte sich ein weiterer Anspruch ergeben. G
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__ErbR.pdf
Testament und ErbV. VI. Abgrenzung Erbschaft / Vermächtnis / Pflichtteil. VII. Wirkungen der Erbenstellung. → §§ 1922, 857 BGB. → Erbschaftsanspruch, §§ 2018 ff. BGB. → Vorerbschaft / Nacherbschaft (Abgr.zur Ersatzerb). → Grundzüge der Miterbengemeinscha
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-4/Untertitel-1/Erbengemeinsch...
2032 Erbengemeinschaft. (1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. (2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Methodik/20322040.htm
2032. [Erbengemeinschaft]. (1) Hinterläßt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlaß gemeinschaftliches Vermögen der Erben. (2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041 .
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Erbe i.S.v. § 2032 BGB kann nur sein, wer die Erbschaft angenommen und nicht vorzeitig oder nachträglich weggefallen ist (durch Enterbung, § 1938 BGB; Ausschlagung, § 1953 BGB; Erbunwürdigkeitserklärung, § 2344 BGB oder Erbverzicht, § 2346 BGB). Der Ersa
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. (2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041. A. Allgemeines. Rz. 1 Durch den Tod des Erblassers entsteht bei mehreren
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20.07.2017 - nwb.de · Shop · Akademie · Jobbörse · Kanzleibörse · Community · Blogs · NWB Datenbank · Nachrichten · Datenbank Startseite · Neu registrieren? Neues Produkt freischalten? Anmelden. BGB. BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil. Abschnitt 1: P