(1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden.
(2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden.
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http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2002/Heft05/2002_S...
Vertragsparteien jetzt gemäß § 202 II BGB n.E durch Abreden die Verjährung bis zu einer. Höchstfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verlängern dürfen. III. Hemmung und Neubeginn (§§ 203 ff BGB n.E). Verjährungsrecht kennt bestimmte E
http://www.bum.info/fileadmin/user_upload/Downloads/Buergschaftsformular_Maenge...
jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Verjährungshemmende Tatbestände wegen der. Hauptforderung wirken auch gegenüber uns. Dies gilt entsprechend für einen Einredever- zicht des Hauptschuldners auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung gegenüber
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Allgemeiner-Teil-1-240-ProstG-AGG-97...
Einen Sonderfall der Fristverlängerung bilden Garantiefristen für die Freiheit von. Sachmängeln. Das Recht vor der Schuldrechtsreform enthielt keine gesetzliche Regelung der Garan-. 58 BGH WM 2007, 2230 Rn. 16 mit zust. Anm. Grothe WuB IV A. § 202 BGB 1.
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/17_Die_Verjahrung/194ff.pdf
(2) Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 195 – 202 BGB oder Sondervorschriften) ohne, dass sie durch. •. Hemmung (§§ 203 – 211 BGB) oder. •. Neubeginn (§ 212 BGB) noch nicht abgelaufen ist;. (3) Die Verjährungseinrede muss erhoben worden sein (§ 214 BGB). Geg
https://www.prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/VII_ZR_219-77.pdf
27.04.1978 - BGB §§ 202, 208; ZPO § 840 a) Gibt der Drittschuldner gegenüber dem Pfändungsgläubiger, dem die Forderung zur Einziehung überwiesen ist, ein. Anerkenntnis gemäß § 208 BGB ab, so wird dadurch die. Verjährung unterbrochen. b) Durch eine zwisch
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/agb-maessige-verjaehrungsfrist-fuer-eine-b...
23.06.2015 - Eine derartige Verjährungsverlängerung in den Bürgschaftsbedingungen verstößt nicht gegen § 202 BGB. Nach § 202 Abs. 2 BGB kann die regelmäßige Verjährungsfrist durch Vereinbarung bis zur Dauer von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbe
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/verjaehrung...
Eine Erleichterung (Verkürzung) der Verjährung ist durch vertragliche Vereinbarung im Voraus zulässig, soweit es sich nicht um eine Haftung wegen Vorsatzes handelt. Die Verjährung kann allerdings auch für alle verjährbaren Ansprüche nach § 202 Abs. 2 BGB
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91854.htm
(1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen.
https://openjur.de/g/bgb/202.html
202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung →. (1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_202/
20.07.2017 - ... 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung · § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen · § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung · § 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht · § 206 Hemmu