§ 202 BGB, Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
Paragraph 202 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden.


(2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Neuregelung des Verjährungsrechts durch das ...

http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2002/Heft05/2002_S...
Vertragsparteien jetzt gemäß § 202 II BGB n.E durch Abreden die Verjährung bis zu einer. Höchstfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verlängern dürfen. III. Hemmung und Neubeginn (§§ 203 ff BGB n.E). Verjährungsrecht kennt bestimmte E

Bürgschaft einschließlich Haftung aus § 14 AEntG Die Firma

http://www.bum.info/fileadmin/user_upload/Downloads/Buergschaftsformular_Maenge...
jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Verjährungshemmende Tatbestände wegen der. Hauptforderung wirken auch gegenüber uns. Dies gilt entsprechend für einen Einredever- zicht des Hauptschuldners auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung gegenüber

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Allgemeiner-Teil-1-240-ProstG-AGG-97...
Einen Sonderfall der Fristverlängerung bilden Garantiefristen für die Freiheit von. Sachmängeln. Das Recht vor der Schuldrechtsreform enthielt keine gesetzliche Regelung der Garan-. 58 BGH WM 2007, 2230 Rn. 16 mit zust. Anm. Grothe WuB IV A. § 202 BGB 1.

§ 17 Die Verjährung 1. Ziel und Wirkungsweise der ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/17_Die_Verjahrung/194ff.pdf
(2) Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 195 – 202 BGB oder Sondervorschriften) ohne, dass sie durch. •. Hemmung (§§ 203 – 211 BGB) oder. •. Neubeginn (§ 212 BGB) noch nicht abgelaufen ist;. (3) Die Verjährungseinrede muss erhoben worden sein (§ 214 BGB). Geg

Nachschlagewerk: Ja BGHZ:______ nein BGB §§ 202, 208; ZPO ...

https://www.prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/VII_ZR_219-77.pdf
27.04.1978 - BGB §§ 202, 208; ZPO § 840 a) Gibt der Drittschuldner gegenüber dem Pfändungsgläubiger, dem die Forderung zur Einziehung überwiesen ist, ein. Anerkenntnis gemäß § 208 BGB ab, so wird dadurch die. Verjährung unterbrochen. b) Durch eine zwisch


Webseiten zum Paragraphen

AGB-mäßige Verjährungsfrist für eine Bürgschaftsforderung | Rechtslupe

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/agb-maessige-verjaehrungsfrist-fuer-eine-b...
23.06.2015 - Eine derartige Verjährungsverlängerung in den Bürgschaftsbedingungen verstößt nicht gegen § 202 BGB. Nach § 202 Abs. 2 BGB kann die regelmäßige Verjährungsfrist durch Vereinbarung bis zur Dauer von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbe

Verjährung / 7 Verjährungsvereinbarungen, § 202 BGB | TVöD Office ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/verjaehrung...
Eine Erleichterung (Verkürzung) der Verjährung ist durch vertragliche Vereinbarung im Voraus zulässig, soweit es sich nicht um eine Haftung wegen Vorsatzes handelt. Die Verjährung kann allerdings auch für alle verjährbaren Ansprüche nach § 202 Abs. 2 BGB

§ 202 BGB Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91854.htm
(1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen.

§ 202 BGB - Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung ...

https://openjur.de/g/bgb/202.html
202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung →. (1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30

BGB § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_202/
20.07.2017 - ... 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung · § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen · § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung · § 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht · § 206 Hemmu


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 5: Verjährung › Titel 1: Gegenstand und Dauer der Verjährung › § 202

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 202 BGB
    § 202 Abs. 1 BGB oder § 202 Abs. I BGB
    § 202 Abs. 2 BGB oder § 202 Abs. II BGB

  • Werbung