(1) Die amtliche Aufnahme des Inventars erfolgt auf Antrag des Erben durch einen vom Nachlassgericht beauftragten Notar. Durch die Stellung des Antrags wird die Inventarfrist gewahrt.
(2) Der Erbe ist verpflichtet, die zur Aufnahme des Inventars erforderliche Auskunft zu erteilen.
(3) Das Inventar ist von dem Notar bei dem Nachlassgericht einzureichen.
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https://www.uni-goettingen.de/de/literaturverzeichnis/32643.html
a) Grundrisse. Bähr, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, 10. Aufl. 2004. Däubler, BGB kompakt: Die systematische Darstellung des Zivilrechts, 2. Aufl. 2003. Diederichsen, Grundkurs im BGB in Fällen und Fragen, 4. Aufl. 1997. Klunzinger, Einführung in das
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/102b8502-52cb-4938-b1d0-a7f0e58dcf82/11345.pdf
Dokumentnummer: 11345 letzte Aktualisierung: 30.10.2003. BGB §§ 575, 565. Zeitliche Befristung wegen Eigenbedarfs des Vermieters bei gewerblicher Zwischenvermie- tung; "sale and lease back". I. Sachverhalt. Im Rahmen eines Bauträgervertrages soll das ver
https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2003/MIT052003....
01.07.2003 - GPA-Mitt. 5/2003. Seite 2. Soweit Betriebskosten aber verursachungs- oder verbrauchsabhängig erfasst werden, ist nach Verursachung und Verbrauch abzurechnen (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Verändern sich die Betriebskosten, kann der Vermieter un
https://www.bundestag.de/blob/408126/f834cc9b473e504336a4d4f0ac9364ec/wd-7-203-...
27.12.2003, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch und anderer Gesetze vom 24.03.2006 (BGBl. I, S. 558/559). 13 Dieter Bäumel in: Dieter Bäumel/Dieter Büte/Enno Poppen, Kommentar Unterhaltsrecht, 2006,
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/93974/gewaltfreie-erziehung-bussmann-deutsch-da...
Gewaltfreie Erziehung. 2003. Eine Bilanz nach Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung ... 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB n. F.). Dieses Recht umfasst nicht nur körperliche, sondern auch psychische Formen von Gewalt ... keine Gewalt im Sinne des neuen § 1
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93674.htm
(1) Die amtliche Aufnahme des Inventars erfolgt auf Antrag des Erben durch einen vom Nachlassgericht beauftragten Notar. Durch die Stellung des Antrags wird die Inventarfrist gewahrt. (2) Der Erbe ist verpflichtet, die zur Aufnahme des Inventars.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Seither sind die Notare ausschließlich zur amtlichen Aufnahme von Nachlassinventaren nach § 2003 BGB zuständig. Da mit der Änderung des § 2003 BGB nicht gleichzeitig § 61 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG aufgehoben wurde, verbleibt es in Wahrheit bei landesrechtliche
http://basiszinssatz.info
Basiszinssatz: Berechnung von Verzugszinsen und Informationen zum aktuellen Basiszinssatz.
http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-30491.html
2003 BGB durch das Nachlassgericht erfolgen soll. Ich hab davon Null Ahnung, es noch nie gehabt. Lt. § 2003 BGB kann ich diese Aufgabe doch aber an einen Notar vergeben oder sehe ich das falsch? MUSS ich das persönlich machen, wenn es so beantragt ist od
https://www.zip-online.de/heft-15-2003/zip-2003-664-haftung-der-gbr-fuer-ihre-g...
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss sich zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer (geschäftsführenden) Gesellschafter entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen. 2. Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich au