§ 2000 BGB, Unwirksamkeit der Fristbestimmung
Paragraph 2000 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Bestimmung einer Inventarfrist wird unwirksam, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. Während der Dauer der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so bedarf es zur Abwendung der unbeschränkten Haftung der Inventarerrichtung nicht.


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BAG BGB § 620 Aufhebungsvertrag, §§ 305 , 242 , § 620 Probearbe

http://www.landmaschinenverband-nb.de/_data/S009/anlagen/K%C3%BCndigung.doc
2000 - 7 AZR 48/99 - AP Nr. 16 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag = BAG 93, 162). 3. Der Aufhebungsvertrag ist auch nicht wegen Umgehung der zwingenden Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Hinblick darauf rechtsunwirksam, dass im Zeitpunkt der verein


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23 II 2 ARB 2000 ist iSd § 305c II BGB - Bayern.Recht

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25.11.2015 - BGB § 305c II. Leitsatz: 1. Die Regelung des § 23 I 2 ARB 2000 ist unklar iSd § 305c II BGB. Sie schließt Deckungsschutz für einen Rechtsstreit aus der Vermietung der Immobilie nicht aus, wenn es sich dabei um eine lediglich private Vermögen

Aus dem Leben eines 100-Jährigen – Das BGB hatte Geburtstag

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32 -. Nr. 2/2000. Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder verändert. In der heutigen Zeit haben die meisten eine kur- ze Verfallszeit. Dass es auch anders geht, zeigt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Seit nunmehr einhundert Jahren

Die modernen Vertragstypen und das BGB

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Die modernen Vertragstypen und das BGB. Antrittsvorlesung an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe am 18.01.2000. I. Das BGB zwischen 1900 und 2000. 1. Das BGB im Jahr 1900 a) Die Welt der Jahrhundertwende b) Theoretische Prinzipien des BGB

Zur Wahrung der Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 BGB ge

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nügt unter den Voraussetzungen des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB ... Der am 11.05.2000 geborene Antragsteller begehrt Prozesskos- ... 203 und 206 BGB. Dabei handelte es sich um die Regelungen zur Hemmung der Verjährung aus tatsächlichen Gründen (§ 203. BGB a.F

Prof. Dr. G. Schiemann BGB I Literaturblatt 1. Kommentare Staudinger ...

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Aufl. ab 2000 zum BGB. Zitierweise: MünchKomm-Bearbeiter, § ... Rz. ... Reichsgerichtsräte-. Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar hrsg. von Mitgliedern des. Kommentar. Bundesgerichtshofs, 12. Aufl. ab 1974. Zitierweise: RGRK-Bearbeiter, § ... Rz. ... Er


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Bürgerliches Gesetzbuch

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Bürgerliches Gesetzbuch 1999 (BGBl I S. 1642 - Überweisungsgesetz). Bürgerliches Gesetzbuch 2000 (BGBl I S. 330). Bürgerliches Gesetzbuch 2000 (BGBl I S. 333). Bürgerliches Gesetzbuch 2000 (BGBl I S. 897 und 1139 = Einfügung eines Satzes hinter § 361a II

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2000 Unwir ... / 1 ...

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Rz. 7 Liegen die unter den Rn 3–6 genannten Voraussetzungen vor, kann der Erbe sein Recht zur Beschränkung der Haftung nicht (mehr) durch den fruchtlosen Ablauf einer Inventarfrist nach § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Hatte der Erbe aber bereits vor de

Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz ...

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Inkrafttreten BGB, HGB, BGB § 288 (1) S. 1 aF, HGB § 352 (1) S. 1 aF. 01.01.1900 -> 31.12.1999, 4 %, 5 %. Inkrafttreten DÜG, DÜG § 1. 01.01.1999 -> 30.04.1999, 2,50 %, 4 %, 5 %. 01.05.1999 -> 31.08.1999, 1,95 %, 4 %, 5 %. 01.09.1999 -> 31.12.1999, 1,95 %

Fassung § 288 BGB a.F. bis 29.07.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v ...

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29.07.2014 - Text § 288 BGB a.F. in der Fassung vom 29.07.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1218)

Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen ...

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Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: BGB, Band 1: Allgemeiner Teil 1. §§ 1 - 103 BGB, 2000, Buch, Kommentar, 978-3-17-015792-7, portofrei.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 4: Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben › § 2000

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2000 BGB
    § 2000 Abs. 1 BGB oder § 2000 Abs. I BGB

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