Auf den Lauf der Inventarfrist und der im § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 entsprechende Anwendung.
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https://www.audimax.de/fileadmin/hausarbeiten/jura/Seminararbeit-jura-Das-Erbre...
Erbersatzanspruch zustand, konnten sie auch durch die Streichung der §§ 1934a-e ff. BGB a. F. durch das ErbGleichG keine erbrechtliche Stellung erlangen. Durch Art. 14 § 14 KindRG (16. 12. 1997) ist aber für die Zeit nach Inkrafttreten dieses. Gesetzes d
http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/rm/verjahrungaltansprwm.pdf
nach § 134 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG unwirksamen, zunächst nur mündlich erteilten Vollmacht abgeschlossen war. Obwohl die Darlehensnehmer die Darle- hensvaluta nicht selbst erhalten hatten, zahlten sie im Jahr 1997 das Darlehen zu- rück. Nachdem sie im
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Brox-Allgemeiner-Teil-BGB-9783800641413...
Zeitpunkt zur Bestimmung der Sittenwidrigkeit nach § 138 I BGB, AcP 197 (1997), 1; Timm, Außen- wirkungen vertraglicher Verfügungsverbote?, JZ 1989, 13; Schnabl, Das Ende der Sittenwidrigkeit sog. Geliebtentestamente?, Jura 2009, 161; Schreiber, Veräußer
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-06050?all=False
29.02.2016 - aa) Für etwaige Nutzungen bis einschließlich 1997 folgt dieses Ergebnis unmittelbar aus den §§ 197, 201. BGB a. F. i. V. m. Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB. Wegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB aF ist der Anspruch für das Jahr 1997
http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_zum_Sachenrecht_EBV.pdf
23.07.2003 - Aufl. 1993, § 986 RN 3; Müller, Sachenrecht,. 4. Aufl. 1997 RN 435; BGHZ 10, 69 (72) (→ aber § 242 BGB). – Die Anwartschaft soll den Eigentumserwerb sichern. Das kann sie auch dann noch, wenn die Sache dem Eigentümer zunächst zurück gegeben
http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBalleFassungen.htm
Bürgerliches Gesetzbuch 1996 (BGBl I S. 2090). Bürgerliches Gesetzbuch 1997 (BGBl I S. 1430). Bürgerliches Gesetzbuch 1997 (BGBl I S. 2846). Bürgerliches Gesetzbuch 1997 (BGBl I S. 2942 - KindRG). Bürgerliches Gesetzbuch 1997 (BGBl I S. 2968). Bürgerlich
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wichtiger-rechtsents...
Zusammenfassung Eine Formularklausel, wonach die Rechtsfolge des § 568 BGB a. F. (§ 545 BGB n. F.) im Falle der Vertragsfortsetzung nicht gelten soll, entfaltet keine Rechtswirkung, wenn sie so formuliert wird, daß sie für einen rechtlich nicht vorgebild
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1997
Auf den Lauf der Inventarfrist und der im § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 entsprechende Anwendung. Zu § 1997: Neugefasst durch G vom 9. 12. 2004 (BGBl I S. 3214). § 1996 BGB, B
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1997-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1997 BGB Hemmung des Fristablaufs - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.beck-shop.de/diederichsen-wagner-bgb-klausur/productview.aspx?produc...
Diederichsen, Wagner, Die BGB-Klausur, 1997, Buch, Lehrbuch/Studienliteratur, 978-3-406-43194-4, portofrei.