(1) War der Erbe ohne sein Verschulden verhindert, das Inventar rechtzeitig zu errichten, die nach den Umständen gerechtfertigte Verlängerung der Inventarfrist zu beantragen oder die in Absatz 2 bestimmte Frist von zwei Wochen einzuhalten, so hat ihm auf seinen Antrag das Nachlassgericht eine neue Inventarfrist zu bestimmen.
(2) Der Antrag muss binnen zwei Wochen nach der Beseitigung des Hindernisses und spätestens vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Ende der zuerst bestimmten Frist gestellt werden.
(3) Vor der Entscheidung soll der Nachlassgläubiger, auf dessen Antrag die erste Frist bestimmt worden ist, wenn tunlich gehört werden.
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12.11.2003 - Erwerber des herrschenden/begünstigten Grundstücks nach §§ 1103 Abs. 1, 96 BGB. (BGHZ 37, 147, 152). Der BGH unterscheidet insoweit zwischen dem dinglichen. Vorkaufsrecht, das für alle Verkaufsfälle bestellt ist und den Rechten, die sich aus
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02.03.2017 - 651i Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)1 erlaubt vor Reisebeginn den jederzeitigen ... ber in § 651i Absatz 2 BGB einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung vorgesehen, die ... 310/94]; AG Leverkusen RRa 1996, 253 = NJW-RR 19
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreu...
und der Erkrankung des Betreuers, also solche Fälle, in denen der Betreuer in der Ausübung seines Betreueramtes verhindert ist. Es muß zur Fortsetzung der Betreuungsarbeit ein Stellver- treter eingesetzt werden. A) Vom Gericht eingesetzter Vertreter. Als
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http://www.vdai.de/rechtsprechung/urteile/GewerbeR/1.1_33c-bis-33i-GewO/OLG-Cel...
20.03.1996 - Oberlandesgericht Celle, Urt. v. 20.03.1996 – 13 U 146/95 ... etwaigen Bereicherungsanspruch stehe die Vorschrift des § BGB § 817 S. 2 BGB entgegen, weil dem Kl. ebenfalls ein ... resultierende Rückforderungsanspruch des Kl. aus § BGB § 812
http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBalleFassungen.htm
Bürgerliches Gesetzbuch 1995 (BGBl I S. 1050). Bürgerliches Gesetzbuch 1995 (BGBl I S. 1250). Bürgerliches Gesetzbuch 1996 (BGBl I S. 222). Bürgerliches Gesetzbuch 1996 (BGBl I S. 990). Bürgerliches Gesetzbuch 1996 (BGBl I S. 1019). Bürgerliches Gesetzbu
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1996-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1996 BGB Bestimmung einer neuen Frist - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.lpb-bw.de/publikationen/stadtfra/frauen4.htm
Das BGB nimmt von dem Leitbild der Hausfrauenehe Abschied und verzichtet auf die Vorgabe von Ehemodellen. - Bei Eheschließung ... Bonn 1989, S. 11 / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zukunft schaffen. Gleichberechtigung
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um die Versäumung einer nach den §§ 1994, 1995 oder nach § 1996 BGB selbst bestimmten Frist handelt. Die Bestimmung lässt damit eine neuerliche Wiedereinsetzung durch wiederholte Bestimmung einer Frist zu. In je
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigungsschutz-564b-bgb-mit-...
Zusammenfassung Am 1.3.1996 ist das Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht vom 21.1.1996 (BGBl. I S. 222) in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll insbesondere der Dachgeschoßausbau und die Aufstockung von Gebäuden erleic