§ 1980 BGB, Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens
Paragraph 1980 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen außer Betracht.


(2) Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich. Als Fahrlässigkeit gilt es insbesondere, wenn der Erbe das Aufgebot der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl er Grund hat, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen; das Aufgebot ist nicht erforderlich, wenn die Kosten des Verfahrens dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnismäßig groß sind.


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Präsentationen zum Paragraphen

Nachlassinsolvenzverfahren

http://www.insolvencycourts.org/DL/Besonderheiten_des_Nachlassinsolvenzverfahre...
07.05.2013 - Der Tod des Schuldners. Kosten-stundung,. PKH. 4. Wesen der Nachlassinsolvenz. Es gelten die Vorschriften der §§ 315 ff. InsO, ergänzt durch die allgemeinen Regeln des Regelinsolvenzverfahrens. Hinzu kommen die Nachlassinsolvenz betreffenden


PDF Dokumente zum Paragraphen

Nachlassinsolvenzverfahren - Schultze & Braun

https://www.schubra.de/downloads/broschueren/0079_Nachlassinsolvenzverfahren.pdf
Antragspflicht (§ 1980 BGB). • Pflicht zur unverzüglichen Antragsstellung, sobald Kenntnis von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. • auch bei fahrlässiger Unkenntnis (§ 1980 II BGB) + Vermei dung durch Beantragung eines Aufgebots i.S.v. § 19

Art. Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.inp.jura.uni-koeln.de/sites/inp/user_upload/Art._Bu__rgerliches_Gese...
März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15.2.1982 zur Koor- dinierung börsenrechtlicher Vorschriften (Bör ... Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die Deut- sche Zivilrechtskodifikation. 1. Politische Ausgangslage ... krafttreten des BGB am 1.1.1900 auch di

Die Rechtsbeziehungen zwischen Sport- veranstaltern und Zuschauern

https://epub.uni-regensburg.de/27523/1/ubr13632_ocr.pdf
Kommentar (MünchKomm)-Sö//wer, BGB (1980), § 611 Rdnr. 102; Mün- chener Kommentar (MünchKomm)-Soergel,. B G B (1980), § 631 Rdnr. 57;. Reichert, Grundriß des Sportrechts und des Sporthaftungsrechts (1968),. S. 226; Erman-H.H.. Seiler, B G B (7. A u f l .

Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts - Ruhr-Universität ...

http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.pdf
Nachlassinsolvenzverfahrens herbeiführen (§§ 1980, 1981 BGB). Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren seit Annahme der Erbschaft gestellt werden. Dies kommt in. Betracht, wenn Privatvermögen oder Nachlass überschuldet sind. Mehrere Erben haften als Ges

Veröffentlichungen Prof. Dr. Dr. hc Ulrich Spellenberg ... - Zivilrecht IV

http://www.zivilrecht4.uni-bayreuth.de/de/team/Ehemaliger_Lehrstuhlinhaber/Spel...
Staudinger, Kommentar zum BGB, Einführungsgesetz zum BGB, Internationales ... Die sog. Testamentsaushöhlung und die §§ 2287, 2288 BGB. ... ZVglRWiss 79 (1980), 89-131. 8. Das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen als Kein eines euro


Webseiten zum Paragraphen

§ 1980 BGB Antrag auf Eröffnung des ... - Erbrecht Ratgeber

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1980-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1980 BGB Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Nachlassinsolvenzverfahren - Erbenhaftung vermeiden

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/nachlassinsolvenzverfahren.h...
Bei einer bloß drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ebenfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren in die Wege geleitet werden, § 320 InsO (Insolvenzordnung). § 1980 Abs. 2 BGB verschärft für den Erben sogar die Pflicht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfa

BGB § 1980 Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1980/
20.07.2017 - 1980 Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. (1) 1Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantrag

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1980 Antrag auf ...

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Diese Regelung sollte der Berater des Erben beachten und im Zweifelsfall für den Fall unklarer Nachlassverhältnisse dem Erben die Empfehlung erteilen, möglichst frühzeitig einen Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung zu stellen. Für Nachlasspfleger

Haftung des Erben - Rat vom Fachanwalt | Erbrecht München

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Die Schulden bleiben bestehen und gehen als Teil des Nachlassvermögens gemäß § 1967 BGB auf den Erben über. .... muss der Erbe unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht (§ 315 InsO) beantragen (§ 1980 BGB), andernfa


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3: Beschränkung der Haftung des Erben › § 1980

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1980 BGB
    § 1980 Abs. 1 BGB oder § 1980 Abs. I BGB
    § 1980 Abs. 2 BGB oder § 1980 Abs. II BGB

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