§ 1979 BGB, Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
Paragraph 1979 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche.


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Lösungshinweise zu Fall 1 der Klausur im Bürgerlichen Recht ...

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Die Rechtsbeziehungen zwischen Sport- veranstaltern und Zuschauern

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problem s auch BVerwG NJW 1979, 2265; K Schmidt NJW 1979, 2239; BGHZ 85,. 84, 89. 4 Das BGB stellt nur negativ fest, dass andere als wirtschaftliche inländische Vereine durch staatliche Verleihung die Rechtsfähigkeit nicht erlangen können. Die Bedin- gun


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Nicht anwendbar ist § 1979 BGB, wenn der Erbe allen Nachlassgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet (§ 2013 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei unbeschränkter Haftung tritt der Erbe auch nicht gem. § 326 Abs. 2 InsO in die Rechtsstellung des Gläubigers ein. Dass der

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Gesetzestext § 1979 BGB Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

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Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung.

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1979 BGB
    § 1979 Abs. 1 BGB oder § 1979 Abs. I BGB

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