§ 1905 BGB, Sterilisation
Paragraph 1905 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Besteht der ärztliche Eingriff in einer Sterilisation des Betreuten, in die dieser nicht einwilligen kann, so kann der Betreuer nur einwilligen, wenn

1.
die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht,
2.
der Betreute auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird,
3.
anzunehmen ist, dass es ohne die Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen würde,
4.
infolge dieser Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren zu erwarten wäre, die nicht auf zumutbare Weise abgewendet werden könnte, und
5.
die Schwangerschaft nicht durch andere zumutbare Mittel verhindert werden kann.
Als schwerwiegende Gefahr für den seelischen Gesundheitszustand der Schwangeren gilt auch die Gefahr eines schweren und nachhaltigen Leides, das ihr drohen würde, weil betreuungsgerichtliche Maßnahmen, die mit ihrer Trennung vom Kind verbunden wären (§§ 1666, 1666a), gegen sie ergriffen werden müssten.


(2) Die Einwilligung bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Die Sterilisation darf erst zwei Wochen nach Wirksamkeit der Genehmigung durchgeführt werden. Bei der Sterilisation ist stets der Methode der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zulässt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Stellungnahme

http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/toensmeyer-stellungnahme-intersexualitaet.p...
Darüber hinaus ist für die Auslegung des § 1631c BGB auch dessen Entstehungsgeschichte von. Bedeutung. Parallel zu dieser Vorschrift trat mit der Einführung des Betreuungsrechts im Jahr. 1992 in das Bürgerliche Gesetzbuch § 1905 BGB in Kraft. § 1905 BGB

Pflichten des Betreuers der Betreuerin

https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
Abs. 1 BGB). • Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen (analog zu § 1904 BGB – so das OLG. Frankfurt am Main, Beschluß vom 15.7.98, BtPrax 1998, 186). • Einwilligung in eine Sterilisation (§ 1905 Abs. 2 BGB). • Eine Unterbringung des Betreuten, die

BGB § 1896 Voraussetzungen BGB § 1897 Bestellung einer ...

http://www.hospiz-andernach-pellenz.de/pdf/Bgb_Betreuungsrecht.pdf
BGB § 1905 Sterilisation. (1) Besteht der ärztliche Eingriff in einer Sterilisation des Betreuten, in die dieser nicht einwilligen kann, so kann der Betreuer nur einwilligen, wenn. 1. die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht,. 2. der

Zwangssterilisation - Behindertenbeauftragte

https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Downloads/DE/20170426_Position...
26.04.2017 - Zudem ist in § 1905 BGB für. Volljährige bei Einwilligungsunfähigkeit ein Verbot geregelt worden, das nur. Ausnahmen bei Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit einer Schwang

Betreuungsrecht in Kürze – Ein Ritt durch das Betreuungsrecht ...

http://nuernberg-fuerther.anwaltverein.de/files/media/downloads/Betreuungsrecht...
28.01.2018 - ... Errichtung eines Testaments; vgl. §§ 1304,. 1311 BGB und § 2064 BGB. ▷ Einwilligung in die Sterilisation. ▷ Aus § 1899 Abs. 2 BGB: „(2) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des. Betreuten ist stets ein besonde


Webseiten zum Paragraphen

§ 1905 BGB Sterilisation Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93566.htm
(1) Besteht der ärztliche Eingriff in einer Sterilisation des Betreuten, in die dieser nicht einwilligen kann, so kann der Betreuer nur einwilligen, wenn 1. die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht, 2. der Betreute auf Dauer.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1905 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Besteht der ärztliche Eingriff in einer Sterilisation des Betreuten, in die dieser nicht einwilligen kann, so kann der Betreuer nur einwilligen, wenn 1. die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht, 2. der Betreute auf

Sterilisation – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Sterilisation
27.12.2015 - Wegen der Schwere des Eingriffs in die körperliche Integrität und die gesamte Lebensführung knüpft § 1905 BGB die Einwilligung des hierfür besonders bestellten Betreuers in die Sterilisation des selbst nicht einwilligungsfähigen Betreuten un

Für eine Streichung des § 1905 BGB - Bundesanzeiger Verlag

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/aktuelles/aktuelle-meldungen/new...
27.10.2017 - Der Fachausschuss „Freiheits- und Schutzrechte“ der staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 Behindertenrechtskonvention fordert in seinem Positionspapier zur Zwangssterilisation die vollständige Streichung von § 1905 BGB. Die Verfas

LG Fulda, Beschluss vom 17. März 2011 - Az. 5 T 13/11 - openJur

https://openjur.de/u/613029.html
17.03.2011 - Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 1905 BGB nicht vorliegen würden. Zwar habe der Betroffene erklärt, sich keine Kinder zu wünschen. Zudem liege nach dem Gutachten des Dr. N.N. eine dauerhafte Einwilligungsunfäh


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 2: Rechtliche Betreuung › § 1905

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1905 BGB
    § 1905 Abs. 1 BGB oder § 1905 Abs. I BGB
    § 1905 Abs. 2 BGB oder § 1905 Abs. II BGB

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