(1) Der vom Betreuungsgericht Ausgewählte ist verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen, wenn er zur Betreuung geeignet ist und ihm die Übernahme unter Berücksichtigung seiner familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zugemutet werden kann.
(2) Der Ausgewählte darf erst dann zum Betreuer bestellt werden, wenn er sich zur Übernahme der Betreuung bereit erklärt hat.
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http://www.trempel.de/downloads/japan.doc
BGB (1898/1945). - die anhaltende "demokratische Periode" seit 1945. Die wesentlichen Veränderungen erfuhr das japanische Ehe- und Familienrecht hierbei seit 1945, in dem die historisch überkommenen ethischen Grundvorstellungen der japanischen Werteordnu
http://www.hospiz-andernach-pellenz.de/pdf/Bgb_Betreuungsrecht.pdf
BGB § 1898 Übernahmepflicht. (1) Der vom Vormundschaftsgericht Ausgewählte ist verpflichtet, die Betreuung zu über- nehmen, wenn er zur Betreuung geeignet ist und ihm die Übernahme unter Berücksich- tigung seiner familiären, beruflichen und sonstigen Ver
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/0700/drucksache-15-0754.pdf
01.02.2014 - verständnis mit der Übernahme der Betreuung besteht (§ 1898 Abs. 2 BGB). 6. Welche Tätigkeiten haben die Betreuerinnen und Betreuer vorher schwerpunktmäßig ausgeübt ? Bei der Bestellung von Familienmitgliedern als ehrenamtliche Betreuerin od
https://www.soldan.de/media/pdf/40/17/b5/9783170213920_LP.pdf
anwendbaren Vorschriften der §§ 1632–1908 k. BGB. Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 1632, 1698a, 1698b BGB. Vorbemerkungen. 1. Übersicht. Das BGB kennt verschiedene Formen der Wahrnehmung fremder ..... Pflicht zur Übernahme einer Betreuung (vgl § 1898 Abs 2 BG
http://www.tv-rheinfelden.de/Diverses/Vorstand-Geschaeft.pdf
Geschäftsführender Vorstand TV Rheinfelden 1898 eV. Vorsitzender Sport. Vorsitzende Verwaltung. Vorsitzender Veranstaltungen. Thomas Rist. Ina Heidemann. Klaus Romeike. Thomas.Rist@TV-Rheinfelden.de. Ina.Heidemann@TV-Rheinfelden.de. Klaus.Romeike@TV-Rhei
https://www.hrgdigital.de/.download/pdf/buergerliches_gesetzbuch.pdf
752-765 www.HRGdigital.de/HRG.buergerliches_gesetzbuch. Bürgerliches Gesetzbuch. Das BGB v. 18.08.1896 regelt seit seinem Inkrafttreten am 01.01.1900 die zentralen Bestandteile des ..... dem BGB für die. Zivilgesetzgebung in Japan 1898, China 1912, Brasi
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93558.htm
(1) Der vom Betreuungsgericht Ausgewählte ist verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen, wenn er zur Betreuung geeignet ist und ihm die Übernahme unter Berücksichtigung seiner familiären, beruflichen und sonstigen.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Pflicht_zur_Betreuungs%C3%BC...
14.04.2009 - Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen, wenn sie zur persönlichen Betreuung der betroffenen Person geeignet ist und die Übernahme zugemutet werden kann (§ 1898 BGB ). Hierzu werden sonstige, insbesonder
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-3/Titel-2/Uebernahmepflicht
1898 Übernahmepflicht. (1) Der vom Betreuungsgericht Ausgewählte ist verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen, wenn er zur Betreuung geeignet ist und ihm die Übernahme unter Berücksichtigung seiner familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zuge
https://www.brennecke-partner.de/1898-BGB-Uebernahmepflicht_62604
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Das BGB in der Fassung der BUNDESRATSVORLAGE -historisches Original 1898- | eBay!