(1) Der Vormund kann den Mündel nicht vertreten:
(2) Die Vorschrift des § 181 bleibt unberührt.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_12.ppt...
12.02.2015 - Bei Verstoß: Schwebende Unwirksamkeit wegen Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 177 BGB. – Ausweg: Bestellung eines Pflegers nach § 1909 BGB. (Vertretungsmacht des Pflegers folgt aus §§ 1915, 1793. Abs. 1 S. 1 BGB), nicht: § 1678 BGB! – Sowe
http://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2013_01/BRJ_019_2013_H...
weise konnte daher als »Einzelbetrachtungslehre« gekenn- zeichnet werden. Sie kam im Ergebnis ohne die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Wirksamkeit beider Rechtsge- schäfte (§§ 1909, 1629 II 1, 1795, 181 BGB). II. Etablierung der Gesamtbetrachtung
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_21.pdf
1629 BGB. Einschränkung der Vertretungsmacht des Vaters? (1) Gem. § 1629 II i.V.m. § 1795 BGB. Hier: (-). (2) Gem. § 1643 I i.V.m. §§ 1821, 1822 BGB? Hier: vormundschaftsgerichtliches Genehmigungserfordernis gem. § 1643 I i.V.m. 1821 I Nr. 1 BGB? Bestell
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 BGB der gesetzlichen Vertretungsmacht der Eltern ziehen. § 1795 BGB bezieht sich dabei auf Konstellationen, in denen es abstrakt zu kollidierenden. Interessen kommen kann.20 In diesen Fällen ist der gesetzliche Vertreter von der
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/812f7c13-18b5-4373-a94b-39e989f2eba3/1258.pdf
24.03.2002 - BGB §§ 1629, 1795, 181. Vermächtniserfüllung zugunsten eines Minderjährigen; lediglich rechtlicher Vorteil; Be- stellung eines Ergänzungspflegers. I. Sachverhalt. Der Erblasser (E) hat seine Ehefrau (F) zur Alleinerbin eingesetzt. Sie ist mi
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1795-1797&ag=6597
1. bei einem Rechtsgeschäft zwischen seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder einem seiner Verwandten in gerader Linie einerseits und dem Mündel andererseits, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit b
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1795/
20.07.2017 - Untertitel 2: Führung der Vormundschaft. § 1795 Ausschluss der Vertretungsmacht. (1) Der Vormund kann den Mündel nicht vertreten: bei einem Rechtsgeschäfte zwischen seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder einem seiner Verwandten in gerad
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?33953-%C2%A7-1795-BGB
26.01.2009 - 1795 BGB. Liebe Betreuungsrechtspfleger, ich bin noch nicht allzulange Zeit in die Betreuung "gewechselt worden" und habe zur Zeit folgendes Problem zur Entscheidung: Sohn ist Betreuer für den Vater. Der Betroffene hatte vor der Betreuung se
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Bringt das Rechtsgeschäft dem Mündel nur rechtliche Vorteile, so findet die Norm keine Anwendung (BGHZ 59, 236, 240; Staud/Veit § 1795 Rz 14 mwN). Eine allgemeine Befreiung des Vormunds von diesem Verbot durch das FamG (BayOblG BtPrax 04, 69) oder durch
http://www.juraindividuell.de/klausuren/grosser-bgb-schein-klausurfall-zum-181-...
13.03.2010 - 1795 II, 181 BGB (ratio: Vermeidung von Interessenkollisionen): § 1795 I (-); §§ 1795 II, 181 BGB: Selbstkontrahieren (+): Ausnahme wegen bloßer Erfüllung einer Verbindlichkeit, § 181 BGB a.E.? Hier Verbindlichkeit des V gegenüber S aus Sche