§ 1795 BGB, Ausschluss der Vertretungsmacht
Paragraph 1795 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Vormund kann den Mündel nicht vertreten:

1.
bei einem Rechtsgeschäft zwischen seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder einem seiner Verwandten in gerader Linie einerseits und dem Mündel andererseits, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht,
2.
bei einem Rechtsgeschäft, das die Übertragung oder Belastung einer durch Pfandrecht, Hypothek, Schiffshypothek oder Bürgschaft gesicherten Forderung des Mündels gegen den Vormund oder die Aufhebung oder Minderung dieser Sicherheit zum Gegenstand hat oder die Verpflichtung des Mündels zu einer solchen Übertragung, Belastung, Aufhebung oder Minderung begründet,
3.
bei einem Rechtsstreit zwischen den in Nummer 1 bezeichneten Personen sowie bei einem Rechtsstreit über eine Angelegenheit der in Nummer 2 bezeichneten Art.


(2) Die Vorschrift des § 181 bleibt unberührt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Familienrecht Vorlesung 12 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_12.ppt...
12.02.2015 - Bei Verstoß: Schwebende Unwirksamkeit wegen Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 177 BGB. – Ausweg: Bestellung eines Pflegers nach § 1909 BGB. (Vertretungsmacht des Pflegers folgt aus §§ 1915, 1793. Abs. 1 S. 1 BGB), nicht: § 1678 BGB! – Sowe

Die Bestimmung rechtlicher Vorteilhaftigkeit bei Eltern-Kind-Geschäften

http://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2013_01/BRJ_019_2013_H...
weise konnte daher als »Einzelbetrachtungslehre« gekenn- zeichnet werden. Sie kam im Ergebnis ohne die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Wirksamkeit beider Rechtsge- schäfte (§§ 1909, 1629 II 1, 1795, 181 BGB). II. Etablierung der Gesamtbetrachtung

Fall 21: "Grundschulden für den Sohn" (nach BGH NJW 1998, 453)

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_21.pdf
1629 BGB. Einschränkung der Vertretungsmacht des Vaters? (1) Gem. § 1629 II i.V.m. § 1795 BGB. Hier: (-). (2) Gem. § 1643 I i.V.m. §§ 1821, 1822 BGB? Hier: vormundschaftsgerichtliches Genehmigungserfordernis gem. § 1643 I i.V.m. 1821 I Nr. 1 BGB? Bestell

Familienrecht WS 2015/2016 § 15 Elterliche Sorge

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 BGB der gesetzlichen Vertretungsmacht der Eltern ziehen. § 1795 BGB bezieht sich dabei auf Konstellationen, in denen es abstrakt zu kollidierenden. Interessen kommen kann.20 In diesen Fällen ist der gesetzliche Vertreter von der

Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/812f7c13-18b5-4373-a94b-39e989f2eba3/1258.pdf
24.03.2002 - BGB §§ 1629, 1795, 181. Vermächtniserfüllung zugunsten eines Minderjährigen; lediglich rechtlicher Vorteil; Be- stellung eines Ergänzungspflegers. I. Sachverhalt. Der Erblasser (E) hat seine Ehefrau (F) zur Alleinerbin eingesetzt. Sie ist mi


Webseiten zum Paragraphen

§§ 1795 bis 1797 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=1795-1797&ag=6597
1. bei einem Rechtsgeschäft zwischen seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder einem seiner Verwandten in gerader Linie einerseits und dem Mündel andererseits, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit b

BGB § 1795 Ausschluss der Vertretungsmacht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1795/
20.07.2017 - Untertitel 2: Führung der Vormundschaft. § 1795 Ausschluss der Vertretungsmacht. (1) Der Vormund kann den Mündel nicht vertreten: bei einem Rechtsgeschäfte zwischen seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder einem seiner Verwandten in gerad

§ 1795 BGB - Rechtspflegerforum

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?33953-%C2%A7-1795-BGB
26.01.2009 - 1795 BGB. Liebe Betreuungsrechtspfleger, ich bin noch nicht allzulange Zeit in die Betreuung "gewechselt worden" und habe zur Zeit folgendes Problem zur Entscheidung: Sohn ist Betreuer für den Vater. Der Betroffene hatte vor der Betreuung se

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1795 – Au ... / A ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Bringt das Rechtsgeschäft dem Mündel nur rechtliche Vorteile, so findet die Norm keine Anwendung (BGHZ 59, 236, 240; Staud/Veit § 1795 Rz 14 mwN). Eine allgemeine Befreiung des Vormunds von diesem Verbot durch das FamG (BayOblG BtPrax 04, 69) oder durch

Klausurfall zum § 181 BGB - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/klausuren/grosser-bgb-schein-klausurfall-zum-181-...
13.03.2010 - 1795 II, 181 BGB (ratio: Vermeidung von Interessenkollisionen): § 1795 I (-); §§ 1795 II, 181 BGB: Selbstkontrahieren (+): Ausnahme wegen bloßer Erfüllung einer Verbindlichkeit, § 181 BGB a.E.? Hier Verbindlichkeit des V gegenüber S aus Sche


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1795

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1795 BGB
    § 1795 Abs. 1 BGB oder § 1795 Abs. I BGB
    § 1795 Abs. 2 BGB oder § 1795 Abs. II BGB

  • Werbung