§ 1755 BGB, Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
Paragraph 1755 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berührt; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche.


(2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein.


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Formulierungsvorschläge aus diesem Heft

http://www.dnotv.de/wp-content/uploads/Formulierungsvorschlge6-2017.docx
Ich wurde darüber belehrt, dass nach § 1755 BGB mit der Annahme als Kind das Verwandtschaftsverhältnis meines Kindes zu seinen Verwandten erlischt. Das gleiche gilt für die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere für Unterhalts- und Erb

Unterhaltspflicht Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom ...

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1578b BGB hat damit eine die Haftung begrenzende Funktion. Die U. bei Verwandtschaft in gerader Linie (also keine U. zwischen Geschwistern und Verschwägerten) besteht auch bei einer durch Adoption (→ Annahme als Kind) begründeten rechtlichen Verwandtscha


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Leitsatz: Wird eines von zwei leiblichen ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/21UF0581.11.pdf
Wird eines von zwei leiblichen minderjährigen Geschwistern adoptiert, erlischt nach § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB das wechsel- seitige Umgangsrecht gemäß § 1685 Abs. 1 BGB. Ein Umgangsrecht des nicht adoptierten Geschwisters ergibt sich weder aus einer analog

Anlage zu XIV/1 und zu XIV/2 - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2F3406DBAT_MiZi_A2...
der andere Elternteil (mit) sorgeberechtigt war und verstorben ist (§§ 1741, 1755. Absatz 2 BGB),. □ Adoption eines Minderjährigen durch Verwandte oder Verschwägerte (§§ 1741,. 1756 Absatz 1 BGB),. □ Adoption eines Minderjährigen durch den Ehegatten eine

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 9 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Erbrecht-1922-2385-BeurkG-27-35-BGB-...
von. Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Prof. Dr. Christoph Ann, Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen, Prof. em. Dr. Wolfgang Grunsky, Dr. Walter Hagena, Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Wolfgang Küpper, Prof. Dr. Knut Werner Lange, Prof. em. Dr. Dieter. Leipold, Dr. Jörg Mayer

Fax - Abfrage Gutachten - DNotI

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/8b8b92d2-55ee-4697-a830-c0e9a0c2eeeb/1203.pdf
14.06.2004 - 1 i.V.m. 1755 Abs. 1 BGB die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen würden (vgl. aber. § 1755 Abs. 2 BGB). § 1772 BGB enthält allerdings keinen Verweis auf § 1757 BGB, der die Namensführung des Kindes nach der Adoption regelt. Dies

mehr. - Adoptionsinfo

http://www.adoptionsinfo.de/1101.pdf
20.12.2010 - Die am xx.xx.2010 in P. geborene B. (Geburtseintrag Nr. xx Standesamtes P.) wird von der. Annehmenden als Kind angenommen. Die Name der Angenommenen bleibt unverändert. Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 7 LPartG, §§ 1754 Abs. 1 und 3, 1755 Abs. 2 BG


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1755 – Erlöschen ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. 2Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, ins

Adoptionsrecht - Erbrecht-heute.de

http://www.erbrecht-heute.de/Adoptionsrecht.html
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass im Zuge der Adoption die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seiner leiblichen Familie gemäß § 1755 BGB erlöschen. Gleichzeitig existieren in diesem Zusammenhang aber auch einige Ausnahmeregelunge

§ 1755 BGB Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93430.htm
(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind,

Minderjährigenadoption §§ 1741 ff BGB | Rechtsanwalt Erbrecht

https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/...
Im Gesetz wird die Minderjährigenadoption als Annahme Minderjähriger bezeichnet und ist in den §§1741 ff BGB geregelt. Die Wirkungen der Annahme Minderjähriger sind in § 1754 BGB und in §1755 BGB geregelt: § 1754 Wirkung der Annahme (1) Nimmt ein Ehepaar

Zitierungen von § 1755 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/v93430.htm
Zitierungen von § 1755 BGB Bürgerliches Gesetzbuch.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 7: Annahme als Kind › Untertitel 1: Annahme Minderjähriger › § 1755

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1755 BGB
    § 1755 Abs. 1 BGB oder § 1755 Abs. I BGB
    § 1755 Abs. 2 BGB oder § 1755 Abs. II BGB

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