(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
(2) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
(3) Ruht die elterliche Sorge der Mutter nach § 1751 Absatz 1 Satz 1, so gilt der Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 als Antrag nach Absatz 2. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
(4) Den Anträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.
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http://www.kinderschutz-thueringen.de/fileadmin/user_upload/Download-Daten/News...
Das Gleiche gilt für §§ 1628, 1630 Abs. 3 BGB. §§ 1628, 1630 Abs. 3, 1671 BGB sind Antragsverfahren! Viele Themen für Arbeitskreise „Frühe Hilfen“, „Kinderschutz. Materielle Rechtsgrundlagen. Auslegung des unbestimmten Begriffs des „Kindeswohls“ und der
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1671, 1666 BGB. 1. Wenngleich die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil für den anderen Elternteil - spiegelbildlich - einen kompletten Sorgerechtsentzug bedeutet, genügt es, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl (schlicht) besser entspricht als
https://www.finger-frankfurt.de/pdf/1671.pdf
1671 BGB, FamRZ. 1985, 662; ders. (Hrsg.), 5 Jahre gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung. – Bericht über das Symposium in München am 3. 11. 1987 im Staatsinstitut für. Frühpädagogik und Familienforschung, 1989; Fthenakis/Niesel/Kunze, Ehescheidu
http://www.lets-goerg.de/dokumente/1666vs1671.pdf
BGB. § 1671. Gerichtliche Maßnahmen bei. Gefährdung des Kindeswohls. (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet ….. so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der. Gefahr erf
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/10%20WF%20259-07.pdf
15.10.2007 - Gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen. Sorge bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teilbereich der elterlichen Sorge statt- zugeben, soweit zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeins
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_12.ppt...
12.02.2015 - Bei nicht verheirateten Eltern: • Alleinsorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB). oder durch Erklärung. – Gemeinsame Sorge nach (Anerkennung der Vaterschaft und). Abgabe von Sorgerechtserklärungen oder Eheschließung (§. 1626a Abs. 1 BGB). oder
http://www.iww.de/fk/archiv/elterliche-sorge-aufhebung-der-gemeinsamen-elterlic...
28.07.2008 | Elterliche Sorge. Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB. von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle ...
https://www.familienrecht.de/sorge-umgang/begruendung-gemeinsame-sorge-familien...
Rückgriff auf Rechtsprechung zu § 1671 BGB. Bei der Prüfung, ob die Errichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht, kann auf die Rechtsprechung zu § 1671 BGB zurückgegriffen werden. Zwar ist gem. § 1671 BGB die elterliche
http://de.wikimannia.org/1671_BGB
15.06.2017 - 1671 BGB, 1671 BGB - Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Fassung von 1. Januar 1900, Fassung von 1. Juli 1958, Fassung von 1. Juli 1977, Fassung von 3. November 1982, Fassung von 1. Juli 1998. Das Vormundschaftsgericht kann währ
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93379.htm
(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein.
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/die-streitenden-eltern-und-die-uebertra...
28.10.2014 - Nach § 1671 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB ist dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teiles der elterlichen Sorge stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge bzw. eines Teilb