(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
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http://www.big-berlin.info/sites/default/files/medien/F4_P_1666_BGB_eAO_0.doc
1666 BGB - Kindeswohlgefährdung. F4. Die Formulare zur Beantragung zivilrechtlichen Schutzes nach dem Gewaltschutzgesetz für Frauen dürfen für gerichtliche Anträge uneingeschränkt genutzt werden. Eine Verbreitung und Veröffentlichung in Print- und elektr
https://www.dresden.de/media/pdf/jugend/jugend-kinderschutz/asd_handbuch_gesamt...
Das Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer. Dienst (ASD)“ dient der Information und Unterstützung von Fachkräften, die sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB auseinander setzen. Hierfür wurde der verfügb
http://www.future-kjh.de/Ma%C3%9Fn.SchutzKiJu_14012010.pdf
1666 BGB, § 8a SGB VIII, § 42 SGB VIII. 4. §§ 1666 BGB / Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. 5. § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. 1. Geschichte. Das SGB VIII wurde mit dem KICK (= Gesetz zur Weiterentwicklung der
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raussichtlich im Laufe des Juni 2008, in Kraft. III. Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindes- wohlgefährdung. 1. Voraussetzungen für Eingriffe in die elterliche Sorge nach § 1666 Abs. 1 BGB. § 1666 BGB. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesw
https://polizei.brandenburg.de/fm/32/Merkblatt_Land_BB_zur_Erkennung_und_zum_po...
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666. BGB liegt vor, wenn Minderjährige durch körperliche oder seelische Misshandlung, durch sexuellen Missbrauch oder durch körperliche, seelische oder gesitige. Vernachlässigung in ihrem Wohl gefährdet werden un
http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/media.php/bb2.a.5723.de/Referat%20Henn...
10.06.2015 - „Welche jugendamtlichen und gerichtlichen Verfahren nach § 1666. BGB können als gelungen/misslungen bewertet werden?“ Referentin: Heike Hennemann, Richterin am Kammergericht. I. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in Verfahren nach §§
https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam8c-htm
BGB 4. Buch hier: Elterliche Sorge für eheliche Kinder II: §§ 1666 – 1704. § 1666. (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermö- gen durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kind
http://de.wikimannia.org/1666_BGB
18.05.2017 - Der Paragraph 1666 BGB erlaubt massive Eingriffe des Staates in die Struktur der Familien. Es ist eine Art Ermächtigungsgesetz, wonach der Staat über jede einzelne Familie "den Notstand ausrufen" kann und damit faktisch alle Rechte der Elter
http://www.kanzleibeier.eu/skript-die-intervention-bei-kindeswohlgefaehrdung-%C...
18.06.2014 - Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB). IMPRESSUM. Herausgeber: Sozietät Beier & Beier Gröpelinger Heerstraße 387 28239 Bremen http://kanzleibeier.eu/. Autor: Rechtsanwalt Heino Beier. Das Recht der Verv
https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Wann_liegt_eine_Kindeswohlgefae...
29.09.2014 - Nach § 1666 BGB kann das Familiengericht eingreifen, um eine Gefahr vom Kind abzuwenden, wenn dessen Wohl gefährdet ist und die Eltern nicht dazu gewillt oder in der Lage sind...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwe