§ 1617c BGB, Name bei Namensänderung der Eltern
Paragraph 1617c Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Bestimmen die Eltern einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename oder Lebenspartnerschaftsname auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden.


(2) Absatz 1 gilt entsprechend,

1.
wenn sich der Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, ändert oder
2.
wenn sich in den Fällen der §§ 1617, 1617a und 1617b der Familienname eines Elternteils, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, auf andere Weise als durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ändert.


(3) Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte oder der Lebenspartner der Namensänderung anschließt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Kindesnamensrecht nach §§ 1616 ff. BGB - Advocat24

http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstippnamensrecht01.pdf
zivilrechtlich nach den §§ 1617 b, 1617 c, 1618, 1757 oder 1765 BGB erfolgen kann und andererseits öffentlich-rechtlich nach dem Namensänderungsgesetz [vgl. hierzu weiterführend den Rechtstipp "Die öffentlich-rechtliche Namensänderung"]. • Namensänderung

1 N amensänderungen oder Namensbestimmun ... - Gemeinde Bisingen

https://www.gemeinde-bisingen.de/uploads/tx_wescityhall/Namensaenderung_Merkbl_...
Ehegatten den früheren Namen als Ehenamen, so müssen sie, wenn sich die Namensänderung auf ihren Ehenamen erstrecken soll, eine gemeinsame Anschlusserklärung abge ben (§ 1617c Abs. 3 BGB). 3 Beurkundung und Wirksamkeit der Erklärungen. Beurkundung. Die A

Merkblatt Eheschließung für Deutsche.pdf - Stadt Neustadt am ...

https://www.neustadt-a-rbge.de/internet/Leben%20in%20Neustadt/Standesamt/Heirat...
BGB). Auf ein Kind, das das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstreckt sich der Ehename der Eltern nur, Wenn es sich der Namensänderung durch eine Erklärung an- schließt (§ 1617c Abs. 1 BGB). . Führen die Eltern keinen Ehenamen und wird die ge- meinsame

Namensrechtliche Erklärungen - Service Berlin - Berlin.de

https://service.berlin.de/dienstleistung/324621/pdf/
Rechtsgrundlagen. § 45 Personenstandsgesetz - PStG - http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html. § 1617c Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617c.html. § 46 Personenstandsverordnung - PStV - http://www.gesetze-i

Deutsches Namensrecht Kommentar - Verlag für Standesamtswesen

https://www.vfst.de/sites/vfst.site/files/produkte/downloads/leseprobe_namr_907...
11.08.1980 - §.1617c.BGB. Name.bei.Namensänderung.der.Eltern. §.1618.BGB. Einbenennung. §.1757.BGB. Name.des.Kindes. §.1765.BGB. Name.des.Kindes.nach.der.Aufhebung. II. Die Namensführung in der Ehe. Literaturverzeichnis. Vor.§.1355.BGB. Normengeschichte


Webseiten zum Paragraphen

§ 1617c BGB Name bei Namensänderung der Eltern Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93334.htm
(1) Bestimmen die Eltern einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename oder Lebenspartnerschaftsname auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der.

BGB Familienrecht §§ 1616-1625 | esb Rechtsanwälte

https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam8a-htm
die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 entsprechend. § 1617b. (1) Wird eine gemeinsame Sorge der Eltern erst begründet, wenn das Kind bereits ei- nen Namen führt, so kann der Name des Kindes binnen drei Monaten nach der Be- gründung der gemeinsa

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1617c – Name ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt. 2Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes

.§ 1617c BGB Name bei Namensänderung der Eltern

https://www.brennecke-partner.de/1617c-BGB-Name-bei-Namensaenderung-der-Eltern_...
(1) Bestimmen die Eltern einen Ehenamen nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kin.

Kindesname: Erstreckung einer in Polen erfolgten ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-01742?all=False
14.01.2013 - BGB § 1617c. § 1617c II Nr. 1 BGB. Art. 10 Abs. 1 EGBGB. Leitsatz: 1. Die Namensänderung von Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit durch Behörden des. Heimatstaates kann sich nach § 1617c II Nr. 1 BGB auf ihr Kind mit (auch) deutscher. St


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 4: Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen › § 1617c

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1617c BGB
    § 1617c Abs. 1 BGB oder § 1617c Abs. I BGB
    § 1617c Abs. 2 BGB oder § 1617c Abs. II BGB
    § 1617c Abs. 3 BGB oder § 1617c Abs. III BGB

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