§ 1616 BGB, Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Paragraph 1616 Bürgerliches Gesetzbuch

Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.


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Merkblatt Familienname des Kindes (§§ 1616 – 1618 BGB sowie Art ...

http://www.wien.diplo.de/contentblob/3207980/Daten/3429955/DownloadDatei_Merkbl...
1616 – 1618 BGB sowie Art. 10 Abs. 3 EGBGB). I. Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet sind. Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen sie einen gemeinsamen Familiennamen. (Ehenamen) nach deutschem Recht, so erhält das Kind automatisch die

Arbeitsblatt - Der Kindesname im deutschen Recht – §§ 1616 ff. BGB ...

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Arbeitsblatt - Der Kindesname im deutschen Recht – §§ 1616 ff. BGB. § 1616 BGB. § 1617 BGB. § 1617a Abs. 1 BGB. § 1617a Abs. 2 BGB. § 1617b Abs. 1 BGB. § 1617b Abs. 2 BGB. § 1617c BGB. § 1618 BGB. Fortbildungsseminar 2017 für Standesbeamtinnen und Stande

Das neue Familiennamensrechtsgesetz.

https://epub.ub.uni-muenchen.de/8977/1/8977.pdf
ehen« wünschenswert4. I. Zur Vorgeschichte des Gesetzes. Das System der §§ 1355, 1616ff. a. F. BGB5 kann als bekannt vorausgesetzt werden. Der in § 1355 Abs. 1 a.F. BGB nor mierte Zwang zur Namensgemeinsamkeit in der Ehe wurde vom BVerfG noch im Jahre 19

Kindesnamensrecht nach §§ 1616 ff. BGB - Advocat24

http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstippnamensrecht01.pdf
Das Kindesnamensrecht nach §§ 1616 ff BGB. Im Hinblick auf die Frage, welchen Namen ein Kind erhält, kommt es grundlegend auf die Frage an, ob die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen oder, wenn dies nicht der Fall

Sachgebiet: Namensrecht BVerwGE - Bundesverwaltungsgericht

http://bundesverwaltungsgericht.de/entscheidungen/pdf/030217B6B50.16.0.pdf
Rechtsquelle/n: BGB. §§ 1355, 1616. NamÄndG. § 3 Abs. 1. Stichworte: Bestimmung des Ehenamens; Ehedoppelnamen; Sammelnamen als Ehenamen; öf- fentlich-rechtliche Namensänderung; wichtiger Grund für eine Namensänderung;. Verhältnis von familienrechtlichem


Webseiten zum Paragraphen

BGB Familienrecht §§ 1616-1625 | esb Rechtsanwälte

https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam8a-htm
BGB 4. Buch hier: Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kinde im allgemeinen: §§ 1616 – 1625. Vierter Titel. Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kinde im allgemeinen. § 1616. Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. §

§§ 1616 ff. BGB Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind ...

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/sorgerecht-gesetze/rechtsverhaltnis-elte...
1616 BGB Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen. Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. § 1617 BGB Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge. (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu

§ 1616 BGB - Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1616.html
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. ...

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1616 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Rz. 1 Tragen die Eltern bei der Geburt des Kindes einen Ehenamen (§ 1355), erhält das Kind automatisch den Ehenamen als Geburtsnamen und eine andere Namensbestimmung der Eltern ist unzulässig (

§ 1616 BGB Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93330.htm
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 4: Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen › § 1616

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1616 BGB
    § 1616 Abs. 1 BGB oder § 1616 Abs. I BGB

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