Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. § 1368 gilt entsprechend. § 1412 ist nicht anzuwenden.
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http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705126.pdf
21.03.2011 - trennung oder die Gütergemeinschaft wählen. Mit dem neuen § 1519 BGB tritt der Güterstand der Wahl-Zuge- winngemeinschaft nach dem Abkommen zwischen der. Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Re- publik über den Güterstand der Wah
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/87cdfa8a-06c9-4888-86b6-aaa93f3053be/93430-fa...
Fax-Abruf-Nr.: 93430# letzte Aktualisierung: 12. Mai 2009. BGB § 1519. Errungenschaftsgemeinschaft nach Maßgabe der §§ 1519 ff. BGB a.F.; Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge. I. Sachverhalt. Deutsche Ehegatten haben in Württemberg im Jahr 1952 eine
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783848705290_lese01.pdf
sowie die neuen Umgangs- und Auskunftsrechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters; daneben § 1631 d. BGB zur Beschneidung des männlichen Kindes; im Güterrecht den neuen deutsch-französischen Wahlgü- terstand in § 1519 BGB; im Betreuungsrecht die Neur
http://www.mmrj-anwaelte.de/downloads/protected/kaufrecht_2014-2015.pdf
1517, 1519; OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.3.2013 – 1 U 38/12-11, MDR 2013, 968, 969). 1.Unbehebbare Sachmängel. So ist die Pflichtverletzung, die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Unfallwageneigenschaft liegt, i. S. d.
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Familienrecht-1297-1588-LPa...
1360 bis 1362 BGB). Frau Weber-Monecke hat auch – wie in der Vorauflage – wiederum den ‚Kaiserparagraphenā, § 1588 BGB, erläutert. Das eheliche Güterrecht haben Frau Prof. Dr. Koch (§§ 1363 bis 1390, 1519 BGB) und. Herrn Prof. Dr. Kanzleiter (§§ 1408 bis
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ff-52013-1519-bgb-ne...
vorbereitet: Im BGB wird § 1519 eingefügt, wonach durch Ehevertrag der Güterstand des Abkommens von den Ehegatten vereinbart werden kann. Der Güterstand steht all denjenigen zur Verfügung, deren Güterstand dem Sachrecht eines der Vertragsstaaten, also de
http://www.ehescheidung24.de/blog/2013/05/30/neuer-guterstand-wahl-zugewinngeme...
30.05.2013 - Wenn Eheleute nichts vertraglich vereinbart haben, gilt der gesetzliche Güterstand, die 1. Zugewinngemeinschaft. Daneben gab es die 2. Gütertrennung und die 3. Gütergemeinschaft (habe ich noch nie erlebt). Ab dem 01.05.2013 gibt es den 4. Gü
http://familienrecht-blog.de/?p=393
29.01.2014 - Seit dem 01.05.2013 gilt das deutsch-französische Abkommen, welches den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft regelt. Hierdurch wurde § 1519 BGB eingeführt, der auf die Wahlmöglichkeiten verweist. Bei den in Deutschland geschlossenen Ehen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1519/
Kapitel 4: Wahl-Zugewinngemeinschaft [1]. § 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag [2]. 1Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundes
https://www.kanzlei-frowein.de/aktuelles/files/5fc5a772688820512e75c2eb65d5d740...
28.10.2013 - Denn wie in der deutschen Zugewinngemeinschaft bleibt gemäß Artikel 2 auch in der Wahl-Zugewinngemeinschaft das Vermögen der Ehegatten getrennt. Die Kodifikation des neuen Güterstandes findet sich im deutschen Recht im § 1519 BGB wieder. Im