§ 1519 BGB, Vereinbarung durch Ehevertrag
Paragraph 1519 Bürgerliches Gesetzbuch

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. § 1368 gilt entsprechend. § 1412 ist nicht anzuwenden.


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BT-Drs 17/5126 (Gesetzentwurf) - Deutscher Bundestag

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21.03.2011 - trennung oder die Gütergemeinschaft wählen. Mit dem neuen § 1519 BGB tritt der Güterstand der Wahl-Zuge- winngemeinschaft nach dem Abkommen zwischen der. Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Re- publik über den Güterstand der Wah

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Fax-Abruf-Nr.: 93430# letzte Aktualisierung: 12. Mai 2009. BGB § 1519. Errungenschaftsgemeinschaft nach Maßgabe der §§ 1519 ff. BGB a.F.; Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge. I. Sachverhalt. Deutsche Ehegatten haben in Württemberg im Jahr 1952 eine

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sowie die neuen Umgangs- und Auskunftsrechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters; daneben § 1631 d. BGB zur Beschneidung des männlichen Kindes; im Güterrecht den neuen deutsch-französischen Wahlgü- terstand in § 1519 BGB; im Betreuungsrecht die Neur

Ausschluss des Rücktrittsrechts bei unerheblichen Pflichtverletzung

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1517, 1519; OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.3.2013 – 1 U 38/12-11, MDR 2013, 968, 969). 1.Unbehebbare Sachmängel. So ist die Pflichtverletzung, die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Unfallwageneigenschaft liegt, i. S. d.

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1360 bis 1362 BGB). Frau Weber-Monecke hat auch – wie in der Vorauflage – wiederum den ‚Kaiserparagraphenā, § 1588 BGB, erläutert. Das eheliche Güterrecht haben Frau Prof. Dr. Koch (§§ 1363 bis 1390, 1519 BGB) und. Herrn Prof. Dr. Kanzleiter (§§ 1408 bis


Webseiten zum Paragraphen

FF 5/2013, § 1519 BGB – Neuer Wahlgüterstand ab 1.5.2013 - Haufe

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vorbereitet: Im BGB wird § 1519 eingefügt, wonach durch Ehevertrag der Güterstand des Abkommens von den Ehegatten vereinbart werden kann. Der Güterstand steht all denjenigen zur Verfügung, deren Güterstand dem Sachrecht eines der Vertragsstaaten, also de

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BGB § 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1519/
Kapitel 4: Wahl-Zugewinngemeinschaft [1]. § 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag [2]. 1Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundes

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28.10.2013 - Denn wie in der deutschen Zugewinngemeinschaft bleibt gemäß Artikel 2 auch in der Wahl-Zugewinngemeinschaft das Vermögen der Ehegatten getrennt. Die Kodifikation des neuen Güterstandes findet sich im deutschen Recht im § 1519 BGB wieder. Im


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 4: Wahl-Zugewinngemeinschaft › § 1519

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1519 BGB
    § 1519 Abs. 1 BGB oder § 1519 Abs. I BGB

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