§ 1517 BGB, Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil
Paragraph 1517 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Zur Wirksamkeit eines Vertrags, durch den ein gemeinschaftlicher Abkömmling einem der Ehegatten gegenüber für den Fall, dass die Ehe durch dessen Tod aufgelöst wird, auf seinen Anteil am Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft verzichtet oder durch den ein solcher Verzicht aufgehoben wird, ist die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich. Für die Zustimmung gilt die Vorschrift des § 1516 Abs. 2 Satz 3, 4.


(2) Die für den Erbverzicht geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Kaufvertrag II

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
(BGH 12.3.2008, NJW 2008, 1517). Fall 8: „Aufs ... JA 2008, 892 m. Bericht Looschelders = Jura 2009 Coester-Waltjen JK 2/09 BGB § 439/2) .... Die in § 439 IV BGB in Bezug genommenen Vorschriften, §§ 346 bis 348 sollten in Fall 10 daher nur für die Rückge


PDF Dokumente zum Paragraphen

V Vergütung trotz Patientenkündigung - Thieme Connect

https://www.thieme-connect.de/products/ebooks/pdf/10.1055/b-0034-59031.pdf
unter den Voraussetzungen des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB.1517. ○ Ausdrückliche oder schlüssige Kündigungserklärung. ○ Vertragswidriges Verhalten: ○ Abweichung vom Fach(zahn)arztstandard,. ○ Nachbesserungsfähigkeit,1518. ○ eingeräumte, aber fehlgeschlagene Nac

Bundesgesetzblatt 1517 - Landtag NRW

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI9742.pdf
23.06.1997 - März 1997 (BGB!. I S. 594) geändert worden Ist, wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Text wird Absatz 1. 2. Die folgenden Absätze werden angefügt: ,,(2) Erhöht eine landwirtschaftliche Krankenkasse ihre Beiträge nach Absatz 1, so erhöhe

Familienrecht - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Schulte-Bunert-Familienrech...
Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services

Erster Teil. Vorschriften des BGB Zweiter Teil. Vorschriften des HGB

http://d-nb.info/1118390768/04
1517. Artikel 9 —Übergangszeitraum................................................................................... 1517. Artikel 10 - Geltungsdauer ......................................................................................... 1517. Verordn

Kaufrecht IV (2014) - Rechtsanwälte Schwäbisch Gmünd

http://www.mmrj-anwaelte.de/downloads/protected/kaufrecht_2014_4.pdf
1517, 1519; OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.3.2013 – 1 U 38/12-11, MDR 2013, 968, 969). 1.Unbehebbare Sachmängel. So ist die Pflichtverletzung, die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Unfallwageneigenschaft liegt, i. S. d.


Webseiten zum Paragraphen

§§ 1483 bis 1517 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=1483-1517&ag=6597
(1) 1Die Ehegatten können durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird. 2Treffen die Ehegatten eine solche Vereinbarung,

BGB § 1517 Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1517/
1517 Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil. (1) 1Zur Wirksamkeit eines Vertrags, durch den ein gemeinschaftlicher Abkömmling einem der Ehegatten gegenüber für den Fall, dass die Ehe durch dessen Tod aufgelöst wird, auf seinen Anteil am Gesamtgut d

BGH NJW 2008, 1517

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr253_05.htm
Objektiver Fehlerbegriff (Unfallwagen); Voraussetzungen einer (negativen) Beschaffenheitsvereinbarung; Rücktrittsausschluss wegen Unerheblichkeit des Sachmangels nach §§ 326 V, 323 V S. 2 BGB beim unbehebbaren Sachmangel. BGH, Urteil vom 12. März 2008 -

BGB - Viertes Buch - § 1517

http://tho-otto.de/hypview/hypview.cgi?url=%2Fhyp%2Fbgb.hyp&charset=UTF-8&index...
Das Bürgerliche Gesetzbuch.

(Fortgesetzte) Gütergemeinschaft nach §§ 1415ff., 1483 ff. BGB - Haufe

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/fischerpahlkewachter-erbstg-...
1517 BGB bereits vor Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft auf seinen Anteil am Gesamtgut verzichten. Den Verzicht auf den Anteil am Gesamtgut nach Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft regelt § 1491 Abs. 1 BGB, was hinsichtlich des Anteils


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 3: Gütergemeinschaft › Unterkapitel 5: Fortgesetzte Gütergemeinschaft › § 1517

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1517 BGB
    § 1517 Abs. 1 BGB oder § 1517 Abs. I BGB
    § 1517 Abs. 2 BGB oder § 1517 Abs. II BGB

  • Werbung